Pflege-VZ
Ambulante Pflegedienste in deutschen Großstädten — mit Bewertungen, Adressen, Sprachen und Spezialisierungen im direkten Vergleich.
In Deutschland sind nach amtlicher Pflegestatistik 2023 insgesamt 15.549 ambulante Pflegedienste tätig, die rund 1,1 Millionen Pflegebedürftige in der häuslichen Versorgung betreuen. Pflegedienste sind nach §72 SGB XI zugelassene Leistungserbringer und rechnen direkt mit der Pflegeversicherung gemäß §36 SGB XI ab. Dieses Verzeichnis bündelt Pflegedienste in deutschen Großstädten mit Adressen, Bewertungen und Spezialisierungen.
In welchen Städten finden Sie Pflegedienste?
Das Verzeichnis erfasst ambulante Pflegedienste in den zehn größten deutschen Großstädten: Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Düsseldorf, Leipzig, Bremen und Hannover. Wählen Sie Ihre Stadt aus, um regionale Pflegeanbieter mit Bewertungen und Kontaktdaten zu finden.
Wie wählen Sie den richtigen ambulanten Pflegedienst?
Drei Kriterien sind bei der Auswahl eines ambulanten Pflegedienstes entscheidend: räumliche Nähe zum Versorgungsgebiet, Spezialisierungen wie Demenz- oder Palliativpflege sowie die Bewertungen anderer Patientinnen und Patienten. Achten Sie zusätzlich auf angebotene Sprachen und die Akzeptanz aller fünf Pflegegrade.
Lage und Erreichbarkeit
Pflegedienste arbeiten in festen Versorgungsgebieten. Prüfen Sie, ob Ihr Stadtteil im Einzugsgebiet liegt und wie schnell der Anbieter im Notfall vor Ort sein kann.
Spezialisierungen
Demenzpflege, Palliativpflege, Wundmanagement, Intensivpflege oder Beatmungspflege erfordern besondere Qualifikationen. Wählen Sie einen Pflegedienst mit Erfahrung in der für Sie relevanten Indikation.
Bewertungen und Sprachen
Echte Patientenbewertungen zeigen die Versorgungsqualität im Alltag. Kultursensible Pflege in der Muttersprache erhöht zusätzlich die Versorgungsqualität.
Was kostet ein ambulanter Pflegedienst in Deutschland?
Die Kosten für ambulante Pflege übernimmt die Pflegeversicherung gemäß §36 SGB XI: bis 796 € bei Pflegegrad 2, 1.497 € bei Pflegegrad 3, 1.859 € bei Pflegegrad 4 und 2.299 € bei Pflegegrad 5 monatlich (Stand 2026). Ein Eigenanteil entsteht nur bei Leistungen oberhalb des Sachleistungs-Budgets.
| Pflegegrad | Monatliches Budget |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | Entlastungsbetrag 131 € |
| Pflegegrad 2 | 796 € |
| Pflegegrad 3 | 1.497 € |
| Pflegegrad 4 | 1.859 € |
| Pflegegrad 5 | 2.299 € |
Monatliches Pflegesachleistungs-Budget nach §36 SGB XI (Stand 2026). Pflegegrad 1 erhält stattdessen den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich.