Pflegegrade 1–5: Leistungen und Beträge 2026 im Überblick

Redaktion Pflege-VZ · Zuletzt aktualisiert: 1. Juli 2026

Die Pflegeversicherung unterscheidet seit 2017 fünf Pflegegrade, die den Grad der Selbstständigkeit abbilden. 2026 erhalten Pflegebedürftige je nach Pflegegrad zwischen 131 € Entlastungsbetrag (Pflegegrad 1) und 2.299 € Pflegesachleistungen monatlich (Pflegegrad 5). Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst nach §18 SGB XI anhand eines Punktesystems von 0 bis 100.

Was sind Pflegegrade?

Pflegegrade messen, wie stark die Selbstständigkeit einer Person beeinträchtigt ist. Sie ersetzen seit 2017 die früheren drei Pflegestufen und entscheiden über die Höhe aller Leistungen der Pflegeversicherung — vom Pflegegeld bis zur vollstationären Pflege.

Die Begutachtung erfolgt nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA). Geprüft werden sechs Lebensbereiche: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie Alltagsleben und soziale Kontakte.

Aus den Modulen ergibt sich ein Punktwert zwischen 0 und 100. Ab 12,5 Punkten wird Pflegegrad 1 zuerkannt, ab 90 Punkten Pflegegrad 5.

Welche Leistungen gibt es je Pflegegrad 2026?

Die Pflegeversicherung zahlt 2026 Pflegegeld zwischen 347 € und 990 € oder Pflegesachleistungen zwischen 796 € und 2.299 € monatlich. Der Entlastungsbetrag von 131 € steht allen Pflegegraden zu.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen lassen sich kombinieren (Kombinationsleistung): Wer die Sachleistung nur teilweise ausschöpft, erhält das Pflegegeld anteilig weiter.

Leistung (monatlich)PG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld (§37 SGB XI)347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistungen (§36 SGB XI)796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Tages-/Nachtpflege (§41 SGB XI)721 €1.357 €1.685 €2.085 €
Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)131 €131 €131 €131 €131 €
Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs-/Kurzzeitpflege (§42a SGB XI, jährlich)3.539 €3.539 €3.539 €3.539 €

Wie wird der Pflegegrad ermittelt?

Der Medizinische Dienst (MD) begutachtet die pflegebedürftige Person zu Hause und vergibt Punkte in sechs Modulen. Die Selbstversorgung zählt mit 40 Prozent am stärksten. Aus der Gesamtpunktzahl von 0 bis 100 ergibt sich der Pflegegrad.

PflegegradPunkteBeeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 112,5 – unter 27gering
Pflegegrad 227 – unter 47,5erheblich
Pflegegrad 347,5 – unter 70schwer
Pflegegrad 470 – unter 90schwerst
Pflegegrad 590 – 100schwerst mit besonderen Anforderungen an die Pflege

Was bedeutet Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 erhalten Personen mit geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte). Es gibt kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen — aber den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich sowie Zuschüsse für Wohnraumanpassung und Hausnotruf.

Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI kann für Betreuungsgruppen, Alltagsbegleitung, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Angebote ambulanter Pflegedienste eingesetzt werden.

Was bedeutet Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 setzt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit voraus (27 bis unter 47,5 Punkte). 2026 stehen 347 € Pflegegeld oder 796 € Pflegesachleistungen monatlich zur Verfügung — plus der Gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Pflegegrad 2 ist der häufigste Einstiegs-Pflegegrad für die Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes: Ab hier übernimmt die Pflegekasse Sachleistungen, die der Pflegedienst direkt mit ihr abrechnet.

Typische Leistungsbilder: Unterstützung bei Körperpflege und Nahrungsaufnahme, Hilfe beim An- und Auskleiden, hauswirtschaftliche Versorgung.

Was bedeuten Pflegegrad 3, 4 und 5?

Pflegegrad 3 (1.497 € Sachleistung), Pflegegrad 4 (1.859 €) und Pflegegrad 5 (2.299 €) decken schwere bis schwerste Beeinträchtigungen ab. Ab Pflegegrad 3 ist häufig eine tägliche Versorgung durch einen Pflegedienst notwendig, ab Pflegegrad 4 mehrmals täglich.

Pflegegrad 5 umfasst zusätzlich besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung — etwa bei vollständiger Immobilität mit erschwerter Lagerung oder ausgeprägten kognitiven Einschränkungen.

Was tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig eingestuft wurde?

Gegen den Bescheid der Pflegekasse können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Fordern Sie das MD-Gutachten an, prüfen Sie die Punktevergabe in den sechs Modulen und begründen Sie den Widerspruch konkret anhand des Pflegealltags.

In der Praxis führt ein erheblicher Teil der Widersprüche zu einer Höherstufung — insbesondere wenn ein Pflegetagebuch geführt wurde, das den tatsächlichen Hilfebedarf dokumentiert.

Häufige Fragen

Weitere Ratgeber

Quellen und Hinweise

Dieser Beitrag wurde von der Redaktion Pflege-VZ auf Basis der unten genannten Primärquellen erstellt und wird bei Gesetzes- oder Betragsänderungen aktualisiert. Alle Leistungsbeträge entsprechen dem Stand 2026.

Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung. Verbindliche Auskünfte zum Einzelfall erteilt die zuständige Pflegekasse; einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI hat jede pflegebedürftige Person. Bei gesundheitlichen Fragen wenden Sie sich an Arzt, Ärztin oder eine Pflegefachkraft.

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