Pflegegrad beantragen: So funktioniert der Antrag 2026

Redaktion Pflege-VZ · Zuletzt aktualisiert: 1. Juli 2026

Einen Pflegegrad beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person — telefonisch, schriftlich oder online. Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung nach §18 SGB XI. Die Entscheidung muss innerhalb von 25 Arbeitstagen vorliegen. Leistungen werden rückwirkend ab Antragsmonat gezahlt — deshalb zählt jeder Tag.

Wo beantrage ich einen Pflegegrad?

Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt — sie ist bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person angesiedelt. Ein formloser Anruf oder ein Zweizeiler per Post genügt; das Antragsdatum sichert den rückwirkenden Leistungsbeginn.

Antragsberechtigt ist die pflegebedürftige Person selbst oder eine bevollmächtigte Person. Wichtig: Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, denn Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung — nicht ab Beginn der Pflegebedürftigkeit.

Wie läuft der Pflegegrad-Antrag Schritt für Schritt ab?

Der Weg zum Pflegegrad umfasst fünf Schritte: Antrag stellen, Begutachtungstermin vereinbaren, Begutachtung vorbereiten, MD-Besuch absolvieren und Bescheid prüfen. Von Antrag bis Bescheid vergehen maximal 25 Arbeitstage.

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen (formlos, telefonisch oder schriftlich — Datum notieren)
  2. Terminbestätigung des Medizinischen Dienstes abwarten (kommt schriftlich)
  3. Begutachtung vorbereiten: Pflegetagebuch führen, Medikamentenplan, Arztberichte und Hilfsmittel-Liste bereitlegen
  4. MD-Begutachtung zu Hause absolvieren — idealerweise mit einer Vertrauensperson oder dem Pflegedienst
  5. Bescheid prüfen: Punktzahl und Pflegegrad kontrollieren, bei Ablehnung oder zu niedriger Einstufung binnen eines Monats Widerspruch einlegen

Was prüft der Medizinische Dienst bei der Begutachtung?

Der MD bewertet die Selbstständigkeit in sechs Modulen: Mobilität (10 %), kognitive Fähigkeiten und Verhaltensweisen (15 %), Selbstversorgung (40 %), Umgang mit Therapieanforderungen (20 %) sowie Alltagsleben und soziale Kontakte (15 %). Die Selbstversorgung hat das größte Gewicht.

Der Besuch dauert in der Regel 60 bis 90 Minuten und findet im häuslichen Umfeld statt. Wichtig ist, den tatsächlichen Alltag ehrlich zu zeigen — nicht den besten Tag, sondern den Durchschnitt.

Ein über zwei Wochen geführtes Pflegetagebuch ist das stärkste Hilfsmittel: Es dokumentiert, bei welchen Verrichtungen wie oft Hilfe nötig ist.

Wie lange dauert es bis zum Pflegegrad-Bescheid?

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. Bei Krankenhausaufenthalt oder Palliativversorgung gilt eine verkürzte Frist von einer Woche. Überschreitet die Kasse die Frist, können 70 € pro angefangener Woche Verzögerung fällig werden.

Was passiert nach der Bewilligung des Pflegegrads?

Mit dem Bescheid stehen alle Leistungen des bewilligten Pflegegrads zur Verfügung — rückwirkend ab Antragsmonat. Jetzt entscheiden Sie: Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige, Pflegesachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst oder die Kombination aus beidem.

Für die Suche nach einem passenden ambulanten Pflegedienst lohnt der Vergleich mehrerer Anbieter: Spezialisierungen, Sprachen und freie Kapazitäten unterscheiden sich erheblich. Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Ab Pflegegrad 2 gilt zusätzlich der Gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie der Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI als Pflicht für Pflegegeld-Empfänger.

Was tun bei Ablehnung des Pflegegrad-Antrags?

Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen — formlos, mit Begründung nachreichbar. Fordern Sie zuerst das vollständige MD-Gutachten an und prüfen Sie die Punktevergabe Modul für Modul.

Häufige Erfolgsfaktoren im Widerspruch: ein detailliertes Pflegetagebuch, aktuelle Arztberichte, die Dokumentation nächtlicher Hilfen und die Korrektur von Gutachten-Annahmen, die den tatsächlichen Hilfebedarf unterschätzen.

Häufige Fragen

Weitere Ratgeber

Quellen und Hinweise

Dieser Beitrag wurde von der Redaktion Pflege-VZ auf Basis der unten genannten Primärquellen erstellt und wird bei Gesetzes- oder Betragsänderungen aktualisiert. Alle Leistungsbeträge entsprechen dem Stand 2026.

Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung. Verbindliche Auskünfte zum Einzelfall erteilt die zuständige Pflegekasse; einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI hat jede pflegebedürftige Person. Bei gesundheitlichen Fragen wenden Sie sich an Arzt, Ärztin oder eine Pflegefachkraft.

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