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Ambulante Pflegedienste nach Stadt

Ambulante Pflegedienste in Deutschland

Ein ambulanter Pflegedienst versorgt pflegebedürftige Menschen in ihrer eigenen Wohnung: mit Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftlicher Hilfe, abgerechnet über Pflegekasse und Krankenkasse. Bundesweit arbeiten nach der Pflegestatistik 2023 rund 15.549 ambulante Pflegedienste für etwa 1,1 Millionen Pflegebedürftige. Pflege-VZ ordnet sie Stadt für Stadt und Stadtteil für Stadtteil.

In welchen Städten finden Sie ambulante Pflegedienste?

Wählen Sie Ihre Stadt; jede Stadtseite führt zu den Bezirken und Stadtteilen mit den dort ansässigen Diensten.

Wie ist Pflege-VZ aufgebaut?

  1. 1

    Stadt

    Jede Stadt hat eine Übersicht mit allen gelisteten Diensten, einer Karte und der Bestenliste der 30 bestbewerteten Pflegedienste.

  2. 2

    Bezirk und Stadtteil

    Jeder Stadtteil hat eine eigene Seite mit den Diensten, die dort ihren Sitz haben, und den Nachbarstadtteilen als Alternative.

  3. 3

    Profil

    Jeder Dienst hat ein Profil mit Adresse, Telefon, Website, Öffnungszeiten, Leistungen und der Google-Bewertung.

Was ist ein ambulanter Pflegedienst?

Ein ambulanter Pflegedienst ist ein nach § 72 SGB XI zugelassener Leistungserbringer, der Pflegebedürftige zu Hause versorgt. Er rechnet Pflegesachleistungen direkt mit der Pflegekasse ab und Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung mit der Krankenkasse.

Grundpflege umfasst Körperpflege, Ernährung und Mobilität, also Hilfe beim Waschen, Anziehen, Essen und Aufstehen. Sie ist Teil der Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI und wird bei anerkanntem Pflegegrad von der Pflegekasse bezahlt.

Behandlungspflege sind medizinische Aufgaben wie Medikamentengabe, Wundversorgung und Injektionen. Sie setzt eine ärztliche Verordnung voraus und wird nach § 37 SGB V von der Krankenkasse übernommen, unabhängig vom Pflegegrad.

Hauswirtschaftliche Versorgung umfasst Einkauf, Reinigung und Wäsche. Sie wird über die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI oder über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abgerechnet.

Worin unterscheiden sich Pflegedienst, Betreuungsdienst, Tagespflege und Pflegeheim?

Ein Pflegedienst erbringt Pflege und Behandlungspflege zu Hause; ein Betreuungsdienst nach § 71 Abs. 1a SGB XI übernimmt Betreuung und Haushalt, aber keine Körperpflege; Tagespflege betreut tagsüber in einer Einrichtung; ein Pflegeheim versorgt rund um die Uhr stationär.

Ein ambulanter Pflegedienst kommt zu Ihnen nach Hause und übernimmt Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Hilfe. Pflege-VZ listet Pflegedienste und kennzeichnet sie im Profil.

Ein Betreuungsdienst nach § 71 Abs. 1a SGB XI unterstützt im Alltag, begleitet und hilft im Haushalt, leistet aber keine Körperpflege. Pflege-VZ listet auch Betreuungsdienste und kennzeichnet sie im Profil eigens.

Tagespflege betreut Pflegebedürftige tagsüber in einer Einrichtung, abends kehren sie nach Hause zurück. Tagespflegen listet Pflege-VZ nicht.

Ein Pflegeheim versorgt Pflegebedürftige rund um die Uhr stationär. Pflegeheime listet Pflege-VZ nicht.

Was kostet ein ambulanter Pflegedienst?

Die Pflegekasse übernimmt nach § 36 SGB XI monatlich bis 796 € bei Pflegegrad 2, 1.497 € bei Pflegegrad 3, 1.859 € bei Pflegegrad 4 und 2.299 € bei Pflegegrad 5 (Stand 2026). Pflegegrad 1 erhält den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege laufen über den Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € pro Jahr nach § 42a SGB XI. Behandlungspflege zahlt die Krankenkasse, ohne Anrechnung auf die Pflegesachleistung. Kosten über dem Budget tragen Sie selbst; der Kostenvoranschlag vor Vertragsschluss (§ 120 Abs. 3 SGB XI) zeigt sie vorab.

Pflegegrade und Leistungsbeträge im Ratgeber →

Woran erkennen Sie einen guten ambulanten Pflegedienst?

  • Zulassung. Ein zugelassener Pflegedienst rechnet die häusliche Pflegehilfe direkt mit der Pflegekasse ab (§ 120 Abs. 4 SGB XI).

  • Kostenvoranschlag. Vor Vertragsschluss und bei jeder wesentlichen Änderung schriftlich (§ 120 Abs. 3 SGB XI).

  • Pflegevertrag. Beschreibt Art, Inhalt und Umfang der Leistungen mit der Vergütung je Leistungskomplex.

  • Einzugsgebiet. Anfahrt in den eigenen Stadtteil und freie Kapazitäten vor dem Erstgespräch klären.

  • Bewertungen. Neben dem Sternewert zählen Anzahl, Datum und die Antworten des Dienstes auf Kritik.

Häufige Fragen zu ambulanten Pflegediensten

Nach der Pflegestatistik 2023 des Statistischen Bundesamts arbeiten in Deutschland rund 15.549 ambulante Pflegedienste. Sie versorgen etwa 1,1 Millionen Pflegebedürftige in deren eigener Wohnung. Die Statistik erscheint alle zwei Jahre; Pflege-VZ zeigt davon die Dienste in den gelisteten Städten, geordnet nach Bezirk und Stadtteil.

Wählen Sie oben Ihre Stadt und dann Ihren Stadtteil. Dort sehen Sie die Dienste mit Sitz in Ihrer Nähe, sortiert nach Google-Bewertung, dazu die Nachbarstadtteile als Alternative. Im Profil finden Sie Telefon, Website, Öffnungszeiten und Leistungen. Fragen Sie vor dem Erstgespräch nach freien Kapazitäten und Anfahrt.

Zugelassene Pflegedienste versorgen alle fünf Pflegegrade. Bei Pflegegrad 1 rechnen sie über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat ab, ab Pflegegrad 2 über die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI. Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung ist unabhängig vom Pflegegrad und wird über die Krankenkasse bezahlt.

Ja, bis zur Höhe Ihres Budgets. Die Pflegekasse zahlt nach § 36 SGB XI monatlich bis 796 € bei Pflegegrad 2 und bis 2.299 € bei Pflegegrad 5 direkt an den Dienst. Behandlungspflege trägt zusätzlich die Krankenkasse nach § 37 SGB V. Was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst.

Ambulante Pflege findet in Ihrer Wohnung statt: Pflegekräfte kommen zu festen Zeiten und übernehmen Grundpflege, Behandlungspflege und Hilfe im Haushalt. Stationäre Pflege bedeutet, dass Sie in ein Pflegeheim ziehen und dort rund um die Uhr versorgt werden. Zwischenformen sind Tagespflege und Kurzzeitpflege.

Ja. Sie können jeden nach § 72 SGB XI zugelassenen Pflegedienst wählen. Weder Pflegekasse noch Krankenhaus dürfen Ihnen einen bestimmten Dienst vorschreiben; Empfehlungen sind unverbindlich. Wichtig ist nur, dass der Dienst Ihren Wohnort anfährt und freie Kapazitäten hat. Auch ein späterer Wechsel ist jederzeit möglich.

Nach dem Erstgespräch erhalten Sie einen Kostenvoranschlag und den Pflegevertrag; danach beginnt die Versorgung in der Regel innerhalb weniger Werktage, sofern der Dienst Kapazitäten hat. Nach einem Krankenhausaufenthalt organisiert das Entlassmanagement der Klinik den Übergang, damit die Pflege zu Hause ohne Lücke startet.

Stand: Oktober 2026

Sie wissen nicht, welcher Pflegedienst passt?