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Ambulanter Pflegedienst in Oststadt, Hannover

Pflegedienste in Hannover-Oststadt – Anbieter im Vergleich

Adressen, Bewertungen und Leistungen ambulanter PflegediensteStadtteil im Bezirk MitteAktualisiert 26. Oktober 2026

Ambulante Pflege in Oststadt

Mitte

Bezirk

3

Nachbar-Stadtteile

Die Oststadt hat 14.236 Einwohner, der Anteil ab 65 liegt bei 16,7 Prozent (Landeshauptstadt Hannover, Stand 31.12.2025). Ohne Termin geht es im SeniorenServiceZentrum, Osterstraße 31, die Sprechstunde des Senioren- und Pflegestützpunkts ist donnerstags von 8 bis 18 Uhr.

Pflegedienste in Oststadt

Welche Pflegedienste gibt es in Hannover-Oststadt?

Einen eigenen ambulanten Pflegedienst hat Oststadt derzeit nicht. Mitversorgt wird der Stadtteil von Diensten aus dem Bezirk Mitte; die bestbewerteten sehen Sie unten.

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Welche Stadtteile grenzen an Oststadt?

Alle Nachbarstadtteile von Oststadt sind derzeit ohne eigenen Pflegedienst.

Was kostet ein ambulanter Pflegedienst in Hannover?

Die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes trägt bei anerkanntem Pflegegrad die Pflegeversicherung als Sachleistung nach § 36 SGB XI, monatlich bis 796 € bei Pflegegrad 2 und bis 2.299 € bei Pflegegrad 5; was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst. Den Pflegegrad von 1 bis 5 stellt der Medizinische Dienst nach einem Hausbesuch fest, je nachdem, wie selbstständig Sie im Alltag noch sind.

Pflegegradpro Monat bis
Pflegegrad 1Entlastungsbetrag131 €
Pflegegrad 2Sachleistung796 €
Pflegegrad 3Sachleistung1.497 €
Pflegegrad 4Sachleistung1.859 €
Pflegegrad 5Sachleistung2.299 €

Stand 2026, § 36 SGB XI (Sachleistung), § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag)

Pflegegrade und Leistungsbeträge im Ratgeber

Häufige Fragen zu Pflegediensten in Hannover-Oststadt

Ausführlich zu Kosten, Pflegegraden und Wechsel: Ratgeber Pflegegrade →

Bis zur Höhe der Sachleistung nach § 36 SGB XI rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab: monatlich bis 796 € bei Pflegegrad 2, 1.497 € bei Pflegegrad 3, 1.859 € bei Pflegegrad 4 und 2.299 € bei Pflegegrad 5. Leistungen darüber hinaus und Investitionskosten zahlen Sie selbst, die Preise legt jeder Dienst im Pflegevertrag offen.

Ambulante Pflegedienste betreuen Menschen mit allen fünf Pflegegraden. Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse Sachleistungen nach § 36 SGB XI, bei Pflegegrad 1 steht der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat zur Verfügung. Den Pflegegrad stellt der Medizinische Dienst nach einem Hausbesuch fest, den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse.

Stand: 26. Oktober 2026