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Ambulanter Pflegedienst in Lützschena-Stahmeln, Leipzig

Pflegedienste in Leipzig-Lützschena-Stahmeln – Anbieter im Vergleich

Adressen, Bewertungen und Leistungen ambulanter PflegediensteStadtteil im Bezirk NordwestAktualisiert 26. Oktober 2026

Ambulante Pflege in Lützschena-Stahmeln

Nordwest

Bezirk

3

Nachbar-Stadtteile

Lützschena-Stahmeln hat 4.272 Einwohner, der Anteil ab 65 liegt bei 26,3 Prozent (Stadt Leipzig, Stand 31.12.2024). Das Seniorenbüro im Stadtbezirk Nordwest, Horst-Heilmann-Straße 4, berät Ältere und Angehörige kostenlos, Telefon 0341 33209600.

Pflegedienste in Lützschena-Stahmeln

Welche Pflegedienste gibt es in Leipzig-Lützschena-Stahmeln?

In Lützschena-Stahmeln ist derzeit kein ambulanter Pflegedienst ansässig. Pflegedienste aus dem Bezirk Nordwest versorgen den Stadtteil mit; die bestbewerteten stehen unten.

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Welche Stadtteile grenzen an Lützschena-Stahmeln?

Alle Nachbarstadtteile von Lützschena-Stahmeln sind derzeit ohne eigenen Pflegedienst.

Was kostet ein ambulanter Pflegedienst in Leipzig?

Die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes trägt bei anerkanntem Pflegegrad die Pflegeversicherung als Sachleistung nach § 36 SGB XI, monatlich bis 796 € bei Pflegegrad 2 und bis 2.299 € bei Pflegegrad 5; was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst. Den Pflegegrad von 1 bis 5 stellt der Medizinische Dienst nach einem Hausbesuch fest, je nachdem, wie selbstständig Sie im Alltag noch sind.

Pflegegradpro Monat bis
Pflegegrad 1Entlastungsbetrag131 €
Pflegegrad 2Sachleistung796 €
Pflegegrad 3Sachleistung1.497 €
Pflegegrad 4Sachleistung1.859 €
Pflegegrad 5Sachleistung2.299 €

Stand 2026, § 36 SGB XI (Sachleistung), § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag)

Pflegegrade und Leistungsbeträge im Ratgeber

Häufige Fragen zu Pflegediensten in Leipzig-Lützschena-Stahmeln

Ausführlich zu Kosten, Pflegegraden und Wechsel: Ratgeber Pflegegrade →

Bis zur Höhe der Sachleistung nach § 36 SGB XI rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab: monatlich bis 796 € bei Pflegegrad 2, 1.497 € bei Pflegegrad 3, 1.859 € bei Pflegegrad 4 und 2.299 € bei Pflegegrad 5. Leistungen darüber hinaus und Investitionskosten zahlen Sie selbst, die Preise legt jeder Dienst im Pflegevertrag offen.

Ambulante Pflegedienste betreuen Menschen mit allen fünf Pflegegraden. Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse Sachleistungen nach § 36 SGB XI, bei Pflegegrad 1 steht der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat zur Verfügung. Den Pflegegrad stellt der Medizinische Dienst nach einem Hausbesuch fest, den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse.

Stand: 26. Oktober 2026