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Ambulanter Pflegedienst in Plaußig-Portitz, Leipzig

Pflegedienste in Leipzig-Plaußig-Portitz – Anbieter im Vergleich

Adressen, Bewertungen und Leistungen ambulanter PflegediensteStadtteil im Bezirk NordostAktualisiert 26. Oktober 2026

Ambulante Pflege in Plaußig-Portitz

Nordost

Bezirk

3

Nachbar-Stadtteile

In Plaußig-Portitz leben 3.441 Menschen, 28,3 Prozent davon sind 65 oder älter (Stadt Leipzig, Stand 31.12.2024). Kostenlose Beratung rund ums Älterwerden bietet das Seniorenbüro des Stadtbezirks Nordost in der Löbauer Straße 68-70.

Pflegedienste in Plaußig-Portitz

Welche Pflegedienste gibt es in Leipzig-Plaußig-Portitz?

Mit Sitz in Plaußig-Portitz ist derzeit kein ambulanter Pflegedienst eingetragen. Dienste aus dem Bezirk Nordost fahren den Stadtteil an; unten stehen die bestbewerteten.

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Welche Stadtteile grenzen an Plaußig-Portitz?

Alle Nachbarstadtteile von Plaußig-Portitz sind derzeit ohne eigenen Pflegedienst.

Was kostet ein ambulanter Pflegedienst in Leipzig?

Die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes trägt bei anerkanntem Pflegegrad die Pflegeversicherung als Sachleistung nach § 36 SGB XI, monatlich bis 796 € bei Pflegegrad 2 und bis 2.299 € bei Pflegegrad 5; was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst. Den Pflegegrad von 1 bis 5 stellt der Medizinische Dienst nach einem Hausbesuch fest, je nachdem, wie selbstständig Sie im Alltag noch sind.

Pflegegradpro Monat bis
Pflegegrad 1Entlastungsbetrag131 €
Pflegegrad 2Sachleistung796 €
Pflegegrad 3Sachleistung1.497 €
Pflegegrad 4Sachleistung1.859 €
Pflegegrad 5Sachleistung2.299 €

Stand 2026, § 36 SGB XI (Sachleistung), § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag)

Pflegegrade und Leistungsbeträge im Ratgeber

Häufige Fragen zu Pflegediensten in Leipzig-Plaußig-Portitz

Ausführlich zu Kosten, Pflegegraden und Wechsel: Ratgeber Pflegegrade →

Bis zur Höhe der Sachleistung nach § 36 SGB XI rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab: monatlich bis 796 € bei Pflegegrad 2, 1.497 € bei Pflegegrad 3, 1.859 € bei Pflegegrad 4 und 2.299 € bei Pflegegrad 5. Leistungen darüber hinaus und Investitionskosten zahlen Sie selbst, die Preise legt jeder Dienst im Pflegevertrag offen.

Ambulante Pflegedienste betreuen Menschen mit allen fünf Pflegegraden. Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse Sachleistungen nach § 36 SGB XI, bei Pflegegrad 1 steht der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat zur Verfügung. Den Pflegegrad stellt der Medizinische Dienst nach einem Hausbesuch fest, den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse.

Stand: 26. Oktober 2026