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Ambulanter Pflegedienst in Schleußig, Leipzig

Pflegedienste in Leipzig-Schleußig – Anbieter im Vergleich

Adressen, Bewertungen und Leistungen ambulanter PflegediensteStadtteil im Bezirk SüdwestAktualisiert 26. Oktober 2026

Ambulante Pflege in Schleußig

Südwest

Bezirk

7

Nachbar-Stadtteile

Schleußig zählt 12.527 Einwohner, 1.453 von ihnen sind 65 Jahre oder älter (Stadt Leipzig, Stand 31.12.2024). Das Seniorenbüro im Stadtbezirk Südwest, Dieskaustraße 202, berät Ältere und Angehörige kostenlos, Telefon 0341 2340-6299.

Pflegedienste in Schleußig

Welche Pflegedienste gibt es in Leipzig-Schleußig?

In Schleußig ist derzeit kein ambulanter Pflegedienst ansässig. Pflegedienste aus dem Bezirk Südwest versorgen den Stadtteil mit; die bestbewerteten stehen unten.

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Welche Stadtteile grenzen an Schleußig?

Alle Nachbarstadtteile von Schleußig sind derzeit ohne eigenen Pflegedienst.

Was kostet ein ambulanter Pflegedienst in Leipzig?

Die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes trägt bei anerkanntem Pflegegrad die Pflegeversicherung als Sachleistung nach § 36 SGB XI, monatlich bis 796 € bei Pflegegrad 2 und bis 2.299 € bei Pflegegrad 5; was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst. Den Pflegegrad von 1 bis 5 stellt der Medizinische Dienst nach einem Hausbesuch fest, je nachdem, wie selbstständig Sie im Alltag noch sind.

Pflegegradpro Monat bis
Pflegegrad 1Entlastungsbetrag131 €
Pflegegrad 2Sachleistung796 €
Pflegegrad 3Sachleistung1.497 €
Pflegegrad 4Sachleistung1.859 €
Pflegegrad 5Sachleistung2.299 €

Stand 2026, § 36 SGB XI (Sachleistung), § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag)

Pflegegrade und Leistungsbeträge im Ratgeber

Häufige Fragen zu Pflegediensten in Leipzig-Schleußig

Ausführlich zu Kosten, Pflegegraden und Wechsel: Ratgeber Pflegegrade →

Bis zur Höhe der Sachleistung nach § 36 SGB XI rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab: monatlich bis 796 € bei Pflegegrad 2, 1.497 € bei Pflegegrad 3, 1.859 € bei Pflegegrad 4 und 2.299 € bei Pflegegrad 5. Leistungen darüber hinaus und Investitionskosten zahlen Sie selbst, die Preise legt jeder Dienst im Pflegevertrag offen.

Ambulante Pflegedienste betreuen Menschen mit allen fünf Pflegegraden. Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse Sachleistungen nach § 36 SGB XI, bei Pflegegrad 1 steht der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat zur Verfügung. Den Pflegegrad stellt der Medizinische Dienst nach einem Hausbesuch fest, den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse.

Stand: 26. Oktober 2026