Zum Inhalt springen

Ambulanter Pflegedienst in Schönefeld-Abtnaundorf, Leipzig

Pflegedienste in Leipzig-Schönefeld-Abtnaundorf – Anbieter im Vergleich

Adressen, Bewertungen und Leistungen ambulanter PflegediensteStadtteil im Bezirk NordostAktualisiert 26. Oktober 2026

Ambulante Pflege in Schönefeld-Abtnaundorf

Nordost

Bezirk

7

Nachbar-Stadtteile

In Schönefeld-Abtnaundorf sind 1.730 Menschen 65 oder älter, das sind 12,3 Prozent der Einwohner (Stadt Leipzig, Stand 31.12.2024). Das Seniorenbüro im Stadtbezirk Nordost, Löbauer Straße 68-70, berät Ältere und Angehörige kostenlos, Telefon 0341 6976761.

Pflegedienste in Schönefeld-Abtnaundorf

Welche Pflegedienste gibt es in Leipzig-Schönefeld-Abtnaundorf?

In Schönefeld-Abtnaundorf ist derzeit kein ambulanter Pflegedienst ansässig. Pflegedienste aus dem Bezirk Nordost versorgen den Stadtteil mit; die bestbewerteten stehen unten.

Einen Moment, die Karte wird aufgebaut …

Stadtteile und Grenzen werden geladen

Sie betreiben einen Pflegedienst in Schönefeld-Abtnaundorf? Kostenlos eintragen

Welche Stadtteile grenzen an Schönefeld-Abtnaundorf?

Alle Nachbarstadtteile von Schönefeld-Abtnaundorf sind derzeit ohne eigenen Pflegedienst.

Was kostet ein ambulanter Pflegedienst in Leipzig?

Die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes trägt bei anerkanntem Pflegegrad die Pflegeversicherung als Sachleistung nach § 36 SGB XI, monatlich bis 796 € bei Pflegegrad 2 und bis 2.299 € bei Pflegegrad 5; was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst. Den Pflegegrad von 1 bis 5 stellt der Medizinische Dienst nach einem Hausbesuch fest, je nachdem, wie selbstständig Sie im Alltag noch sind.

Pflegegradpro Monat bis
Pflegegrad 1Entlastungsbetrag131 €
Pflegegrad 2Sachleistung796 €
Pflegegrad 3Sachleistung1.497 €
Pflegegrad 4Sachleistung1.859 €
Pflegegrad 5Sachleistung2.299 €

Stand 2026, § 36 SGB XI (Sachleistung), § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag)

Pflegegrade und Leistungsbeträge im Ratgeber

Häufige Fragen zu Pflegediensten in Leipzig-Schönefeld-Abtnaundorf

Ausführlich zu Kosten, Pflegegraden und Wechsel: Ratgeber Pflegegrade →

Bis zur Höhe der Sachleistung nach § 36 SGB XI rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab: monatlich bis 796 € bei Pflegegrad 2, 1.497 € bei Pflegegrad 3, 1.859 € bei Pflegegrad 4 und 2.299 € bei Pflegegrad 5. Leistungen darüber hinaus und Investitionskosten zahlen Sie selbst, die Preise legt jeder Dienst im Pflegevertrag offen.

Ambulante Pflegedienste betreuen Menschen mit allen fünf Pflegegraden. Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse Sachleistungen nach § 36 SGB XI, bei Pflegegrad 1 steht der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat zur Verfügung. Den Pflegegrad stellt der Medizinische Dienst nach einem Hausbesuch fest, den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse.

Stand: 26. Oktober 2026