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Ambulanter Pflegedienst in Häfen, Bremen

Pflegedienste in Bremen-Häfen – Anbieter im Vergleich

Adressen, Bewertungen und Leistungen ambulanter PflegediensteStadtteil im Bezirk Bremen-MitteAktualisiert 26. Oktober 2026

Ambulante Pflege in Häfen

Bremen-Mitte

Bezirk

8

Nachbar-Stadtteile

Häfen ist mit 152 Einwohnern der kleinste Stadtteil Bremens, 9 von ihnen sind 65 oder älter (Statistisches Landesamt Bremen, Stand 31.12.2025). Kostenlos und unabhängig berät der Pflegestützpunkt Bremen-Vahr, Berliner Freiheit 3, Telefon 0421 696242-0.

Pflegedienste in Häfen

Welche Pflegedienste gibt es in Bremen-Häfen?

Einen eigenen ambulanten Pflegedienst hat Häfen derzeit nicht. Mitversorgt wird der Stadtteil von Diensten aus dem Bezirk Bremen-Mitte; die bestbewerteten sehen Sie unten.

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Was kostet ein ambulanter Pflegedienst in Bremen?

Die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes trägt bei anerkanntem Pflegegrad die Pflegeversicherung als Sachleistung nach § 36 SGB XI, monatlich bis 796 € bei Pflegegrad 2 und bis 2.299 € bei Pflegegrad 5; was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst. Den Pflegegrad von 1 bis 5 stellt der Medizinische Dienst nach einem Hausbesuch fest, je nachdem, wie selbstständig Sie im Alltag noch sind.

Pflegegradpro Monat bis
Pflegegrad 1Entlastungsbetrag131 €
Pflegegrad 2Sachleistung796 €
Pflegegrad 3Sachleistung1.497 €
Pflegegrad 4Sachleistung1.859 €
Pflegegrad 5Sachleistung2.299 €

Stand 2026, § 36 SGB XI (Sachleistung), § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag)

Pflegegrade und Leistungsbeträge im Ratgeber

Häufige Fragen zu Pflegediensten in Bremen-Häfen

Ausführlich zu Kosten, Pflegegraden und Wechsel: Ratgeber Pflegegrade →

Bis zur Höhe der Sachleistung nach § 36 SGB XI rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab: monatlich bis 796 € bei Pflegegrad 2, 1.497 € bei Pflegegrad 3, 1.859 € bei Pflegegrad 4 und 2.299 € bei Pflegegrad 5. Leistungen darüber hinaus und Investitionskosten zahlen Sie selbst, die Preise legt jeder Dienst im Pflegevertrag offen.

Ambulante Pflegedienste betreuen Menschen mit allen fünf Pflegegraden. Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse Sachleistungen nach § 36 SGB XI, bei Pflegegrad 1 steht der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat zur Verfügung. Den Pflegegrad stellt der Medizinische Dienst nach einem Hausbesuch fest, den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse.

Stand: 26. Oktober 2026