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Ambulanter Pflegedienst in Neustadt, Bremen

Pflegedienste in Bremen-Neustadt – Anbieter im Vergleich

Adressen, Bewertungen und Leistungen ambulanter PflegediensteStadtteil im Bezirk Bremen-SüdAktualisiert 26. Oktober 2026

Ambulante Pflege in Neustadt

Bremen-Süd

Bezirk

7

Nachbar-Stadtteile

Die Neustadt ist mit 47.269 Einwohnern der größte Stadtteil Bremens, 7.619 davon sind 65 oder älter (Statistisches Landesamt Bremen, Stand 31.12.2025). Im Stadtteil liegt der Pflegestützpunkt Bremen-Huckelriede, Niedersachsendamm 20a, mit Sprechzeiten dienstags und donnerstags von 9 bis 13 Uhr.

Pflegedienste in Neustadt

Welche Pflegedienste gibt es in Bremen-Neustadt?

Mit Sitz in Neustadt ist derzeit kein ambulanter Pflegedienst eingetragen. Dienste aus dem Bezirk Bremen-Süd fahren den Stadtteil an; unten stehen die bestbewerteten.

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Welche Stadtteile grenzen an Neustadt?

Alle Nachbarstadtteile von Neustadt sind derzeit ohne eigenen Pflegedienst.

Was kostet ein ambulanter Pflegedienst in Bremen?

Die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes trägt bei anerkanntem Pflegegrad die Pflegeversicherung als Sachleistung nach § 36 SGB XI, monatlich bis 796 € bei Pflegegrad 2 und bis 2.299 € bei Pflegegrad 5; was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst. Den Pflegegrad von 1 bis 5 stellt der Medizinische Dienst nach einem Hausbesuch fest, je nachdem, wie selbstständig Sie im Alltag noch sind.

Pflegegradpro Monat bis
Pflegegrad 1Entlastungsbetrag131 €
Pflegegrad 2Sachleistung796 €
Pflegegrad 3Sachleistung1.497 €
Pflegegrad 4Sachleistung1.859 €
Pflegegrad 5Sachleistung2.299 €

Stand 2026, § 36 SGB XI (Sachleistung), § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag)

Pflegegrade und Leistungsbeträge im Ratgeber

Häufige Fragen zu Pflegediensten in Bremen-Neustadt

Ausführlich zu Kosten, Pflegegraden und Wechsel: Ratgeber Pflegegrade →

Bis zur Höhe der Sachleistung nach § 36 SGB XI rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab: monatlich bis 796 € bei Pflegegrad 2, 1.497 € bei Pflegegrad 3, 1.859 € bei Pflegegrad 4 und 2.299 € bei Pflegegrad 5. Leistungen darüber hinaus und Investitionskosten zahlen Sie selbst, die Preise legt jeder Dienst im Pflegevertrag offen.

Ambulante Pflegedienste betreuen Menschen mit allen fünf Pflegegraden. Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse Sachleistungen nach § 36 SGB XI, bei Pflegegrad 1 steht der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat zur Verfügung. Den Pflegegrad stellt der Medizinische Dienst nach einem Hausbesuch fest, den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse.

Stand: 26. Oktober 2026