Ratgeber Pflege & Pflegekasse
Pflegegrad 3: Wie viel Geld und welche Leistungen gibt es 2026?

Pflegegrad 3 bekommen Menschen mit einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte in der Begutachtung). 2026 zahlt die Pflegekasse dafür 599 € Pflegegeld oder bis zu 1.497 € für einen ambulanten Pflegedienst im Monat, dazu bis zu 1.357 € für Tagespflege, 131 € Entlastungsbetrag und 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Dieser Ratgeber zeigt alle Beträge, Rechenbeispiele und Vorteile für pflegende Angehörige.
Was bedeutet Pflegegrad 3?
Pflegegrad 3 steht für eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Die Pflegekasse vergibt ihn, wenn die Begutachtung 47,5 bis unter 70 von 100 Punkten ergibt.
Bei Pflegegrad 3 ist Hilfe meist jeden Tag nötig, oft mehrmals. Viele Menschen mit Pflegegrad 3 können ohne Unterstützung nicht mehr sicher duschen, sich vollständig anziehen oder ihre Medikamente zuverlässig nehmen. Häufig kommt eine Demenz dazu, die den Tagesablauf, die Orientierung und das Verhalten verändert. Der Pflegegrad hängt aber nie an einer Diagnose. Entscheidend ist, wie selbstständig der Alltag noch gelingt.
Typische Situationen bei Pflegegrad 3:
- Ein Mann mit Parkinson braucht morgens und abends Hilfe beim Waschen, Anziehen und Aufstehen. Tagsüber kommt er mit Rollator allein zurecht, stürzt aber gelegentlich.
- Eine Frau mit mittelschwerer Demenz kann sich körperlich noch gut bewegen, vergisst aber Mahlzeiten, verlässt nachts die Wohnung und braucht Anleitung bei fast jeder Tätigkeit.
- Nach einem Schlaganfall mit Halbseitenlähmung ist Hilfe bei der Körperpflege, beim Essen und beim Toilettengang nötig.
Pflegegrad 3 liegt in der Mitte der fünf Pflegegrade. Wie er sich von Pflegegrad 2 und Pflegegrad 4 unterscheidet, zeigt die Tabelle im nächsten Abschnitt. Einen Überblick über alle Stufen bietet der Ratgeber Pflegegrade.
Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 3 im Jahr 2026?
Bei Pflegegrad 3 gibt es 2026 monatlich 599 € Pflegegeld oder bis zu 1.497 € Pflegesachleistungen, dazu bis zu 1.357 € für Tages- und Nachtpflege und 131 € Entlastungsbetrag. Die Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 und sind 2026 unverändert.
| Leistung | Betrag 2026 | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Pflegegeld (Pflege durch Angehörige) | 599 € monatlich | §37 SGB XI |
| Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst) | bis zu 1.497 € monatlich | §36 SGB XI |
| Tages- und Nachtpflege | bis zu 1.357 € monatlich | §41 SGB XI |
| Entlastungsbetrag | 131 € monatlich | §45b SGB XI |
| Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | bis zu 3.539 € jährlich | §42a SGB XI |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis zu 42 € monatlich | §40 SGB XI |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | bis zu 4.180 € je Maßnahme | §40 SGB XI |
| Wohngruppenzuschlag (ambulant betreute Wohngruppe) | 224 € monatlich | §38a SGB XI |
Im Vergleich zu den Nachbar-Pflegegraden sieht das so aus:
| Leistung pro Monat | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 |
|---|---|---|---|
| Pflegegeld | 347 € | 599 € | 800 € |
| Pflegesachleistungen | 796 € | 1.497 € | 1.859 € |
| Tages- und Nachtpflege | 721 € | 1.357 € | 1.685 € |
| Entlastungsbetrag | 131 € | 131 € | 131 € |
Zwischen den Pflegegraden 2 bis 5 ist der Sprung von Pflegegrad 2 auf Pflegegrad 3 der größte: Das Budget für den Pflegedienst steigt um 701 € im Monat, das Pflegegeld um 252 €. Wer bei Pflegegrad 2 eingestuft ist und merkt, dass der Hilfebedarf deutlich gewachsen ist, sollte deshalb eine Höherstufung prüfen (mehr dazu weiter unten).
Auf das Jahr gerechnet kommen bei Pflegegrad 3 erhebliche Summen zusammen:
| Leistung | pro Monat | pro Jahr |
|---|---|---|
| Pflegesachleistungen | 1.497 € | 17.964 € |
| Tages- und Nachtpflege | 1.357 € | 16.284 € |
| Entlastungsbetrag | 131 € | 1.572 € |
| Gemeinsamer Jahresbetrag | entfällt | 3.539 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € | 504 € |
| Summe | entfällt | 39.863 € |
Diese Summe ist ein rechnerischer Höchstwert. Sie setzt voraus, dass alle Leistungen voll genutzt werden, also auch ein Pflegedienst und eine Tagespflege. Pflegen Angehörige allein, tritt das Pflegegeld von 7.188 € im Jahr (12 mal 599 €) an die Stelle der Pflegesachleistungen. Die Jahressumme liegt dann bei bis zu 29.087 €. Dazu kommen einmalig bis zu 4.180 € für einen Umbau der Wohnung.
Pflegegeld, Pflegedienst oder beides: Was passt bei Pflegegrad 3?
Bei Pflegegrad 3 entscheiden sich viele Familien für die Kombination: Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt feste Einsätze, etwa die Körperpflege am Morgen, und die Angehörigen erhalten für den Rest anteilig Pflegegeld. Allein mit Pflegegeld gelingt Pflegegrad 3 vor allem, wenn ein Angehöriger im selben Haushalt lebt.
Das Pflegegeld von 599 € wird an die pflegebedürftige Person überwiesen. Sie kann frei darüber verfügen und gibt es meist an die Angehörigen weiter, die die Pflege übernehmen. Alle Regeln zum Pflegegeld stehen im Ratgeber Pflegegeld.
Die Pflegesachleistungen von bis zu 1.497 € werden nie ausgezahlt. Der zugelassene Pflegedienst rechnet seine Einsätze direkt mit der Pflegekasse ab. Mehr dazu im Ratgeber Pflegesachleistungen.
Bei der Kombinationsleistung nach §38 SGB XI gilt: Den Anteil der 1.497 €, den der Pflegedienst nicht abrechnet, zahlt die Pflegekasse als Pflegegeld im selben Verhältnis aus.
| Abrechnung Pflegedienst | genutzter Anteil der Sachleistung | ausgezahltes Pflegegeld |
|---|---|---|
| 374,25 € | 25 % | 449,25 € |
| 748,50 € | 50 % | 299,50 € |
| 1.122,75 € | 75 % | 149,75 € |
| 1.497 € | 100 % | 0 € |
Ein Beispiel: Der Pflegedienst kommt jeden Morgen zur Grundpflege und rechnet dafür im Monat 748,50 € ab, also die Hälfte der Sachleistung. Die Pflegekasse zahlt zusätzlich die Hälfte des Pflegegeldes aus, also 299,50 €. Den Abend und das Wochenende übernimmt der Sohn.
An das gewählte Verhältnis sind Sie in der Regel 6 Monate gebunden. Ändert sich die Pflegesituation deutlich, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, ist ein früherer Wechsel möglich. Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss einmal im Halbjahr einen Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI abrufen. Die Kosten dafür trägt die Pflegekasse. Bei der Kombinationsleistung ist der Besuch freiwillig.
Wie viel Zeitaufwand steckt hinter Pflegegrad 3?
Für Pflegegrad 3 gibt es keinen festen Zeitaufwand in Minuten. Seit 2017 bemisst die Begutachtung, wie selbstständig ein Mensch ist. Pflegeminuten spielen dafür keine Rolle mehr.
Die oft gesuchten Zeittabellen stammen aus der Zeit der früheren Pflegestufen. Damals hing die Einstufung an Pflegeminuten pro Tag. Diese Werte gelten seit der Pflegereform 2017 nicht mehr und sollten bei einem Antrag keine Rolle spielen.
Trotzdem ist Zeit an zwei Stellen wichtig:
- Für die Rentenbeiträge pflegender Angehöriger zählt, ob sie mindestens 10 Stunden pro Woche pflegen, verteilt auf mindestens 2 Tage.
- Für die eigene Planung hilft ein Pflegetagebuch. Es zeigt, wann und wie oft Hilfe nötig ist, und ist bei der Begutachtung und bei einem Widerspruch ein starkes Beweismittel.
In der Praxis bedeutet Pflegegrad 3 meist Unterstützung zu mehreren festen Zeiten am Tag, zum Beispiel morgens bei der Körperpflege, mittags beim Essen und abends beim Zubettgehen. Bei Demenz kommt oft Begleitung über den ganzen Tag hinzu.
Wie wird Pflegegrad 3 bei der Begutachtung ermittelt?
Die Gutachterin des Medizinischen Dienstes bewertet 6 Lebensbereiche und gewichtet sie zu einer Punktzahl von 0 bis 100. Pflegegrad 3 gibt es ab 47,5 Punkten, Pflegegrad 4 ab 70 Punkten. Was ab 70 Punkten zusteht, zeigt der Ratgeber Pflegegrad 4.
| Modul | Gewichtung | Beispiele für Pflegegrad 3 |
|---|---|---|
| Mobilität | 10 % | Treppensteigen nur mit Hilfe, Umsetzen vom Bett in den Rollstuhl mit Unterstützung |
| Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | 15 % gemeinsam mit Modul 3 (es zählt der höhere Wert) | Orientierung zu Zeit und Ort eingeschränkt, Gespräche nur in kurzen Sätzen |
| Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | 15 % gemeinsam mit Modul 2 (es zählt der höhere Wert) | nächtliche Unruhe, Weglaufen, Abwehr bei der Körperpflege |
| Selbstversorgung | 40 % | Waschen, Anziehen und Toilettengang nur mit Hilfe, Essen muss vorbereitet werden |
| Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen | 20 % | Medikamente müssen gestellt und kontrolliert werden, regelmäßige Arztbesuche nur mit Begleitung |
| Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | 15 % | Tagesablauf kann nicht mehr selbst geplant werden, Kontakte nur mit Unterstützung |
Bei körperlichen Einschränkungen entscheidet vor allem die Selbstversorgung. Bei Demenz bringen oft die Module 2 und 3 die nötigen Punkte, auch wenn die Person körperlich noch fit wirkt.
So bereiten Sie die Begutachtung vor:
- Führen Sie 1 bis 2 Wochen lang ein Pflegetagebuch, auch für die Nächte.
- Legen Sie Arztberichte, Entlassungsbriefe und den Medikamentenplan bereit.
- Bitten Sie die Person zum Termin dazu, die den Alltag am besten kennt.
- Schildern Sie auch schlechte Tage. Viele Betroffene zeigen sich bei der Begutachtung selbstständiger, als sie im Alltag sind.
Den Ablauf vom Antrag bis zum Bescheid erklärt der Ratgeber Pflegegrad beantragen.
Was übernimmt ein ambulanter Pflegedienst bei Pflegegrad 3?
Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt bei Pflegegrad 3 vor allem die tägliche Grundpflege, pflegerische Betreuung und Hilfen im Haushalt. Das Budget von bis zu 1.497 € im Monat reicht bei vielen Familien für einen festen täglichen Einsatz.
Typische Einsätze bei Pflegegrad 3:
- Morgendliche Grundpflege: Waschen oder Duschen, Anziehen, Hilfe beim Aufstehen.
- Abendliche Versorgung: Auskleiden, Zahnpflege, Hilfe beim Zubettgehen.
- Hilfe beim Essen und Trinken und beim Zubereiten von Mahlzeiten.
- Lagerung und Bewegung, um Druckstellen und Stürzen vorzubeugen.
- Pflegerische Betreuung bei Demenz, zum Beispiel Anleitung im Tagesablauf.
- Hilfen im Haushalt wie Einkaufen, Wäsche und Reinigung.
Medizinische Behandlungspflege wie Medikamentengabe, Wundversorgung, Insulin oder Kompressionsverbände läuft getrennt davon. Die Ärztin oder der Arzt verordnet sie als häusliche Krankenpflege, und die Krankenkasse bezahlt sie nach §37 SGB V. Sie belastet das Budget von 1.497 € nicht, auch wenn derselbe Pflegedienst sie erbringt.
Die Preise der Pflegedienste sind in Verträgen mit den Pflegekassen festgelegt. Abgerechnet wird nach Leistungskomplexen oder nach Zeit. Vor Beginn schließen Sie einen Pflegevertrag mit einem Kostenvoranschlag. Darin sehen Sie, welche Einsätze in die 1.497 € passen und ob ein Eigenanteil entsteht. Leistungen über das Budget hinaus stellt der Pflegedienst privat in Rechnung.
Welche Hilfe im Haushalt gibt es bei Pflegegrad 3?
Für Hilfe im Haushalt stehen bei Pflegegrad 3 drei Wege offen: der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, der Umwandlungsanspruch von bis zu 598,80 € im Monat und die Hilfen bei der Haushaltsführung über die Pflegesachleistungen. Wie viele Stunden das ergibt, hängt vom Stundensatz des Anbieters ab.
Entlastungsbetrag: Die 131 € im Monat können Sie für anerkannte Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter und Betreuungsangebote einsetzen. Bei Pflegegrad 3 ist er nicht für die körperbezogene Selbstversorgung durch einen Pflegedienst gedacht, also etwa nicht für das Waschen. Nicht genutzte Beträge eines Jahres bleiben bis zum 30. Juni des Folgejahres erhalten. Im Jahr summiert sich der Betrag auf 1.572 €. Details im Ratgeber Entlastungsbetrag.
Umwandlungsanspruch: Bis zu 40 % der Pflegesachleistungen, die kein Pflegedienst verbraucht, lassen sich nach §45a SGB XI für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen. Bei Pflegegrad 3 sind das bis zu 598,80 € im Monat. Der umgewandelte Betrag wird wie bei der Kombinationsleistung mit dem Pflegegeld verrechnet.
Pflegesachleistungen: Ambulante Pflegedienste dürfen auch Hilfen bei der Haushaltsführung über die Pflegesachleistungen abrechnen. Das lohnt sich, wenn der Dienst ohnehin regelmäßig im Haus ist.
Eine Frage stellen viele Familien: Gilt der Entlastungsbetrag auch, wenn Angehörige den Haushalt übernehmen? In der Regel nein. Der Entlastungsbetrag ist für anerkannte Anbieter gedacht. Für die Hilfe der Angehörigen ist das Pflegegeld da. Ob und unter welchen Bedingungen auch Einzelpersonen aus der Nachbarschaft anerkannt werden können, regeln die Bundesländer. Die Pflegestützpunkte geben dazu Auskunft.
Welche Hilfe gibt es bei Pflegegrad 3, wenn Angehörige eine Pause brauchen?
Für Pausen der pflegenden Angehörigen stehen bei Pflegegrad 3 bis zu 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Für eine regelmäßige Entlastung an einzelnen Tagen gibt es zusätzlich bis zu 1.357 € im Monat für Tages- und Nachtpflege.
Verhinderungspflege: Eine Ersatzperson übernimmt die Pflege zu Hause, zum Beispiel ein Pflegedienst, eine Nachbarin oder ein anderer Angehöriger. Sie ist für bis zu 8 Wochen im Jahr möglich, stundenweise oder tageweise. Pflegen nahe Angehörige ersatzweise, erstattet die Pflegekasse bis zum Doppelten des Pflegegeldes, bei Pflegegrad 3 also bis zu 1.198 € im Jahr. Nachgewiesene Kosten wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall können zusätzlich erstattet werden, insgesamt höchstens bis 3.539 €.
Kurzzeitpflege: Die pflegebedürftige Person wohnt vorübergehend in einer Pflegeeinrichtung, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Auch das ist für bis zu 8 Wochen im Jahr möglich.
Während der Kurzzeitpflege und an Tagen mit ganztägiger Verhinderungspflege zahlt die Pflegekasse die Hälfte des Pflegegeldes weiter, bei Pflegegrad 3 also 299,50 € im Monat. Bei stundenweiser Verhinderungspflege von weniger als 8 Stunden am Tag bleibt das Pflegegeld ungekürzt.
Seit dem 1. Januar 2026 lässt sich Verhinderungspflege nur noch bis zum Ende des Kalenderjahres abrechnen, das auf die Durchführung folgt. Ein Antrag vor Beginn ist nicht mehr nötig. Mehr dazu im Ratgeber Verhinderungspflege.
Tages- und Nachtpflege: Gerade bei Demenz ist die Tagespflege für viele Familien eine große Hilfe. Die pflegebedürftige Person verbringt einige Tage pro Woche in einer Einrichtung, wird dort betreut und vom Fahrdienst abgeholt. Die Pflegekasse zahlt bei Pflegegrad 3 bis zu 1.357 € im Monat für Pflege, Betreuung und Fahrten. Dieser Betrag kommt zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen dazu und wird nicht verrechnet. Unterkunft und Verpflegung zahlen Sie selbst, dafür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden.
Was ist bei Pflegegrad 3 mit Demenz besonders wichtig?
Bei Pflegegrad 3 mit Demenz stehen Betreuung, Sicherheit und die Entlastung der Angehörigen im Vordergrund. Die Pflegeversicherung bezahlt dafür mehr als nur Körperpflege: Pflegerische Betreuung durch den Pflegedienst, Tagespflege, Betreuungsgruppen und Pflegekurse sind fester Teil der Leistungen.
Menschen mit Demenz brauchen oft weniger Hilfe beim Waschen, aber viel Begleitung im Tagesablauf. Darauf ist das System seit 2017 ausgerichtet. Diese Bausteine haben sich in vielen Familien bewährt:
- Pflegerische Betreuung: Ambulante Pflegedienste dürfen Betreuung über die Pflegesachleistungen abrechnen, zum Beispiel Begleitung bei Spaziergängen, Gespräche, gemeinsames Kochen oder Hilfe bei der Tagesstruktur.
- Tagespflege: Einige Tage pro Woche in einer Tagespflege geben der Person Struktur und Kontakte und den Angehörigen freie Zeit. Bei Pflegegrad 3 zahlt die Pflegekasse dafür bis zu 1.357 € im Monat zusätzlich.
- Betreuungsgruppen und Alltagsbegleitung: Anerkannte Angebote lassen sich über den Entlastungsbetrag von 131 € und den Umwandlungsanspruch bezahlen.
- Pflegekurse: Die Pflegekasse bietet kostenlose Kurse für Angehörige an, auch speziell zum Umgang mit Demenz und auch als Schulung zu Hause.
- Sicherheit in der Wohnung: Ein Hausnotruf, Herdabschaltungen oder Bewegungsmelder können als Pflegehilfsmittel oder als Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfelds bezuschusst werden. Fragen Sie vorher bei der Pflegekasse nach.
Regeln Sie außerdem früh die rechtliche Vertretung. Solange die betroffene Person noch geschäftsfähig ist, kann sie eine Vorsorgevollmacht erteilen. Damit dürfen Angehörige später Anträge bei der Pflegekasse stellen, Verträge mit dem Pflegedienst schließen und mit Ärzten sprechen. Ohne Vollmacht muss im Ernstfall das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung einrichten.
Viele Angehörige von Menschen mit Demenz unterschätzen die eigene Belastung. Die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege sind genau dafür gedacht, dass pflegende Angehörige regelmäßig Pausen einlegen können, bevor sie selbst krank werden.
Welche Vergünstigungen gibt es bei Pflegegrad 3?
Pflegegrad 3 bringt Vorteile bei der Steuer, bei der Rente der pflegenden Angehörigen und bei Hilfsmitteln. Vergünstigungen im Nahverkehr oder bei Eintrittspreisen hängen dagegen am Schwerbehindertenausweis, der getrennt vom Pflegegrad beantragt wird.
Steuer: Wer einen Menschen mit Pflegegrad 3 unentgeltlich in dessen oder der eigenen Wohnung pflegt, kann den Pflege-Pauschbetrag von 1.100 € im Jahr in der Steuererklärung geltend machen (§33b Abs. 6 EStG). Das weitergegebene Pflegegeld ist für die Angehörigen steuerfrei.
Rente: Die Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge für pflegende Angehörige, wenn sie mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens 2 Tagen pflegen und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Bei Pflegegrad 3 werden die Beiträge so berechnet, als hätte die Pflegeperson 43 % der Bezugsgröße verdient, wenn ausschließlich Pflegegeld bezogen wird. Bei der Kombinationsleistung sind es 85 % dieses Wertes, bei reinen Pflegesachleistungen 70 % (§166 Abs. 2 SGB VI). Wie viele Rentenpunkte daraus im Jahr entstehen, weist die Deutsche Rentenversicherung im Versicherungsverlauf aus.
Hilfsmittel: Die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 € im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. Technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett, ein Hausnotruf oder ein Toilettenstuhl werden meist leihweise gestellt. Wird ein Hilfsmittel nicht geliehen, zahlen Volljährige eine Zuzahlung von 10 %, höchstens 25 € je Hilfsmittel. Ein Pflegebett beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse, oft genügt eine Empfehlung aus der Begutachtung oder vom Pflegedienst.
Inkontinenz: Inkontinenzmaterial wie Einlagen oder Windelhosen ist kein Pflegehilfsmittel. Die Ärztin oder der Arzt verordnet es, und die Krankenkasse bezahlt es als Hilfsmittel.
Wohnungsumbau: Für einen bodengleichen Duschumbau, einen Treppenlift oder breitere Türen zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme. Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Arbeiten, am besten mit Kostenvoranschlag.
Beruf: Bei einer akut auftretenden Pflegesituation können sich Beschäftigte bis zu 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr freistellen lassen und erhalten Pflegeunterstützungsgeld. Für längere Phasen gibt es Pflegezeit (bis zu 6 Monate) und Familienpflegezeit (bis zu 24 Monate Teilzeit mit mindestens 15 Wochenstunden), jeweils ab einer bestimmten Betriebsgröße.
Schwerbehindertenausweis: Merkzeichen wie B für eine Begleitperson oder G für eine erhebliche Gehbehinderung vergibt das Versorgungsamt im Schwerbehindertenverfahren. Ein Pflegegrad führt nicht automatisch dazu. Wer viel Hilfe unterwegs braucht, sollte den Antrag zusätzlich stellen.
Wann lohnt sich ein Antrag auf Höherstufung zu Pflegegrad 3?
Ein Antrag auf Höherstufung lohnt sich, wenn der Hilfebedarf seit der letzten Begutachtung spürbar gestiegen ist, etwa nach einem Sturz, einem Krankenhausaufenthalt oder durch eine fortschreitende Demenz. Von Pflegegrad 2 auf Pflegegrad 3 steigen die Leistungen um bis zu 701 € im Monat.
Anzeichen dafür, dass Pflegegrad 2 nicht mehr passt:
- Hilfe ist inzwischen jeden Tag nötig, nicht nur an einzelnen Tagen.
- Die Person kann sich nicht mehr allein waschen oder anziehen.
- Medikamente werden vergessen oder falsch genommen.
- Nächtliche Unruhe oder Orientierungsprobleme nehmen zu.
- Die Angehörigen kommen an ihre Grenzen.
Den Antrag stellen Sie formlos bei der Pflegekasse, auch telefonisch. Es folgt eine neue Begutachtung. Die höheren Leistungen gelten ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Die Pflegekasse entscheidet in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen. Hat sie eine Verspätung zu vertreten, zahlt sie für jede angefangene Woche 70 €.
Wurde der Antrag abgelehnt oder ein zu niedriger Pflegegrad festgestellt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wie das geht, erklärt der Ratgeber Pflegegrad Widerspruch. Was bei Pflegegrad 2 gilt, steht im Ratgeber Pflegegrad 2.
Wie finden Sie in Hamburg einen Pflegedienst für Pflegegrad 3?
In Hamburg finden Sie ambulante Pflegedienste nach Stadtteil im Verzeichnis von Pflege-VZ. Kostenlose Beratung zu allen Leistungen bei Pflegegrad 3 bieten die Hamburger Pflegestützpunkte.
Hamburg hat 8 Pflegestützpunkte für Erwachsene, in Altona, Bergedorf, Eimsbüttel, Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord, Harburg, Wandsbek-Markt und Wandsbek-Rahlstedt, dazu einen Pflegestützpunkt für Kinder und Jugendliche in Hamburg-Nord (Stand Februar 2026). Sie helfen beim Antrag, bei der Wahl zwischen Pflegegeld, Pflegedienst und Tagespflege und bei der Suche nach Entlastungsangeboten.
Bei Pflegegrad 3 kommt der Pflegedienst meist täglich, oft zu festen Zeiten. Achten Sie deshalb bei der Auswahl besonders auf drei Punkte:
- Nähe: Pflegedienste planen ihre Touren nach Gebieten. Ein Dienst aus dem eigenen oder einem benachbarten Stadtteil hat eher freie Zeiten. Die Dienste nach Stadtteilen finden Sie unter Pflegedienste in Hamburg.
- Verlässlichkeit: Fragen Sie, zu welchen Uhrzeiten der Dienst kommt, wie stark die Zeiten schwanken und ob meist dieselben Pflegekräfte kommen.
- Erfahrung mit Demenz: Bei Pflegegrad 3 ist Demenz häufig. Fragen Sie, ob die Pflegekräfte dafür geschult sind und ob der Dienst auch Betreuung anbietet.
Zur Orientierung hilft die Bestenliste der ambulanten Pflegedienste in Hamburg. Vor dem Vertrag sollte jeder Dienst zu einem kostenlosen Erstgespräch nach Hause kommen und einen Kostenvoranschlag erstellen. Prüfen Sie im Pflegevertrag die vereinbarten Leistungen, die Einsatzzeiten, die Kosten über die 1.497 € hinaus und die Kündigungsfrist.
Häufige Fragen
Quellen und Hinweise
Dieser Beitrag wurde von der Redaktion Pflege-VZ auf Basis der unten genannten Primärquellen erstellt und wird bei Gesetzes- oder Betragsänderungen aktualisiert. Alle Leistungsbeträge entsprechen dem Stand 2026.
- Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI), insbesondere §§15, 18, 36, 37, 38, 38a, 39, 40, 41, 42, 42a, 44, 45a, 45b
- Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI), §166 Abs. 2 (Rentenbeiträge für Pflegepersonen)
- Bundesministerium für Gesundheit, Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 13.02.2026)
- Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 371 vom 29.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026
- Einkommensteuergesetz, §33b Abs. 6 (Pflege-Pauschbetrag) und §3 Nr. 36
- Verband der Ersatzkassen, Landesvertretung Hamburg, Pflegestützpunkte in Hamburg (Stand 06.02.2026)
Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung. Verbindliche Auskünfte zum Einzelfall erteilt die zuständige Pflegekasse; einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI hat jede pflegebedürftige Person. Bei gesundheitlichen Fragen wenden Sie sich an Arzt, Ärztin oder eine Pflegefachkraft.
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