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Ratgeber Pflege & Pflegekasse

Pflegegrad 2: Leistungen, Geld und Voraussetzungen 2026

Redaktion Pflege-VZAktualisiert: 14. Oktober 2026
Pflegekraft eines ambulanten Pflegedienstes unterstützt eine ältere Frau zu Hause bei der Pflege

Pflegegrad 2 bekommen Menschen, deren Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt ist (27 bis unter 47,5 Punkte in der Begutachtung). 2026 zahlt die Pflegekasse dafür 347 € Pflegegeld oder bis zu 796 € für einen ambulanten Pflegedienst im Monat, dazu 131 € Entlastungsbetrag und 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Alle Beträge, Rechenbeispiele und Wege zum Antrag stehen in diesem Ratgeber.

Was bedeutet Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Die Pflegekasse vergibt ihn, wenn die Begutachtung 27 bis unter 47,5 von 100 Punkten ergibt.

Die Pflegeversicherung kennt seit 2017 fünf Pflegegrade. Sie messen, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigt, und zwar unabhängig davon, ob die Ursache eine körperliche Erkrankung, eine Demenz oder eine psychische Erkrankung ist. Pflegegrad 2 ist der erste Pflegegrad, bei dem die vollen Leistungen der häuslichen Pflege greifen: Pflegegeld, Pflegesachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst, Tages- und Nachtpflege sowie der Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Bei Pflegegrad 1 gibt es diese Leistungen noch nicht. Was bei der Stufe darunter zusteht, erklärt der Ratgeber Pflegegrad 1.

Typische Situationen bei Pflegegrad 2 sehen so aus:

  1. Eine ältere Frau lebt allein, kommt in der Wohnung mit Rollator zurecht, braucht aber Hilfe beim Duschen, beim Anziehen der Kompressionsstrümpfe und beim Einkaufen.
  2. Ein Mann mit beginnender Demenz kann sich noch selbst waschen, vergisst aber Mahlzeiten und Medikamente und findet sich außerhalb der Wohnung schlecht zurecht.
  3. Nach einem Schlaganfall ist ein Arm eingeschränkt. Die Betroffene braucht Unterstützung bei der Körperpflege und beim Zubereiten von Mahlzeiten.

Entscheidend ist der tatsächliche Unterstützungsbedarf im Alltag. Dieselbe Diagnose kann deshalb bei zwei Menschen zu unterschiedlichen Pflegegraden führen.

Einen Überblick über alle fünf Stufen bietet der Ratgeber Pflegegrade.

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 2 im Jahr 2026?

Bei Pflegegrad 2 stehen 2026 Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege, Entlastungsbetrag, der Gemeinsame Jahresbetrag, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse für den Wohnungsumbau zur Verfügung. Die Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 und sind 2026 unverändert.

LeistungBetrag 2026Rechtsgrundlage
Pflegegeld (Pflege durch Angehörige)347 € monatlich§37 SGB XI
Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst)bis zu 796 € monatlich§36 SGB XI
Tages- und Nachtpflegebis zu 721 € monatlich§41 SGB XI
Entlastungsbetrag131 € monatlich§45b SGB XI
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflegebis zu 3.539 € jährlich§42a SGB XI
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis zu 42 € monatlich§40 SGB XI
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmenbis zu 4.180 € je Maßnahme§40 SGB XI
Wohngruppenzuschlag (ambulant betreute Wohngruppe)224 € monatlich§38a SGB XI

Pflegegeld und Pflegesachleistungen schließen sich nicht aus. Über die Kombinationsleistung lassen sich beide anteilig mischen (mehr dazu weiter unten). Tages- und Nachtpflege, Entlastungsbetrag, Jahresbetrag und Pflegehilfsmittel kommen jeweils zusätzlich dazu und werden nicht mit dem Pflegegeld verrechnet.

Hinzu kommen Leistungen, die keinen festen Eurobetrag haben, aber bares Geld wert sind:

  1. Kostenlose Pflegeberatung nach §7a SGB XI, auf Wunsch auch zu Hause.
  2. Kostenlose Pflegekurse für Angehörige nach §45 SGB XI.
  3. Rentenbeiträge für pflegende Angehörige, wenn sie mindestens 10 Stunden pro Woche pflegen.
  4. Technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett, meist leihweise.

Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 2 im Jahr?

Wer bei Pflegegrad 2 alle Leistungen voll ausschöpft, kommt 2026 rechnerisch auf bis zu 23.819 € im Jahr, dazu einmalig bis zu 4.180 € für einen Umbau der Wohnung. In der Praxis nutzen die meisten Haushalte nur einen Teil davon, weil nicht jede Leistung in jeder Pflegesituation gebraucht wird.

So setzt sich der Höchstwert zusammen:

Leistungpro Monatpro Jahr
Pflegesachleistungen796 €9.552 €
Tages- und Nachtpflege721 €8.652 €
Entlastungsbetrag131 €1.572 €
Gemeinsamer Jahresbetragentfällt3.539 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 €504 €
Summeentfällt23.819 €

Wird die Pflege vollständig von Angehörigen übernommen, tritt das Pflegegeld an die Stelle der Pflegesachleistungen. Dann beträgt das Pflegegeld 4.164 € im Jahr (12 mal 347 €), und die Jahressumme aller Leistungen liegt bei bis zu 18.431 €.

Wichtig für die Planung: Pflegesachleistungen und Pflegegeld verfallen monatlich, wenn sie nicht genutzt werden. Der Entlastungsbetrag dagegen lässt sich ansparen, und der Jahresbetrag steht einmal pro Kalenderjahr zur Verfügung. Wer früh plant, holt also deutlich mehr aus Pflegegrad 2 heraus.

Pflegegeld oder Pflegedienst: Was lohnt sich bei Pflegegrad 2?

Das Pflegegeld lohnt sich, wenn Angehörige die Pflege im Alltag zuverlässig übernehmen. Ein ambulanter Pflegedienst lohnt sich, wenn regelmäßige Hilfe bei der Körperpflege nötig ist oder Angehörige entlastet werden sollen. Für denselben Pflegegrad ist das Budget für den Pflegedienst mit 796 € gut doppelt so hoch wie das Pflegegeld mit 347 €.

Das Pflegegeld wird jeden Monat an die pflegebedürftige Person überwiesen. Sie kann frei darüber verfügen und gibt es meist als Anerkennung an die Angehörigen weiter, die sie versorgen. Voraussetzung ist, dass die Pflege zu Hause sichergestellt ist. Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss einmal im Halbjahr einen Beratungsbesuch abrufen (dazu mehr weiter unten). Alle Details stehen im Ratgeber Pflegegeld.

Die Pflegesachleistungen werden nie ausgezahlt. Der ambulante Pflegedienst rechnet seine Einsätze direkt mit der Pflegekasse ab, bis zur Höhe von 796 € im Monat. Der Dienst muss dafür von den Pflegekassen zugelassen sein. Mehr dazu erklärt der Ratgeber Pflegesachleistungen.

Eine einfache Faustregel hilft bei der Entscheidung:

  1. Pflegegeld passt, wenn ein Angehöriger in der Nähe wohnt, Zeit hat und die Hilfe beim Waschen, Anziehen und Essen gern übernimmt.
  2. Pflegedienst passt, wenn niemand täglich vor Ort sein kann, wenn die Körperpflege für Angehörige körperlich oder emotional zu belastend ist oder wenn fachliche Pflege gebraucht wird.
  3. Die Kombination passt, wenn Angehörige vieles schaffen, aber einzelne Aufgaben abgeben möchten, zum Beispiel das Duschen zweimal pro Woche.

Die Entscheidung ist nicht endgültig. Sie können jederzeit formlos bei der Pflegekasse zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Kombination wechseln.

Wie funktioniert die Kombinationsleistung bei Pflegegrad 2?

Bei der Kombinationsleistung nach §38 SGB XI nutzen Sie einen Teil der 796 € für einen Pflegedienst und erhalten für den ungenutzten Teil anteilig Pflegegeld. Grundlage ist der Prozentsatz der Sachleistung, den der Pflegedienst im Monat tatsächlich abrechnet.

Die Rechnung ist einfach: Rechnet der Pflegedienst einen bestimmten Anteil der 796 € ab, zahlt die Pflegekasse den verbleibenden Anteil der 347 € als Pflegegeld aus.

Abrechnung Pflegedienstgenutzter Anteil der Sachleistungausgezahltes Pflegegeld
199 €25 %260,25 €
398 €50 %173,50 €
597 €75 %86,75 €
796 €100 %0 €

Ein Beispiel aus dem Alltag: Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt zweimal pro Woche das Duschen und rechnet dafür im Monat 398 € mit der Pflegekasse ab. Das sind 50 % der Sachleistung. Die Pflegekasse zahlt deshalb zusätzlich 50 % des Pflegegeldes aus, also 173,50 €. Die Tochter, die an den übrigen Tagen hilft, erhält dieses Geld als Anerkennung.

Weil die Abrechnung des Pflegedienstes von Monat zu Monat schwanken kann, schwankt auch das anteilige Pflegegeld. Die Pflegekasse berechnet es jeden Monat neu. An die Entscheidung für die Kombinationsleistung sind Sie in der Regel für 6 Monate gebunden. Ändert sich die Pflegesituation deutlich, ist ein früherer Wechsel möglich.

Was übernimmt ein ambulanter Pflegedienst bei Pflegegrad 2?

Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt bei Pflegegrad 2 körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuung und Hilfen im Haushalt. Wie Sie einen passenden Dienst finden, erklärt der Ratgeber Ambulanter Pflegedienst. Abgerechnet wird über die Pflegesachleistungen von bis zu 796 € im Monat.

Zu den häufigsten Einsätzen bei Pflegegrad 2 gehören:

  1. Hilfe beim Waschen, Duschen oder Baden.
  2. Hilfe beim An- und Auskleiden, auch beim Anziehen von Kompressionsstrümpfen.
  3. Unterstützung beim Essen und Trinken und beim Zubereiten von Mahlzeiten.
  4. Hilfe beim Aufstehen, Zubettgehen und bei der Bewegung in der Wohnung.
  5. Pflegerische Betreuung, zum Beispiel Begleitung bei Spaziergängen oder Unterstützung bei der Tagesstruktur.
  6. Hilfen bei der Haushaltsführung, etwa Einkaufen, Wäsche oder Reinigung der Wohnung.

Medizinische Behandlungspflege gehört nicht dazu. Medikamente stellen, Verbände wechseln, Insulin spritzen oder Kompressionsverbände anlegen verordnet die Ärztin oder der Arzt als häusliche Krankenpflege. Diese Leistungen bezahlt die Krankenkasse nach §37 SGB V. Sie belasten das Budget von 796 € nicht, auch wenn derselbe Pflegedienst sie erbringt.

Pflegedienste rechnen nach Leistungskomplexen oder nach Zeit ab. Die Preise sind in Verträgen mit den Pflegekassen festgelegt und unterscheiden sich zwischen Bundesländern und Pflegediensten. Vor Beginn der Versorgung schließen Sie mit dem Pflegedienst einen Pflegevertrag. Darin steht, welche Leistungen wie oft erbracht werden, was sie kosten und welcher Anteil über die Pflegekasse läuft. Lassen Sie sich vorab einen Kostenvoranschlag geben. So sehen Sie, ob die geplanten Einsätze in die 796 € passen oder ob ein Eigenanteil entsteht.

Leistungen über die 796 € hinaus stellt der Pflegedienst privat in Rechnung. Für bestimmte Leistungen kann der Entlastungsbetrag einspringen (siehe nächster Abschnitt).

Wofür können Sie den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2 nutzen?

Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat ist bei Pflegegrad 2 für Alltagshilfen, Betreuung, Haushaltshilfe, Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege gedacht. Für die körperbezogene Selbstversorgung durch einen Pflegedienst, etwa das Waschen, darf er bei Pflegegrad 2 nicht eingesetzt werden.

Der Betrag wird nicht automatisch überwiesen. Sie reichen die Rechnungen eines anerkannten Anbieters bei der Pflegekasse ein und erhalten die Kosten bis zur Höhe des verfügbaren Betrags erstattet. Viele Anbieter rechnen nach einer Abtretungserklärung auch direkt mit der Pflegekasse ab. Dann gehen Sie nicht in Vorleistung.

Typische Einsätze bei Pflegegrad 2:

  1. Eine Haushaltshilfe putzt alle 2 Wochen die Wohnung.
  2. Eine Alltagsbegleiterin geht einmal pro Woche mit zum Arzt oder zum Einkaufen.
  3. Eine Betreuungsgruppe für Menschen mit Demenz entlastet die Angehörigen an einem Nachmittag pro Woche.
  4. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in der Tagespflege werden teilweise gedeckt.

Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort. Was in einem Kalenderjahr übrig bleibt, können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Im Jahr kommen so 1.572 € zusammen.

Zusätzlich gibt es den Umwandlungsanspruch nach §45a SGB XI: Bis zu 40 % der Pflegesachleistungen, die Sie nicht für einen Pflegedienst nutzen, lassen sich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Bei Pflegegrad 2 sind das bis zu 318,40 € im Monat, zusätzlich zum Entlastungsbetrag. Der umgewandelte Teil wird wie bei der Kombinationsleistung mit dem Pflegegeld verrechnet.

Alle Regeln zu Abrechnung und Ansparen stehen im Ratgeber Entlastungsbetrag.

Welche Hilfen gibt es, wenn pflegende Angehörige ausfallen?

Fällt die pflegende Person durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe aus, zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 2 Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr. Für eine regelmäßige Entlastung an einzelnen Tagen gibt es zusätzlich die Tages- und Nachtpflege mit bis zu 721 € im Monat.

Verhinderungspflege bedeutet, dass eine Ersatzperson die Pflege zu Hause übernimmt, zum Beispiel ein Pflegedienst, eine Nachbarin oder ein anderer Angehöriger. Sie ist für bis zu 8 Wochen im Jahr möglich, stundenweise oder tageweise. Pflegen nahe Angehörige ersatzweise, erstattet die Pflegekasse bis zum Doppelten des Pflegegeldes, bei Pflegegrad 2 also bis zu 694 € im Jahr. Nachgewiesene Kosten wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall können zusätzlich erstattet werden, insgesamt höchstens bis 3.539 €.

Kurzzeitpflege bedeutet eine vorübergehende Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder während der Urlaubszeit der Angehörigen. Auch sie ist für bis zu 8 Wochen im Jahr möglich.

Während einer tageweisen Verhinderungspflege und während der Kurzzeitpflege zahlt die Pflegekasse die Hälfte des Pflegegeldes weiter, bei Pflegegrad 2 also 173,50 € im Monat. Bei stundenweiser Verhinderungspflege von weniger als 8 Stunden am Tag wird das Pflegegeld nicht gekürzt.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt durch das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege eine neue Frist: Verhinderungspflege lässt sich nur noch bis zum Ende des Kalenderjahres abrechnen, das auf die Durchführung folgt. Rechnungen aus 2026 müssen also spätestens Ende 2027 bei der Pflegekasse sein. Ein Antrag vor Beginn der Verhinderungspflege ist nicht mehr nötig.

Tages- und Nachtpflege ist eine Einrichtung, in der Pflegebedürftige tagsüber oder nachts betreut werden, während sie sonst zu Hause leben. Bei Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse bis zu 721 € im Monat für Pflege, Betreuung und Fahrdienst. Dieser Betrag kommt zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen dazu und wird nicht verrechnet. Unterkunft und Verpflegung zahlen Sie selbst, dafür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden.

Mehr zur Ersatzpflege erklärt der Ratgeber Verhinderungspflege.

Welche Zuschüsse gibt es bei Pflegegrad 2 für Hilfsmittel und Umbau?

Bei Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse bis zu 42 € im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, stellt technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett meist leihweise zur Verfügung und zahlt bis zu 4.180 € je Maßnahme für einen Umbau der Wohnung.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die nur einmal benutzt werden. Dazu gehören Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Bettschutzeinlagen, Mundschutz und Schutzschürzen. Viele Apotheken und Versandanbieter liefern eine monatliche Box und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Technische Pflegehilfsmittel sind zum Beispiel ein Pflegebett, ein Hausnotruf, ein Lagerungskissen oder ein Toilettenstuhl. Sie werden meist leihweise überlassen. Wird ein Hilfsmittel nicht geliehen, zahlen Volljährige eine Zuzahlung von 10 %, höchstens 25 € je Hilfsmittel.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen machen die Wohnung pflegegerecht. Typische Beispiele sind ein bodengleicher Duschumbau, ein Treppenlift, breitere Türen oder Haltegriffe. Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € je Maßnahme. Ändert sich die Pflegesituation später, ist ein erneuter Zuschuss möglich. Wichtig: Stellen Sie den Antrag, bevor die Handwerker beginnen, und legen Sie einen Kostenvoranschlag bei.

Hilfsmittel, die der Behandlung einer Krankheit dienen, etwa ein Rollator oder ein Rollstuhl, verordnet die Ärztin oder der Arzt. Sie bezahlt die Krankenkasse.

Was müssen Sie beim Pflegegeld bei Pflegegrad 2 beachten?

Wer bei Pflegegrad 2 ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss einmal im Halbjahr einen Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI abrufen. Wird der Besuch versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall ganz streichen.

Den Beratungsbesuch übernimmt ein zugelassener ambulanter Pflegedienst, eine anerkannte Beratungsstelle oder eine Pflegeberaterin. Er dient der Qualität der Pflege und der Unterstützung der Angehörigen. Die Pflegekraft schaut sich die Pflegesituation an, gibt praktische Tipps, zum Beispiel zur richtigen Lagerung oder zu Hilfsmitteln, und meldet der Pflegekasse, dass der Besuch stattgefunden hat. Die Kosten trägt die Pflegekasse.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für alle Pflegegrade der halbjährliche Rhythmus als Pflicht. Pflegegrad 4 und 5 dürfen den Besuch freiwillig weiter vierteljährlich nutzen. Für Pflegegrad 2 ändert sich am Rhythmus nichts.

Ein praktischer Nebeneffekt: Der Beratungsbesuch ist eine gute Gelegenheit, einen Pflegedienst kennenzulernen, bevor er später vielleicht regelmäßig kommt.

Wer Pflegesachleistungen oder die Kombinationsleistung nutzt, ist nicht zum Beratungsbesuch verpflichtet, kann ihn aber freiwillig in Anspruch nehmen.

Welche Rechte haben pflegende Angehörige bei Pflegegrad 2?

Pflegende Angehörige erhalten bei Pflegegrad 2 Rentenbeiträge von der Pflegekasse, wenn sie mindestens 10 Stunden pro Woche pflegen, sie sind gesetzlich unfallversichert, und sie können den Pflege-Pauschbetrag von 600 € in der Steuererklärung geltend machen. Dazu kommen Freistellungen im Beruf.

Rentenversicherung: Die Pflegekasse zahlt Beiträge zur Rentenversicherung, wenn die Pflegeperson eine Person ab Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig pflegt, mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage, und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Pflegegrad und der Art der bezogenen Leistung. Die Pflegekasse prüft das mit einem Fragebogen, meist zusammen mit dem Pflegegrad-Antrag.

Unfallversicherung: Während der Pflege und auf den direkten Wegen dafür sind pflegende Angehörige gesetzlich unfallversichert. Ein eigener Antrag ist nicht nötig.

Steuer: Wer einen Menschen mit Pflegegrad 2 unentgeltlich in dessen oder der eigenen Wohnung pflegt, kann den Pflege-Pauschbetrag von 600 € im Jahr geltend machen (§33b Abs. 6 EStG). Das Pflegegeld, das als Anerkennung weitergegeben wird, ist für die Angehörigen steuerfrei.

Beruf: Beschäftigte können sich bei einer akut auftretenden Pflegesituation bis zu 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr freistellen lassen und erhalten dafür Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz. Seit 2026 reicht dafür neben einer ärztlichen Bescheinigung auch die Bescheinigung einer Pflegefachperson. Für längere Phasen gibt es die Pflegezeit (bis zu 6 Monate vollständige oder teilweise Freistellung) und die Familienpflegezeit (bis zu 24 Monate Teilzeit mit mindestens 15 Wochenstunden). Beide gelten erst ab einer bestimmten Betriebsgröße.

Pflegekurse: Die Pflegekasse bietet kostenlose Pflegekurse an, auch als Schulung zu Hause. Dort lernen Angehörige zum Beispiel, wie sie rückenschonend helfen oder mit Demenz im Alltag umgehen.

Wie beantragen Sie Pflegegrad 2?

Den Antrag auf einen Pflegegrad stellen Sie bei der Pflegekasse, die zur Krankenkasse der pflegebedürftigen Person gehört. Ein Anruf oder ein formloses Schreiben genügt. Die Leistungen gelten ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht.

So läuft das Verfahren ab:

  1. Antrag stellen: Rufen Sie bei der Pflegekasse an oder schreiben Sie einen kurzen Satz wie "Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung". Das Datum des Antrags sichert den Leistungsbeginn.
  2. Formular ausfüllen: Die Pflegekasse schickt ein Antragsformular, das Sie ausgefüllt zurückschicken.
  3. Begutachtung: Der Medizinische Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) meldet sich für einen Termin, meist zu Hause.
  4. Bescheid: Die Pflegekasse entscheidet in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang. Hat sie eine Verspätung zu vertreten, zahlt sie für jede angefangene Woche 70 €.
  5. Leistungen nutzen: Mit dem Bescheid können Sie Pflegegeld, einen Pflegedienst oder andere Leistungen in Anspruch nehmen, rückwirkend ab dem Antragsmonat.

Bereiten Sie die Begutachtung gut vor. Ein Pflegetagebuch über 1 bis 2 Wochen zeigt, wobei und wie oft Hilfe nötig ist. Legen Sie Arztberichte, Entlassungsbriefe und eine Liste der Medikamente bereit. Bitten Sie eine Person zum Termin dazu, die den Alltag gut kennt. Viele Betroffene stellen sich bei der Begutachtung selbstständiger dar, als sie im Alltag sind. Das führt schnell zu einem zu niedrigen Pflegegrad.

Die einzelnen Schritte erklärt der Ratgeber Pflegegrad beantragen ausführlich.

Wie wird Pflegegrad 2 bei der Begutachtung ermittelt?

Die Gutachterin bewertet die Selbstständigkeit in 6 Lebensbereichen (Modulen) und gewichtet sie zu einer Gesamtpunktzahl von 0 bis 100. Pflegegrad 2 gibt es ab 27 Punkten, Pflegegrad 3 ab 47,5 Punkten.

ModulGewichtungWas geprüft wird
Mobilität10 %Fortbewegen in der Wohnung, Treppensteigen, Umsetzen vom Bett in den Stuhl
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten15 % gemeinsam mit Modul 3 (es zählt der höhere Wert)Orientierung, Gedächtnis, Verstehen von Gesprächen, Treffen von Entscheidungen
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen15 % gemeinsam mit Modul 2 (es zählt der höhere Wert)Unruhe, Ängste, nächtliche Unruhe, Abwehr von Unterstützung
Selbstversorgung40 %Waschen, Anziehen, Essen und Trinken, Toilettengang
Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen20 %Medikamente, Verbandswechsel, Arztbesuche, Therapien
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte15 %Tagesablauf planen, sich beschäftigen, Kontakte pflegen

Die Selbstversorgung zählt mit 40 % am stärksten. Wer beim Waschen, Anziehen und Essen regelmäßig Hilfe braucht, erreicht daher schnell eine Punktzahl, die für Pflegegrad 2 reicht. Bei Menschen mit Demenz spielen die Module 2 und 3 eine große Rolle, auch wenn sie körperlich noch fit sind.

Der Medizinische Dienst bewertet, was die Person im Alltag tatsächlich selbst schafft. Schildern Sie deshalb ehrlich auch schlechte Tage und Situationen, in denen Hilfe nötig ist, zum Beispiel nachts oder bei Schwindel.

Was tun, wenn Pflegegrad 2 abgelehnt wurde oder nicht mehr reicht?

Gegen einen Bescheid, der keinen oder einen zu niedrigen Pflegegrad festlegt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Hat sich der Pflegebedarf später verschlechtert, stellen Sie einen Antrag auf Höherstufung.

Widerspruch: Fordern Sie das Gutachten des Medizinischen Dienstes an, falls es nicht beilag, und prüfen Sie die Punkte in den einzelnen Modulen. Begründen Sie den Widerspruch mit konkreten Beispielen aus dem Alltag, am besten mit einem Pflegetagebuch. Für die Frist reicht zunächst ein kurzer Widerspruch, die Begründung können Sie nachreichen. Mehr dazu im Ratgeber Pflegegrad Widerspruch.

Höherstufung: Ein Pflegegrad gilt nicht für immer. Wenn der Hilfebedarf steigt, etwa nach einem Sturz oder durch eine fortschreitende Demenz, stellen Sie formlos einen Antrag auf Höherstufung. Es folgt eine neue Begutachtung. Bei Pflegegrad 3 steigen die Leistungen deutlich, zum Beispiel auf 599 € Pflegegeld oder 1.497 € Pflegesachleistungen im Monat. Alle Details dazu erklärt der Ratgeber Pflegegrad 3.

Ein Tipp aus der Praxis: Der Beratungsbesuch oder der Pflegedienst bemerkt eine Verschlechterung oft früh. Sprechen Sie die Pflegekraft gezielt darauf an, ob ein Antrag auf Höherstufung sinnvoll ist.

Wie finden Sie in Hamburg einen Pflegedienst für Pflegegrad 2?

In Hamburg finden Sie ambulante Pflegedienste nach Stadtteil im Verzeichnis von Pflege-VZ. Kostenlose und neutrale Beratung zu allen Leistungen bei Pflegegrad 2 bieten die Hamburger Pflegestützpunkte.

Hamburg hat 8 Pflegestützpunkte für Erwachsene, in Altona, Bergedorf, Eimsbüttel, Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord, Harburg, Wandsbek-Markt und Wandsbek-Rahlstedt, dazu einen Pflegestützpunkt für Kinder und Jugendliche in Hamburg-Nord (Stand Februar 2026). Sie werden gemeinsam von den Kranken- und Pflegekassen und der Stadt Hamburg betrieben. Dort erhalten Sie Hilfe beim Antrag, bei der Wahl der Leistungen und bei der Suche nach Entlastungsangeboten.

Für die Suche nach einem Pflegedienst hilft ein fester Ablauf:

  1. Stadtteil wählen: Unter Pflegedienste in Hamburg sehen Sie die ambulanten Pflegedienste nach Stadtteilen geordnet. Kurze Wege sind wichtig, weil Pflegedienste ihre Touren nach Gebieten planen.
  2. Bewertungen ansehen: Die Bestenliste der ambulanten Pflegedienste in Hamburg zeigt, welche Dienste bei Google besonders gut bewertet sind.
  3. Mehrere Dienste anrufen: Nennen Sie Pflegegrad 2, die Adresse, die gewünschten Leistungen und den gewünschten Beginn. Fragen Sie, ob der Dienst freie Kapazitäten in Ihrer Gegend hat.
  4. Erstgespräch vereinbaren: Ein guter Pflegedienst kommt vor Vertragsabschluss zu Ihnen nach Hause, schaut sich die Situation an und erstellt einen Kostenvoranschlag.
  5. Pflegevertrag prüfen: Achten Sie auf die vereinbarten Leistungen, die Einsatzzeiten, die Kosten über die 796 € hinaus und die Kündigungsfrist.

Diese Fragen helfen im Erstgespräch:

  1. Zu welchen Uhrzeiten kommt der Dienst, und wie verlässlich sind die Zeiten?
  2. Kommen meist dieselben Pflegekräfte?
  3. Übernimmt der Dienst auch häusliche Krankenpflege auf ärztliche Verordnung?
  4. Bietet der Dienst den Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI an?
  5. Kann der Entlastungsbetrag für Hauswirtschaft oder Betreuung beim selben Dienst eingesetzt werden?

Häufige Fragen

Bei Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse 2026 monatlich 347 € Pflegegeld, wenn Angehörige pflegen, oder bis zu 796 € für einen ambulanten Pflegedienst. Dazu kommen 131 € Entlastungsbetrag und bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Für Tages- und Nachtpflege stehen zusätzlich bis zu 721 € im Monat bereit.

Für Pflegegrad 2 sind in der Begutachtung 27 bis unter 47,5 von 100 Punkten nötig. Ab 47,5 Punkten gibt es Pflegegrad 3. Die Selbstversorgung zählt mit 40 % am stärksten.

Ja, über die Kombinationsleistung nach §38 SGB XI. Rechnet der Pflegedienst zum Beispiel 50 % der 796 € ab, zahlt die Pflegekasse zusätzlich 50 % des Pflegegeldes aus, also 173,50 €. Die Aufteilung wird jeden Monat neu berechnet.

Nein. Das Pflegegeld ist für die pflegebedürftige Person steuerfrei. Auch Angehörige, die es als Anerkennung für die unentgeltliche Pflege erhalten, müssen es nicht versteuern.

Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss einmal im Halbjahr einen Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI abrufen. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Wird der Besuch versäumt, kann das Pflegegeld gekürzt werden.

Ja. Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie einen bodengleichen Duschumbau zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden, am besten mit Kostenvoranschlag.

Ja, wenn sie mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens 2 Tagen pflegen und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Die Pflegekasse zahlt dann Beiträge zur Rentenversicherung. Die Höhe hängt vom Pflegegrad und von der Art der Leistung ab.

Die Leistungen gelten ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist. Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen, auch formlos per Telefon. Die Pflegekasse entscheidet in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen.

Quellen und Hinweise

Dieser Beitrag wurde von der Redaktion Pflege-VZ auf Basis der unten genannten Primärquellen erstellt und wird bei Gesetzes- oder Betragsänderungen aktualisiert. Alle Leistungsbeträge entsprechen dem Stand 2026.

Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung. Verbindliche Auskünfte zum Einzelfall erteilt die zuständige Pflegekasse; einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI hat jede pflegebedürftige Person. Bei gesundheitlichen Fragen wenden Sie sich an Arzt, Ärztin oder eine Pflegefachkraft.

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