Ratgeber Pflege & Pflegekasse
Pflegegrad 4: Wie viel Geld und welche Hilfe gibt es 2026?

Pflegegrad 4 bekommen Menschen mit einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 bis unter 90 Punkte in der Begutachtung). 2026 zahlt die Pflegekasse dafür 800 € Pflegegeld oder bis zu 1.859 € für einen ambulanten Pflegedienst im Monat, dazu bis zu 1.685 € für Tagespflege, 131 € Entlastungsbetrag und 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Im Pflegeheim beträgt der Zuschuss 1.855 € im Monat. Dieser Ratgeber zeigt alle Beträge und Rechenbeispiele.
Was bedeutet Pflegegrad 4?
Pflegegrad 4 steht für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Die Pflegekasse vergibt ihn, wenn die Begutachtung 70 bis unter 90 von 100 Punkten ergibt.
Menschen mit Pflegegrad 4 brauchen bei fast allen Tätigkeiten des Alltags Hilfe, meist mehrmals täglich und oft auch nachts. Waschen, Anziehen, Essen, der Toilettengang und das Aufstehen gelingen ohne Unterstützung kaum noch. Viele sind dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen oder überwiegend bettlägerig. Bei einer fortgeschrittenen Demenz kommt hinzu, dass die Person Gefahren nicht mehr erkennt und ständig Begleitung braucht.
Welche Einschränkungen typisch sind:
- Die Person kann nicht mehr allein aufstehen, sich umsetzen oder gehen.
- Körperpflege, An- und Auskleiden und der Toilettengang sind nur mit vollständiger Hilfe möglich.
- Essen muss angereicht oder eng begleitet werden.
- Inkontinenz erfordert regelmäßige Versorgung, auch in der Nacht.
- Bei Demenz: kaum Orientierung, nächtliche Unruhe, Abwehr bei der Pflege.
Der Pflegegrad hängt nie an einer bestimmten Diagnose. Entscheidend ist, wie viel Selbstständigkeit im Alltag noch vorhanden ist. Wie sich Pflegegrad 4 in die anderen Stufen einordnet, zeigt der Ratgeber Pflegegrade.
Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 4 im Jahr 2026?
Bei Pflegegrad 4 gibt es 2026 monatlich 800 € Pflegegeld oder bis zu 1.859 € Pflegesachleistungen, dazu bis zu 1.685 € für Tages- und Nachtpflege und 131 € Entlastungsbetrag. Die Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 und sind 2026 unverändert.
| Leistung | Betrag 2026 | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Pflegegeld (Pflege durch Angehörige) | 800 € monatlich | §37 SGB XI |
| Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst) | bis zu 1.859 € monatlich | §36 SGB XI |
| Tages- und Nachtpflege | bis zu 1.685 € monatlich | §41 SGB XI |
| Entlastungsbetrag | 131 € monatlich | §45b SGB XI |
| Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | bis zu 3.539 € jährlich | §42a SGB XI |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis zu 42 € monatlich | §40 SGB XI |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | bis zu 4.180 € je Maßnahme | §40 SGB XI |
| Wohngruppenzuschlag (ambulant betreute Wohngruppe) | 224 € monatlich | §38a SGB XI |
| Vollstationäre Pflege im Pflegeheim | 1.855 € monatlich | §43 SGB XI |
Auf das Jahr gerechnet ergeben sich bei voller Nutzung aller häuslichen Leistungen diese Summen:
| Leistung | pro Monat | pro Jahr |
|---|---|---|
| Pflegesachleistungen | 1.859 € | 22.308 € |
| Tages- und Nachtpflege | 1.685 € | 20.220 € |
| Entlastungsbetrag | 131 € | 1.572 € |
| Gemeinsamer Jahresbetrag | entfällt | 3.539 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € | 504 € |
| Summe | entfällt | 48.143 € |
Diese Summe ist ein rechnerischer Höchstwert. Sie setzt voraus, dass ein Pflegedienst und eine Tagespflege voll genutzt werden. Pflegen Angehörige allein, tritt das Pflegegeld von 9.600 € im Jahr (12 mal 800 €) an die Stelle der Pflegesachleistungen. Die Jahressumme liegt dann bei bis zu 35.435 €. Dazu kommen einmalig bis zu 4.180 € je Maßnahme für einen Umbau der Wohnung.
Im Vergleich zu Pflegegrad 3 steigt das Pflegegeld um 201 € und das Budget für den Pflegedienst um 362 € im Monat. Alle Beträge der Stufe darunter stehen im Ratgeber Pflegegrad 3.
Wie viele Stunden Pflege bedeutet Pflegegrad 4?
Für Pflegegrad 4 gibt es keine feste Stundenzahl. Seit 2017 bemisst die Begutachtung, wie selbstständig ein Mensch ist. Pflegeminuten spielen dafür keine Rolle mehr.
Zeittabellen mit Minutenwerten stammen aus der Zeit der früheren Pflegestufen und gelten heute nicht mehr. In der Praxis bedeutet Pflegegrad 4 aber fast immer Hilfe zu mehreren festen Zeiten am Tag:
- Morgens: Aufstehen, Waschen, Anziehen, Frühstück, Medikamente.
- Mittags: Mahlzeit, Toilettengang, Lagerung.
- Abends: Auskleiden, Körperpflege, Zubettgehen.
- Nachts: häufig Lagerung, Inkontinenzversorgung oder Beruhigung.
Dazu kommen Begleitung im Tagesablauf, Arztbesuche und der Haushalt. Für pflegende Angehörige ist das ohne Unterstützung kaum dauerhaft leistbar. Deshalb lohnt es sich bei Pflegegrad 4 besonders, die Leistungen für Pflegedienst, Tagespflege und Verhinderungspflege voll zu nutzen.
Für die Rentenbeiträge pflegender Angehöriger zählt eine Mindestzeit: mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage. Bei Pflegegrad 4 wird diese Grenze in aller Regel erreicht.
Pflegegeld, Pflegedienst oder beides: Was passt bei Pflegegrad 4?
Bei Pflegegrad 4 nutzen viele Familien die Kombination: Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt die aufwendigen Einsätze am Morgen und am Abend, die Angehörigen versorgen tagsüber und erhalten dafür anteilig Pflegegeld. Allein mit Pflegegeld gelingt Pflegegrad 4 meist nur, wenn mehrere Angehörige sich die Pflege teilen.
Das Pflegegeld von 800 € wird an die pflegebedürftige Person überwiesen und meist als Anerkennung an die pflegenden Angehörigen weitergegeben. Details im Ratgeber Pflegegeld.
Die Pflegesachleistungen von bis zu 1.859 € rechnet der zugelassene Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab. Mehr im Ratgeber Pflegesachleistungen.
Bei der Kombinationsleistung nach §38 SGB XI zahlt die Pflegekasse den Anteil der 1.859 €, den der Pflegedienst nicht abrechnet, im selben Verhältnis als Pflegegeld aus:
| Abrechnung Pflegedienst | genutzter Anteil der Sachleistung | ausgezahltes Pflegegeld |
|---|---|---|
| 464,75 € | 25 % | 600 € |
| 929,50 € | 50 % | 400 € |
| 1.394,25 € | 75 % | 200 € |
| 1.859 € | 100 % | 0 € |
Ein Beispiel: Der Pflegedienst kommt morgens und abends und rechnet dafür im Monat 1.394,25 € ab, also 75 % der Sachleistung. Die Pflegekasse zahlt zusätzlich 25 % des Pflegegeldes aus, also 200 €. Die Tochter übernimmt die Versorgung am Tag.
An das gewählte Verhältnis sind Sie in der Regel 6 Monate gebunden. Ändert sich die Situation deutlich, ist ein früherer Wechsel möglich.
Beratungsbesuch: Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss seit dem 1. Januar 2026 einmal im Halbjahr einen Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI abrufen. Bei Pflegegrad 4 ist auf Wunsch zusätzlich ein Besuch pro Vierteljahr möglich. Die Kosten trägt die Pflegekasse.
Was übernimmt ein ambulanter Pflegedienst bei Pflegegrad 4?
Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt bei Pflegegrad 4 vor allem die Grundpflege mehrmals am Tag, Lagerung und Mobilisation, pflegerische Betreuung und Hilfen im Haushalt. Medizinische Behandlungspflege kommt meist hinzu und wird getrennt über die Krankenkasse bezahlt.
Typische Einsätze bei Pflegegrad 4:
- Grundpflege am Morgen: Waschen im Bett oder unter der Dusche, Anziehen, Transfer in den Rollstuhl.
- Grundpflege am Abend: Auskleiden, Körperpflege, Lagerung im Bett.
- Lagerung und Bewegung: regelmäßiges Umlagern, um Druckgeschwüren vorzubeugen.
- Inkontinenzversorgung und Hautpflege.
- Hilfe beim Essen und Trinken.
- Pflegerische Betreuung, etwa bei Demenz.
Medizinische Behandlungspflege wie Medikamentengabe, Wundversorgung, Injektionen oder Katheterpflege verordnet die Ärztin oder der Arzt als häusliche Krankenpflege. Die Krankenkasse bezahlt sie nach §37 SGB V. Sie belastet das Budget von 1.859 € nicht, auch wenn derselbe Pflegedienst sie erbringt.
Die Preise der Pflegedienste sind in Verträgen mit den Pflegekassen geregelt. Abgerechnet wird nach Leistungskomplexen oder nach Zeit. Vor Beginn schließen Sie einen Pflegevertrag mit Kostenvoranschlag. Darin sehen Sie, welche Einsätze in die 1.859 € passen und ob ein Eigenanteil entsteht.
Welche Entlastung gibt es bei Pflegegrad 4 für Angehörige?
Für Pausen der Angehörigen stehen bei Pflegegrad 4 bis zu 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, bis zu 1.685 € im Monat für Tages- und Nachtpflege und 131 € Entlastungsbetrag im Monat zur Verfügung.
Verhinderungspflege: Eine Ersatzperson übernimmt die Pflege zu Hause, für bis zu 8 Wochen im Jahr, stundenweise oder tageweise. Pflegen nahe Angehörige ersatzweise, erstattet die Pflegekasse bis zum Doppelten des Pflegegeldes, bei Pflegegrad 4 also bis zu 1.600 € im Jahr, zuzüglich nachgewiesener Kosten wie Fahrtkosten bis insgesamt höchstens 3.539 €. Seit dem 1. Januar 2026 ist kein Antrag vor Beginn mehr nötig. Abgerechnet werden kann bis zum Ende des Folgejahres. Mehr im Ratgeber Verhinderungspflege.
Kurzzeitpflege: Die pflegebedürftige Person wohnt vorübergehend in einer Pflegeeinrichtung, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, ebenfalls für bis zu 8 Wochen im Jahr. Während der Kurzzeitpflege und an Tagen mit ganztägiger Verhinderungspflege zahlt die Pflegekasse die Hälfte des Pflegegeldes weiter, bei Pflegegrad 4 also 400 € im Monat. Alle Regeln und Kosten dazu zeigt der Ratgeber Kurzzeitpflege.
Tages- und Nachtpflege: Die Pflegekasse zahlt bei Pflegegrad 4 bis zu 1.685 € im Monat für Pflege, Betreuung und Fahrdienst in einer Tages- oder Nachtpflege. Der Betrag kommt zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen dazu und wird nicht verrechnet. Eine Nachtpflege kann bei nächtlicher Unruhe eine große Entlastung sein, wenn Angehörige sonst kaum noch zum Schlafen kommen.
Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch: Die 131 € im Monat gelten für anerkannte Betreuungs- und Haushaltshilfen sowie für Eigenanteile in Tages- und Kurzzeitpflege. Zusätzlich lassen sich bis zu 40 % der ungenutzten Pflegesachleistungen umwandeln, bei Pflegegrad 4 bis zu 743,60 € im Monat. Details im Ratgeber Entlastungsbetrag.
Was ist bei Pflegegrad 4 mit Demenz besonders wichtig?
Bei Pflegegrad 4 mit Demenz steht neben der körperlichen Pflege die Betreuung im Vordergrund. Die Pflegekasse zahlt dafür dieselben Beträge wie bei körperlichen Einschränkungen. In der Begutachtung wird eine Demenz über die Bereiche kognitive Fähigkeiten und Verhaltensweisen voll berücksichtigt.
Bei fortgeschrittener Demenz sind die Nächte oft besonders belastend. Betroffene verwechseln Tag und Nacht, laufen umher oder rufen nach Angehörigen. Diese Leistungen können helfen:
- Pflegerische Betreuung durch den Pflegedienst: Neben der Grundpflege kann der Pflegedienst auch Betreuung abrechnen, etwa Begleitung im Tagesablauf oder Beschäftigung. Das geht aus dem Budget von 1.859 €.
- Tagespflege mit Schwerpunkt Demenz: Feste Abläufe und Gesellschaft geben Halt im Tag. Die Pflegekasse zahlt dafür bis zu 1.685 € im Monat zusätzlich.
- Nachtpflege: Die pflegebedürftige Person verbringt die Nacht in einer Einrichtung und kehrt morgens nach Hause zurück. Angehörige können so wieder durchschlafen.
- Betreuungs- und Entlastungsangebote: Anerkannte Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter kommen stundenweise ins Haus. Bezahlt wird das aus dem Entlastungsbetrag von 131 € und auf Wunsch aus dem Umwandlungsanspruch.
- Pflegekurse zum Thema Demenz: Die Pflegekasse bietet Kurse an, in denen Angehörige den Umgang mit Unruhe, Abwehr und Weglauftendenz üben.
Wichtig ist auch die rechtliche Vorsorge. Solange die Person noch einwilligungsfähig ist, kann sie eine Vorsorgevollmacht erteilen. Liegt keine Vollmacht vor und kann die Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln, bestellt das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung. Fragen dazu beantworten die Pflegestützpunkte und die örtliche Betreuungsbehörde.
Wie kann ein Monat mit Pflegegrad 4 finanziert werden?
Wie die Leistungen bei Pflegegrad 4 zusammenwirken, zeigt ein Rechenbeispiel. Die Beträge der Pflegekasse sind gesetzlich festgelegt. Die Preise von Pflegedienst und Tagespflege unterscheiden sich je nach Einrichtung.
Herr K. ist 81 Jahre alt, hat Pflegegrad 4 und lebt mit seiner Frau zusammen. Ein Pflegedienst kommt morgens und abends und rechnet dafür im Monat 929,50 € ab, also die Hälfte der Sachleistung. An zwei Tagen pro Woche besucht Herr K. eine Tagespflege. Seine Frau versorgt ihn in der übrigen Zeit.
| Baustein | Leistung der Pflegekasse im Monat | Hinweis |
|---|---|---|
| Pflegedienst (Kombinationsleistung) | 929,50 € | rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab |
| Anteiliges Pflegegeld | 400 € | Auszahlung an Herrn K. |
| Tagespflege | bis zu 1.685 € | zusätzlich, ohne Kürzung von Pflegegeld oder Sachleistung |
| Entlastungsbetrag | 131 € | etwa für Verpflegung und Unterkunft in der Tagespflege |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis zu 42 € | Handschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektion |
Ohne die Tagespflege gerechnet übernimmt die Pflegekasse in diesem Beispiel bis zu 1.502,50 € im Monat. Die Kosten der Tagespflege kommen bis 1.685 € hinzu. Selbst zu zahlen sind vor allem Verpflegung, Unterkunft und Investitionskosten der Tagespflege, soweit der Entlastungsbetrag sie nicht deckt. Frau K. kann außerdem den Pflege-Pauschbetrag von 1.800 € in ihrer Steuererklärung eintragen.
Wie viel Pflege in das Budget passt, zeigt der Kostenvoranschlag des Pflegedienstes. Lassen Sie sich diesen vor Vertragsbeginn schriftlich geben.
Welche Vorteile haben pflegende Angehörige bei Pflegegrad 4?
Pflegende Angehörige erhalten bei Pflegegrad 4 vergleichsweise hohe Rentenbeiträge, den Pflege-Pauschbetrag von 1.800 € in der Steuererklärung, gesetzlichen Unfallschutz und Freistellungen im Beruf.
Rente: Die Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge, wenn die Pflegeperson mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens 2 Tagen pflegt und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist. Bei Pflegegrad 4 werden die Beiträge so berechnet, als hätte die Pflegeperson 70 % der Bezugsgröße verdient, wenn ausschließlich Pflegegeld bezogen wird. Bei der Kombinationsleistung sind es 85 % dieses Wertes, bei reinen Pflegesachleistungen 70 % (§166 Abs. 2 SGB VI). Wie viele Rentenpunkte daraus entstehen, weist die Deutsche Rentenversicherung im Versicherungsverlauf aus.
Steuer: Wer einen Menschen mit Pflegegrad 4 unentgeltlich zu Hause pflegt, kann den Pflege-Pauschbetrag von 1.800 € im Jahr geltend machen (§33b Abs. 6 EStG). Das weitergegebene Pflegegeld ist für die Angehörigen steuerfrei.
Unfallschutz: Während der Pflege und auf den direkten Wegen dafür sind pflegende Angehörige gesetzlich unfallversichert.
Beruf: Bei einer akut auftretenden Pflegesituation können sich Beschäftigte bis zu 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr freistellen lassen und erhalten Pflegeunterstützungsgeld. Für längere Phasen gibt es Pflegezeit (bis zu 6 Monate) und Familienpflegezeit (bis zu 24 Monate Teilzeit mit mindestens 15 Wochenstunden), jeweils ab einer bestimmten Betriebsgröße.
Pflegekurse: Die Pflegekasse bietet kostenlose Pflegekurse an, auch als Schulung zu Hause. Gerade bei Pflegegrad 4 helfen sie, Lagerung, Transfer und Inkontinenzversorgung rückenschonend und sicher zu lernen.
Welche Hilfsmittel und Umbauten zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 4?
Bei Pflegegrad 4 übernimmt die Pflegekasse bis zu 42 € im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, stellt technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett meist leihweise zur Verfügung und zahlt bis zu 4.180 € je Maßnahme für einen pflegegerechten Umbau der Wohnung. Antrag, Zuzahlung und alle Produkte erklärt der Ratgeber Pflegehilfsmittel.
- Pflegebett: Ein elektrisch verstellbares Pflegebett erleichtert Lagerung und Transfer. Die Pflegekasse stellt es meist leihweise. Den Antrag stellen Sie formlos, oft genügt die Empfehlung aus der Begutachtung.
- Weitere technische Hilfsmittel: Lagerungshilfen, Toilettenstuhl, Hausnotruf. Wird ein Hilfsmittel nicht geliehen, zahlen Volljährige eine Zuzahlung von 10 %, höchstens 25 € je Hilfsmittel.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen, bis zu 42 € im Monat.
- Inkontinenzmaterial: Einlagen und Windelhosen verordnet die Ärztin oder der Arzt. Die Krankenkasse bezahlt sie als Hilfsmittel.
- Wohnungsumbau: bodengleiche Dusche, Türverbreiterung, Treppenlift oder Rampe, bis zu 4.180 € je Maßnahme. Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Arbeiten.
Rollstuhl und Rollator sind Hilfsmittel der Krankenkasse und werden ebenfalls ärztlich verordnet.
Was kostet ein Pflegeheim bei Pflegegrad 4?
Im Pflegeheim zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 4 einen Zuschuss von 1.855 € im Monat für die pflegebedingten Kosten. Dazu kommt ein Leistungszuschlag, der den pflegebedingten Eigenanteil je nach Aufenthaltsdauer um 15 bis 75 % senkt. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Bewohnerinnen und Bewohner selbst.
Wie hoch der Eigenanteil am Ende ist, hängt vom einzelnen Heim und vom Bundesland ab. In jedem Heim zahlen alle Bewohnerinnen und Bewohner ab Pflegegrad 2 denselben pflegebedingten Eigenanteil. Er steigt also nicht, wenn der Pflegegrad höher wird.
Der Leistungszuschlag nach §43c SGB XI senkt diesen Eigenanteil gestaffelt:
| Dauer im Pflegeheim | Leistungszuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil |
|---|---|
| bis 12 Monate | 15 % |
| 13 bis 24 Monate | 30 % |
| 25 bis 36 Monate | 50 % |
| ab 37 Monate | 75 % |
Reichen Rente und Vermögen nicht aus, um die Kosten zu tragen, kann beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragt werden.
Ob ein Pflegeheim nötig ist oder die Versorgung zu Hause mit Pflegedienst, Tagespflege und Verhinderungspflege weiter gelingt, ist eine der schwersten Entscheidungen für Familien. Die Pflegeberatung der Pflegekasse und die Pflegestützpunkte helfen dabei kostenlos.
Wie wird Pflegegrad 4 bei der Begutachtung ermittelt?
Die Gutachterin des Medizinischen Dienstes bewertet 6 Lebensbereiche und gewichtet sie zu einer Punktzahl von 0 bis 100. Pflegegrad 4 gibt es ab 70 Punkten, Pflegegrad 5 ab 90 Punkten.
Am stärksten zählt die Selbstversorgung mit 40 %, danach der Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen mit 20 %. Kognitive Fähigkeiten und Verhaltensweisen zählen gemeinsam 15 % (es zählt der höhere Wert), ebenso die Gestaltung des Alltags mit 15 % und die Mobilität mit 10 %.
Ein Fallbeispiel: Frau B. ist 86 Jahre alt, hat eine fortgeschrittene Parkinson-Erkrankung und lebt mit ihrem Mann zusammen. Sie kann nicht mehr allein aufstehen, braucht beim Waschen, Anziehen und Toilettengang vollständige Hilfe und muss beim Essen angeleitet werden. Nachts ist sie oft unruhig. Die Medikamente müssen mehrmals täglich pünktlich gegeben werden. Bei der Begutachtung ergeben sich in der Selbstversorgung und im Umgang mit Therapien hohe Werte. Das Gutachten kommt auf 78 Punkte, also Pflegegrad 4.
So bereiten Sie die Begutachtung vor:
- Führen Sie 1 bis 2 Wochen ein Pflegetagebuch, auch für die Nächte.
- Legen Sie Arztberichte, Entlassungsbriefe und den Medikamentenplan bereit.
- Bitten Sie die Person dazu, die die Pflege am besten kennt.
- Schildern Sie den Alltag ehrlich, auch schlechte Tage.
Den Ablauf erklärt der Ratgeber Pflegegrad beantragen. Wurde ein zu niedriger Pflegegrad festgestellt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, siehe Ratgeber Pflegegrad Widerspruch.
Wann ist ein Antrag auf Pflegegrad 5 sinnvoll?
Ein Antrag auf Höherstufung ist sinnvoll, wenn sich der Zustand deutlich verschlechtert hat und in fast allen Lebensbereichen keine Selbstständigkeit mehr vorhanden ist. Pflegegrad 5 gibt es ab 90 Punkten.
Hinweise auf eine mögliche Höherstufung:
- Die Person ist dauerhaft bettlägerig und kann ihre Lage kaum noch selbst verändern.
- Schlucken fällt schwer oder die Ernährung läuft über eine Sonde.
- Die Person erkennt Angehörige nicht mehr und kann sich kaum noch mitteilen.
- Hilfe ist rund um die Uhr nötig, auch mehrmals in der Nacht.
Eine Sonderregel gilt, wenn beide Arme und beide Beine nicht mehr gebraucht werden können. Dann kann Pflegegrad 5 nach §15 Abs. 4 SGB XI auch unterhalb von 90 Punkten vergeben werden.
Den Antrag auf Höherstufung stellen Sie formlos bei der Pflegekasse. Danach folgt eine neue Begutachtung. Wird Pflegegrad 5 bewilligt, gelten die höheren Beträge ab dem Monat der Antragstellung: 990 € Pflegegeld statt 800 € und bis zu 2.299 € Pflegesachleistungen statt 1.859 €. Alle Leistungen der höchsten Stufe erklärt der Ratgeber Pflegegrad 5.
Bei der neuen Begutachtung wird die gesamte Situation neu bewertet. Hat sich etwas verbessert, kann das Ergebnis auch niedriger ausfallen. Bereiten Sie den Termin deshalb genauso sorgfältig vor wie die erste Begutachtung. Eine Übersicht über alle Stufen bietet der Ratgeber Pflegegrade.
Wie finden Sie in Hamburg einen Pflegedienst für Pflegegrad 4?
In Hamburg finden Sie ambulante Pflegedienste nach Stadtteil im Verzeichnis von Pflege-VZ. Kostenlose Beratung zu allen Leistungen bei Pflegegrad 4 bieten die Hamburger Pflegestützpunkte.
Hamburg hat 8 Pflegestützpunkte für Erwachsene, in Altona, Bergedorf, Eimsbüttel, Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord, Harburg, Wandsbek-Markt und Wandsbek-Rahlstedt, dazu einen Pflegestützpunkt für Kinder und Jugendliche in Hamburg-Nord (Stand Februar 2026).
Bei Pflegegrad 4 kommt der Pflegedienst meist mehrmals täglich. Achten Sie bei der Auswahl deshalb besonders auf diese Punkte:
- Nähe: Pflegedienste planen ihre Touren nach Gebieten. Ein Dienst aus dem eigenen oder einem benachbarten Stadtteil hat eher freie Zeiten. Die Dienste nach Stadtteilen finden Sie unter Pflegedienste in Hamburg.
- Feste Zeiten am Morgen und Abend: Fragen Sie, zu welchen Uhrzeiten der Dienst kommt und wie verlässlich die Zeiten sind.
- Behandlungspflege: Fragen Sie, ob der Dienst auch Wundversorgung, Injektionen und Katheterpflege übernimmt.
- Erfahrung mit Demenz und Bettlägerigkeit: Fragen Sie nach Schulungen und nach festen Bezugspflegekräften.
Zur Orientierung hilft die Bestenliste der ambulanten Pflegedienste in Hamburg, die sich nach Google-Bewertungen richtet. Vor dem Vertrag sollte der Dienst zu einem Erstgespräch nach Hause kommen und einen Kostenvoranschlag erstellen.
Häufige Fragen
Quellen und Hinweise
Dieser Beitrag wurde von der Redaktion Pflege-VZ auf Basis der unten genannten Primärquellen erstellt und wird bei Gesetzes- oder Betragsänderungen aktualisiert. Alle Leistungsbeträge entsprechen dem Stand 2026.
- Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI), insbesondere §§15, 18, 33, 36, 37, 38, 38a, 39, 40, 41, 42, 42a, 43, 43c, 45a, 45b
- Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI), §166 Abs. 2
- Bundesministerium für Gesundheit, Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 13.02.2026)
- Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 371 vom 29.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026
- Einkommensteuergesetz, §33b Abs. 6 und §3 Nr. 36
- Verband der Ersatzkassen, Landesvertretung Hamburg, Pflegestützpunkte in Hamburg (Stand 06.02.2026)
Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung. Verbindliche Auskünfte zum Einzelfall erteilt die zuständige Pflegekasse; einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI hat jede pflegebedürftige Person. Bei gesundheitlichen Fragen wenden Sie sich an Arzt, Ärztin oder eine Pflegefachkraft.
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