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Ratgeber Pflege & Pflegekasse

Pflegegrad 5: Wie viel Geld und welche Hilfe gibt es 2026?

Redaktion Pflege-VZAktualisiert: 18. Oktober 2026
Pflegefachkraft lagert einen bettlägerigen älteren Mann zu Hause behutsam im Pflegebett um

Pflegegrad 5 bekommen Menschen mit einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte in der Begutachtung). 2026 zahlt die Pflegekasse dafür 990 € Pflegegeld oder bis zu 2.299 € für einen ambulanten Pflegedienst im Monat, dazu bis zu 2.085 € für Tages- und Nachtpflege, 131 € Entlastungsbetrag und 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Im Pflegeheim beträgt der Zuschuss 2.096 € im Monat. Dieser Ratgeber zeigt alle Beträge und Rechenbeispiele.

Was bedeutet Pflegegrad 5?

Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe der Pflegeversicherung. Die Pflegekasse vergibt ihn, wenn die Begutachtung 90 bis 100 von 100 Punkten ergibt oder eine besondere Bedarfskonstellation vorliegt.

Menschen mit Pflegegrad 5 können ihren Alltag nicht mehr selbst gestalten. Sie brauchen bei allen Tätigkeiten Hilfe, rund um die Uhr und meist auch mehrmals in der Nacht. Viele sind dauerhaft bettlägerig, können ihre Lage nicht mehr selbst verändern und werden über eine Sonde ernährt. Bei einer weit fortgeschrittenen Demenz kommt hinzu, dass die Person sich kaum noch mitteilen kann und Angehörige oft nicht mehr erkennt.

Welche Einschränkungen typisch sind:

  1. Die Person kann weder sitzen noch stehen und muss regelmäßig umgelagert werden.
  2. Körperpflege, Ausscheidung und Ernährung sind nur mit vollständiger Übernahme durch Pflegende möglich.
  3. Schlucken fällt schwer oder ist nicht mehr möglich, die Ernährung läuft über eine Sonde.
  4. Medizinische Maßnahmen wie Absaugen, Wundversorgung oder Beatmung gehören zum Alltag.
  5. Bei Demenz: keine Orientierung mehr, kaum Sprache, starke Unruhe oder völlige Teilnahmslosigkeit.

Der Pflegegrad hängt nie an einer bestimmten Diagnose. Entscheidend ist, wie viel Selbstständigkeit im Alltag noch vorhanden ist. Wie sich Pflegegrad 5 in die anderen Stufen einordnet, zeigt der Ratgeber Pflegegrade.

Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 5 im Jahr 2026?

Bei Pflegegrad 5 gibt es 2026 monatlich 990 € Pflegegeld oder bis zu 2.299 € Pflegesachleistungen, dazu bis zu 2.085 € für Tages- und Nachtpflege und 131 € Entlastungsbetrag. Die Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 und sind 2026 unverändert.

LeistungBetrag 2026Rechtsgrundlage
Pflegegeld (Pflege durch Angehörige)990 € monatlich§37 SGB XI
Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst)bis zu 2.299 € monatlich§36 SGB XI
Tages- und Nachtpflegebis zu 2.085 € monatlich§41 SGB XI
Entlastungsbetrag131 € monatlich§45b SGB XI
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflegebis zu 3.539 € jährlich§42a SGB XI
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis zu 42 € monatlich§40 SGB XI
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmenbis zu 4.180 € je Maßnahme§40 SGB XI
Wohngruppenzuschlag (ambulant betreute Wohngruppe)224 € monatlich§38a SGB XI
Vollstationäre Pflege im Pflegeheim2.096 € monatlich§43 SGB XI

Auf das Jahr gerechnet ergeben sich bei voller Nutzung aller häuslichen Leistungen diese Summen:

Leistungpro Monatpro Jahr
Pflegesachleistungen2.299 €27.588 €
Tages- und Nachtpflege2.085 €25.020 €
Entlastungsbetrag131 €1.572 €
Gemeinsamer Jahresbetragentfällt3.539 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 €504 €
Summeentfällt58.223 €

Diese Summe ist ein rechnerischer Höchstwert. Sie setzt voraus, dass ein Pflegedienst und eine Tages- oder Nachtpflege voll genutzt werden. Pflegen Angehörige allein, tritt das Pflegegeld von 11.880 € im Jahr (12 mal 990 €) an die Stelle der Pflegesachleistungen. Die Jahressumme liegt dann bei bis zu 42.515 €. Dazu kommen einmalig bis zu 4.180 € je Maßnahme für einen Umbau der Wohnung.

Im Vergleich zu Pflegegrad 4 steigt das Pflegegeld um 190 € und das Budget für den Pflegedienst um 440 € im Monat. Alle Beträge der Stufe darunter stehen im Ratgeber Pflegegrad 4.

Wie viele Stunden Pflege bedeutet Pflegegrad 5?

Für Pflegegrad 5 gibt es keine feste Stundenzahl. Seit 2017 bemisst die Begutachtung, wie selbstständig ein Mensch ist. Pflegeminuten spielen dafür keine Rolle mehr.

In der Praxis bedeutet Pflegegrad 5 eine Versorgung rund um die Uhr. Ein typischer Tag umfasst:

  1. Morgens: Körperpflege im Bett, Inkontinenzversorgung, Lagerung, Sondenkost oder Anreichen des Frühstücks, Medikamente.
  2. Tagsüber: Lagerung alle 2 bis 3 Stunden nach ärztlichem oder pflegerischem Plan, Mahlzeiten, Mundpflege, Betreuung.
  3. Abends: Körperpflege, Lagerung für die Nacht, Medikamente.
  4. Nachts: mehrfaches Umlagern, Inkontinenzversorgung, bei Bedarf Absaugen oder Beruhigung.

Dazu kommen Arztbesuche zu Hause, Termine mit Therapeutinnen und Therapeuten, der Haushalt und die Organisation von Hilfsmitteln. Diese Last kann eine einzelne Pflegeperson auf Dauer kaum tragen. Bei Pflegegrad 5 lohnt es sich deshalb besonders, Pflegedienst, Nachtpflege, Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag gemeinsam zu planen.

Für die Nächte gibt es mehrere Wege: eine Nachtpflege in einer Einrichtung, stundenweise Verhinderungspflege durch eine Ersatzperson oder späte und frühe Einsätze eines Pflegedienstes, sofern der Dienst solche Touren fährt. Klären Sie früh, welche Lösung in Ihrer Nähe verfügbar ist, und planen Sie feste Entlastungsnächte ein. Wer über Monate kaum schläft, gefährdet die eigene Gesundheit und damit auch die Pflege zu Hause.

Für die Rentenbeiträge pflegender Angehöriger zählt eine Mindestzeit: mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage. Bei Pflegegrad 5 wird diese Grenze in aller Regel erreicht.

Pflegegeld, Pflegedienst oder beides: Was passt bei Pflegegrad 5?

Bei Pflegegrad 5 übernimmt in den meisten Familien ein ambulanter Pflegedienst einen großen Teil der Versorgung, oft 2 bis 3 Mal am Tag. Die Angehörigen versorgen dazwischen und in der Nacht und erhalten dafür anteilig Pflegegeld. Allein mit Pflegegeld gelingt Pflegegrad 5 meist nur, wenn mehrere Angehörige die Pflege eng untereinander aufteilen.

Das Pflegegeld von 990 € wird an die pflegebedürftige Person überwiesen und meist als Anerkennung an die pflegenden Angehörigen weitergegeben. Details im Ratgeber Pflegegeld.

Die Pflegesachleistungen von bis zu 2.299 € rechnet der zugelassene Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab. Mehr im Ratgeber Pflegesachleistungen.

Bei der Kombinationsleistung nach §38 SGB XI zahlt die Pflegekasse den Anteil der 2.299 €, den der Pflegedienst nicht abrechnet, im selben Verhältnis als Pflegegeld aus:

Abrechnung Pflegedienstgenutzter Anteil der Sachleistungausgezahltes Pflegegeld
574,75 €25 %742,50 €
1.149,50 €50 %495 €
1.724,25 €75 %247,50 €
2.299 €100 %0 €

An das gewählte Verhältnis sind Sie in der Regel 6 Monate gebunden. Ändert sich die Situation deutlich, ist ein früherer Wechsel möglich.

Beratungsbesuch: Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss seit dem 1. Januar 2026 einmal im Halbjahr einen Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI abrufen. Bei Pflegegrad 5 ist auf Wunsch zusätzlich ein Besuch pro Vierteljahr möglich. Die Kosten trägt die Pflegekasse.

Was übernimmt ein ambulanter Pflegedienst bei Pflegegrad 5?

Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt bei Pflegegrad 5 die Grundpflege mehrmals am Tag, Lagerung und Prophylaxen, pflegerische Betreuung und Hilfen im Haushalt. Medizinische Behandlungspflege kommt meist hinzu und wird getrennt über die Krankenkasse bezahlt.

Typische Einsätze bei Pflegegrad 5:

  1. Grundpflege am Morgen und am Abend: Ganzkörperwäsche im Bett, An- und Auskleiden, Mund- und Hautpflege.
  2. Lagerung und Prophylaxen: Umlagern zur Vorbeugung von Druckgeschwüren, Lungenentzündung und Gelenkversteifung.
  3. Inkontinenzversorgung, auch bei Kathetern und Stomata.
  4. Unterstützung bei der Ernährung, auch über eine Sonde.
  5. Pflegerische Betreuung, etwa bei weit fortgeschrittener Demenz.
  6. Anleitung der Angehörigen, damit sie zwischen den Einsätzen sicher pflegen können.

Medizinische Behandlungspflege wie Medikamentengabe, Wundversorgung, Injektionen, Katheter- oder Sondenpflege verordnet die Ärztin oder der Arzt als häusliche Krankenpflege. Die Krankenkasse bezahlt sie nach §37 SGB V. Sie belastet das Budget von 2.299 € nicht, auch wenn derselbe Pflegedienst sie erbringt.

Außerklinische Intensivpflege: Wer beatmet wird oder eine Trachealkanüle hat und deshalb ständig überwacht werden muss, hat Anspruch auf außerklinische Intensivpflege nach §37c SGB V. Sie wird ärztlich verordnet und von der Krankenkasse bezahlt. Erbracht wird sie von spezialisierten Intensivpflegediensten, zu Hause oder in einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft.

Palliativversorgung: Steht bei einer unheilbaren Erkrankung die Linderung von Beschwerden im Vordergrund, kann die Ärztin oder der Arzt die spezialisierte ambulante Palliativversorgung nach §37b SGB V verordnen. Ein Palliativteam aus Ärztinnen, Ärzten und Pflegekräften kommt dann zusätzlich nach Hause, auch nachts. Die Kosten trägt die Krankenkasse.

Die Preise der Pflegedienste sind in Verträgen mit den Pflegekassen geregelt. Abgerechnet wird nach Leistungskomplexen oder nach Zeit. Vor Beginn schließen Sie einen Pflegevertrag mit Kostenvoranschlag. Darin sehen Sie, welche Einsätze in die 2.299 € passen und ob ein Eigenanteil entsteht.

Fragen Sie im Erstgespräch auch, wie der Dienst in Notfällen erreichbar ist, wer bei Krankheit einer Pflegekraft einspringt und wie Absprachen mit Hausarztpraxis, Palliativteam oder Intensivpflegedienst laufen. Bei Pflegegrad 5 arbeiten oft mehrere Stellen zusammen, und klare Zuständigkeiten verhindern Lücken in der Versorgung.

Welche Entlastung gibt es bei Pflegegrad 5 für Angehörige?

Für Pausen der Angehörigen stehen bei Pflegegrad 5 bis zu 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, bis zu 2.085 € im Monat für Tages- und Nachtpflege und 131 € Entlastungsbetrag im Monat zur Verfügung.

Verhinderungspflege: Eine Ersatzperson übernimmt die Pflege zu Hause, für bis zu 8 Wochen im Jahr, stundenweise oder tageweise. Pflegen nahe Angehörige ersatzweise, erstattet die Pflegekasse bis zum Doppelten des Pflegegeldes, bei Pflegegrad 5 also bis zu 1.980 € im Jahr, zuzüglich nachgewiesener Kosten wie Fahrtkosten bis insgesamt höchstens 3.539 €. Seit dem 1. Januar 2026 ist kein Antrag vor Beginn mehr nötig. Abgerechnet werden kann bis zum Ende des Folgejahres. Mehr im Ratgeber Verhinderungspflege.

Kurzzeitpflege: Die pflegebedürftige Person wohnt vorübergehend in einer Pflegeeinrichtung, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, ebenfalls für bis zu 8 Wochen im Jahr. Während der Kurzzeitpflege und an Tagen mit ganztägiger Verhinderungspflege zahlt die Pflegekasse die Hälfte des Pflegegeldes weiter, bei Pflegegrad 5 also 495 € im Monat. Alle Regeln stehen im Ratgeber Kurzzeitpflege.

Tages- und Nachtpflege: Die Pflegekasse zahlt bei Pflegegrad 5 bis zu 2.085 € im Monat für Pflege, Betreuung und Fahrdienst in einer Tages- oder Nachtpflege. Der Betrag kommt zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen dazu und wird nicht verrechnet. Bei Pflegegrad 5 ist der Transport oft aufwendig. Fragen Sie deshalb, ob die Einrichtung liegend transportieren kann und auf schwerstpflegebedürftige Gäste eingestellt ist.

Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch: Die 131 € im Monat gelten für anerkannte Betreuungs- und Haushaltshilfen sowie für Eigenanteile in Tages- und Kurzzeitpflege. Zusätzlich lassen sich bis zu 40 % der ungenutzten Pflegesachleistungen umwandeln, bei Pflegegrad 5 bis zu 919,60 € im Monat. Details im Ratgeber Entlastungsbetrag.

Pflegekurse: Die Pflegekasse bietet kostenlose Pflegekurse an, auch als Schulung zu Hause. Bei Pflegegrad 5 helfen sie, Lagerung, Transfer mit Lifter und Mundpflege sicher und rückenschonend zu lernen.

Wie kann ein Monat mit Pflegegrad 5 finanziert werden?

Wie die Leistungen bei Pflegegrad 5 zusammenwirken, zeigt ein Rechenbeispiel. Die Beträge der Pflegekasse sind gesetzlich festgelegt. Die Preise der Pflegedienste unterscheiden sich je nach Anbieter.

Frau R. ist 84 Jahre alt, hat Pflegegrad 5 und lebt mit ihrem Sohn zusammen. Ein Pflegedienst kommt 3 Mal am Tag und rechnet dafür im Monat 1.724,25 € ab, also 75 % der Sachleistung. Wundversorgung und Medikamentengabe sind ärztlich verordnet. Der Sohn versorgt seine Mutter in der übrigen Zeit und in der Nacht.

BausteinLeistung im MonatWer zahlt
Pflegedienst (Kombinationsleistung)1.724,25 €Pflegekasse, direkte Abrechnung durch den Pflegedienst
Anteiliges Pflegegeld247,50 €Pflegekasse, Auszahlung an Frau R.
Entlastungsbetrag131 €Pflegekasse, etwa für eine Alltagsbegleiterin am Nachmittag
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis zu 42 €Pflegekasse
Behandlungspflege (Wundversorgung, Medikamente)nach VerordnungKrankenkasse

Aus der Pflegeversicherung fließen in diesem Beispiel bis zu 2.144,75 € im Monat. Die Behandlungspflege kommt über die Krankenkasse hinzu, ohne das Budget zu belasten. Der Sohn kann außerdem den Pflege-Pauschbetrag von 1.800 € in seiner Steuererklärung eintragen. Pflegt er mindestens 10 Stunden pro Woche und arbeitet nicht mehr als 30 Stunden, zahlt die Pflegekasse zusätzlich Rentenbeiträge für ihn.

Wie viel Pflege in das Budget passt, zeigt der Kostenvoranschlag des Pflegedienstes. Lassen Sie sich diesen vor Vertragsbeginn schriftlich geben.

Welche Vorteile haben pflegende Angehörige bei Pflegegrad 5?

Pflegende Angehörige erhalten bei Pflegegrad 5 die höchsten Rentenbeiträge der Pflegeversicherung, den Pflege-Pauschbetrag von 1.800 € in der Steuererklärung, gesetzlichen Unfallschutz und Freistellungen im Beruf.

Rente: Die Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge, wenn die Pflegeperson mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens 2 Tagen pflegt und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist. Bei Pflegegrad 5 werden die Beiträge so berechnet, als hätte die Pflegeperson 100 % der Bezugsgröße verdient, wenn ausschließlich Pflegegeld bezogen wird. Bei der Kombinationsleistung sind es 85 % dieses Wertes, bei reinen Pflegesachleistungen 70 % (§166 Abs. 2 SGB VI). Teilen sich mehrere Angehörige die Pflege, wird der Betrag nach ihrem Anteil aufgeteilt. Wie viele Rentenpunkte daraus entstehen, weist die Deutsche Rentenversicherung im Versicherungsverlauf aus.

Steuer: Wer einen Menschen mit Pflegegrad 5 unentgeltlich zu Hause pflegt, kann den Pflege-Pauschbetrag von 1.800 € im Jahr geltend machen (§33b Abs. 6 EStG). Das weitergegebene Pflegegeld ist für die Angehörigen steuerfrei.

Unfallschutz: Während der Pflege und auf den direkten Wegen dafür sind pflegende Angehörige gesetzlich unfallversichert.

Beruf: Bei einer akut auftretenden Pflegesituation können sich Beschäftigte bis zu 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr freistellen lassen und erhalten Pflegeunterstützungsgeld. Für längere Phasen gibt es Pflegezeit (bis zu 6 Monate) und Familienpflegezeit (bis zu 24 Monate Teilzeit mit mindestens 15 Wochenstunden), jeweils ab einer bestimmten Betriebsgröße. Für die Begleitung in der letzten Lebensphase ist eine vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu 3 Monaten möglich.

Welche Hilfsmittel und Umbauten zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 5?

Bei Pflegegrad 5 übernimmt die Pflegekasse bis zu 42 € im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, stellt technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett meist leihweise zur Verfügung und zahlt bis zu 4.180 € je Maßnahme für einen pflegegerechten Umbau der Wohnung.

  1. Pflegebett: Ein elektrisch verstellbares Pflegebett ist bei Pflegegrad 5 in aller Regel nötig. Die Pflegekasse stellt es meist leihweise. Den Antrag stellen Sie formlos, oft genügt die Empfehlung aus der Begutachtung.
  2. Lagerungshilfen und Lifter: Lagerungskissen, Gleittücher und ein Patientenlifter erleichtern das Umlagern und den Transfer. Je nach Art bezahlt sie die Pflegekasse oder auf ärztliche Verordnung die Krankenkasse.
  3. Antidekubitus-Matratze: Sie beugt Druckgeschwüren vor und wird ärztlich verordnet.
  4. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen, bis zu 42 € im Monat.
  5. Inkontinenzmaterial, Sondennahrung und Absauggeräte: Diese verordnet die Ärztin oder der Arzt. Die Krankenkasse bezahlt sie.
  6. Wohnungsumbau: bodengleiche Dusche, Türverbreiterung, Rampe oder Deckenlifter, bis zu 4.180 € je Maßnahme. Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Arbeiten.

Wird ein technisches Hilfsmittel nicht geliehen, zahlen Volljährige eine Zuzahlung von 10 %, höchstens 25 € je Hilfsmittel. Rollstuhl und Pflegerollstuhl sind Hilfsmittel der Krankenkasse und werden ebenfalls ärztlich verordnet.

Was kostet ein Pflegeheim bei Pflegegrad 5?

Im Pflegeheim zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 5 einen Zuschuss von 2.096 € im Monat für die pflegebedingten Kosten. Dazu kommt ein Leistungszuschlag, der den pflegebedingten Eigenanteil je nach Aufenthaltsdauer um 15 bis 75 % senkt. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Bewohnerinnen und Bewohner selbst.

Wie hoch der Eigenanteil am Ende ist, hängt vom einzelnen Heim und vom Bundesland ab. In jedem Heim zahlen alle Bewohnerinnen und Bewohner ab Pflegegrad 2 denselben pflegebedingten Eigenanteil. Er steigt also nicht, wenn der Pflegegrad höher wird.

Der Leistungszuschlag nach §43c SGB XI senkt diesen Eigenanteil gestaffelt:

Dauer im PflegeheimLeistungszuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil
bis 12 Monate15 %
13 bis 24 Monate30 %
25 bis 36 Monate50 %
ab 37 Monate75 %

Reichen Rente und Vermögen nicht aus, um die Kosten zu tragen, kann beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragt werden.

Ob die Versorgung zu Hause weiter gelingt oder ein Pflegeheim die bessere Lösung ist, hängt bei Pflegegrad 5 vor allem davon ab, ob die Nächte abgedeckt sind und ob die pflegenden Angehörigen selbst gesund bleiben. Die Pflegeberatung der Pflegekasse und die Pflegestützpunkte helfen bei dieser Entscheidung kostenlos.

Wie wird Pflegegrad 5 bei der Begutachtung ermittelt?

Die Gutachterin des Medizinischen Dienstes bewertet 6 Lebensbereiche und gewichtet sie zu einer Punktzahl von 0 bis 100. Pflegegrad 5 gibt es ab 90 Punkten.

Am stärksten zählt die Selbstversorgung mit 40 %, danach der Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen mit 20 %. Kognitive Fähigkeiten und Verhaltensweisen zählen gemeinsam 15 % (es zählt der höhere Wert), ebenso die Gestaltung des Alltags mit 15 % und die Mobilität mit 10 %.

Besondere Bedarfskonstellation: Können beide Arme und beide Beine nicht mehr gebraucht werden, wird Pflegegrad 5 nach §15 Abs. 4 SGB XI auch dann vergeben, wenn die Punktzahl unter 90 liegt. Das betrifft etwa Menschen mit hoher Querschnittlähmung oder einer weit fortgeschrittenen Erkrankung des Nervensystems.

Ein Fallbeispiel: Herr S. ist 79 Jahre alt und hat eine weit fortgeschrittene Demenz. Er ist bettlägerig, kann nicht mehr sprechen und wird über eine Sonde ernährt. Nachts ist er unruhig und muss mehrmals umgelagert werden. Seine Frau und ein Pflegedienst versorgen ihn gemeinsam. Bei der Begutachtung ergeben sich in fast allen Bereichen die höchsten Werte. Das Gutachten kommt auf 94 Punkte, also Pflegegrad 5.

So bereiten Sie die Begutachtung vor:

  1. Führen Sie 1 bis 2 Wochen ein Pflegetagebuch, ausdrücklich auch für die Nächte.
  2. Legen Sie Arztberichte, Entlassungsbriefe, den Medikamentenplan und Verordnungen für Sonde, Wundversorgung oder Beatmung bereit.
  3. Bitten Sie die Person dazu, die die Pflege am besten kennt, und gern auch den Pflegedienst.
  4. Schildern Sie den Alltag ehrlich, auch schlechte Tage.

Besteht schon Pflegegrad 4, stellen Sie formlos einen Antrag auf Höherstufung bei der Pflegekasse. Wird Pflegegrad 5 bewilligt, gelten die höheren Beträge ab dem Monat der Antragstellung. Den Ablauf erklärt der Ratgeber Pflegegrad beantragen. Wurde ein zu niedriger Pflegegrad festgestellt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, siehe Ratgeber Pflegegrad Widerspruch.

Was ist bei Pflegegrad 5 rechtlich wichtig?

Bei Pflegegrad 5 kann die pflegebedürftige Person ihre Angelegenheiten meist nicht mehr selbst regeln. Damit Angehörige handeln dürfen, braucht es eine rechtliche Grundlage.

  1. Vorsorgevollmacht: Sie berechtigt eine Vertrauensperson, Entscheidungen zu Gesundheit, Wohnen und Finanzen zu treffen. Sie muss erteilt werden, solange die Person noch einwilligungsfähig ist.
  2. Rechtliche Betreuung: Liegt keine Vollmacht vor, bestellt das Betreuungsgericht eine Betreuerin oder einen Betreuer, häufig eine angehörige Person.
  3. Patientenverfügung: Sie legt fest, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht sind und welche nicht, etwa künstliche Ernährung oder Wiederbelebung. Gerade bei Pflegegrad 5 gibt sie Angehörigen, Ärztinnen und Ärzten Sicherheit.
  4. Notfallbogen: Ein kurzer Bogen mit Diagnosen, Medikamenten und Ansprechpersonen am Pflegebett hilft dem Rettungsdienst im Notfall.

Fragen dazu beantworten die Pflegestützpunkte und die örtliche Betreuungsbehörde. Pflegegrad und Schwerbehindertenausweis sind getrennte Verfahren. Den Schwerbehindertenausweis beantragen Sie beim Versorgungsamt.

Wie finden Sie in Hamburg einen Pflegedienst für Pflegegrad 5?

In Hamburg finden Sie ambulante Pflegedienste nach Stadtteil im Verzeichnis von Pflege-VZ. Kostenlose Beratung zu allen Leistungen bei Pflegegrad 5 bieten die Hamburger Pflegestützpunkte.

Hamburg hat 8 Pflegestützpunkte für Erwachsene, in Altona, Bergedorf, Eimsbüttel, Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord, Harburg, Wandsbek-Markt und Wandsbek-Rahlstedt, dazu einen Pflegestützpunkt für Kinder und Jugendliche in Hamburg-Nord (Stand Februar 2026).

Bei Pflegegrad 5 kommt der Pflegedienst meist mehrmals täglich, und die Anforderungen an die Pflegekräfte sind hoch. Achten Sie bei der Auswahl deshalb besonders auf diese Punkte:

  1. Nähe: Pflegedienste planen ihre Touren nach Gebieten. Ein Dienst aus dem eigenen oder einem benachbarten Stadtteil hat eher freie Zeiten. Die Dienste nach Stadtteilen finden Sie unter Pflegedienste in Hamburg.
  2. Behandlungspflege: Fragen Sie, ob der Dienst Wundversorgung, Sonden- und Katheterpflege sowie Injektionen übernimmt.
  3. Intensiv- oder Palliativerfahrung: Bei Beatmung oder in der letzten Lebensphase braucht es Pflegekräfte mit entsprechender Weiterbildung.
  4. Verlässliche Zeiten und feste Bezugspflegekräfte: Bei schwerstpflegebedürftigen Menschen sind wiederkehrende Gesichter und feste Uhrzeiten besonders wichtig.

Zur Orientierung hilft die Bestenliste der ambulanten Pflegedienste in Hamburg, die sich nach Google-Bewertungen richtet. Vor dem Vertrag sollte der Dienst zu einem Erstgespräch nach Hause kommen und einen Kostenvoranschlag erstellen.

Häufige Fragen

Bei Pflegegrad 5 zahlt die Pflegekasse 2026 monatlich 990 € Pflegegeld, wenn Angehörige pflegen, oder bis zu 2.299 € für einen ambulanten Pflegedienst. Dazu kommen 131 € Entlastungsbetrag, bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und bis zu 2.085 € für Tages- und Nachtpflege.

Das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 beträgt 2026 990 € im Monat, also 11.880 € im Jahr. Es wird an die pflegebedürftige Person überwiesen und ist steuerfrei. Nutzt die Familie zusätzlich einen Pflegedienst, wird es anteilig gekürzt.

Für Pflegegrad 5 sind in der Begutachtung mindestens 90 von 100 Punkten nötig. Das entspricht einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Können beide Arme und beide Beine nicht mehr gebraucht werden, gibt es Pflegegrad 5 auch unter 90 Punkten.

Im Pflegeheim zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 5 2.096 € im Monat für die pflegebedingten Kosten. Dazu kommt ein Leistungszuschlag von 15 bis 75 % auf den pflegebedingten Eigenanteil, je nach Aufenthaltsdauer. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Bewohnerinnen und Bewohner selbst.

Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen bei Pflegegrad 5 zusammen bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr zur Verfügung. Übernehmen nahe Angehörige die Ersatzpflege, erstattet die Pflegekasse bis zu 1.980 € im Jahr, zuzüglich nachgewiesener Kosten.

Der Pflege-Pauschbetrag beträgt bei Pflegegrad 5 1.800 € im Jahr, genauso viel wie bei Pflegegrad 4. Ihn kann geltend machen, wer einen Menschen mit Pflegegrad 5 unentgeltlich zu Hause pflegt. Er wird in der Steuererklärung eingetragen.

Außerklinische Intensivpflege, etwa bei Beatmung, zahlt die Krankenkasse nach §37c SGB V. Sie wird ärztlich verordnet und belastet das Budget der Pflegekasse nicht. Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gibt es zusätzlich nach dem Pflegegrad.

Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss seit 2026 einmal im Halbjahr einen Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI abrufen. Bei Pflegegrad 5 ist auf Wunsch zusätzlich ein Besuch pro Vierteljahr möglich. Die Kosten trägt die Pflegekasse.

Nein. Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe der Pflegeversicherung. Wer mehr Hilfe braucht, als die Leistungen von Pflegegrad 5 abdecken, kann zusätzlich Leistungen der Krankenkasse wie Behandlungspflege oder Intensivpflege erhalten und bei geringem Einkommen Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragen.

Quellen und Hinweise

Dieser Beitrag wurde von der Redaktion Pflege-VZ auf Basis der unten genannten Primärquellen erstellt und wird bei Gesetzes- oder Betragsänderungen aktualisiert. Alle Leistungsbeträge entsprechen dem Stand 2026.

Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung. Verbindliche Auskünfte zum Einzelfall erteilt die zuständige Pflegekasse; einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI hat jede pflegebedürftige Person. Bei gesundheitlichen Fragen wenden Sie sich an Arzt, Ärztin oder eine Pflegefachkraft.

Sie suchen einen ambulanten Pflegedienst in Ihrer Nähe?