Ratgeber Pflege & Pflegekasse
Pflegegrad erhöhen: So beantragen Sie die Höherstufung

Wer mehr Hilfe braucht als bei der letzten Begutachtung, kann bei der Pflegekasse eine Höherstufung beantragen. Der Antrag ist formlos möglich, und der Medizinische Dienst begutachtet die Selbstständigkeit dann neu. Entscheidend sind die Punkte in 6 Lebensbereichen: Ab 27 Punkten gibt es Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4 und ab 90 Pflegegrad 5. Die höheren Leistungen gelten ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen. Dieser Ratgeber zeigt, wann sich eine Höherstufung lohnt, wie Sie sie beantragen und wie Sie sich auf die Begutachtung vorbereiten.
Was bedeutet es, den Pflegegrad zu erhöhen?
Den Pflegegrad zu erhöhen heißt, bei der Pflegekasse eine neue Einstufung zu beantragen, weil sich der Hilfebedarf seit der letzten Begutachtung verändert hat. Fachlich heißt das Antrag auf Höherstufung.
Ein Pflegegrad ist keine feste Einstufung für immer. Er beschreibt, wie selbstständig ein Mensch zum Zeitpunkt der Begutachtung ist. Verschlechtert sich die Gesundheit, etwa durch eine fortschreitende Demenz, einen Schlaganfall oder nach einem Sturz, passt der bisherige Pflegegrad oft nicht mehr zum Alltag.
Mit einem höheren Pflegegrad steigen fast alle Leistungen der Pflegeversicherung: Pflegegeld, Pflegesachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst, das Budget für Tages- und Nachtpflege und die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat und die Pflegehilfsmittel bleiben gleich.
Rechtliche Grundlage ist das Elfte Sozialgesetzbuch. Wie die Pflegebedürftigkeit gemessen wird, regeln §14 und §15 SGB XI, die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst regelt §18 SGB XI.
Wann lohnt sich ein Antrag auf Höherstufung?
Ein Antrag lohnt sich, wenn die pflegebedürftige Person spürbar mehr Hilfe braucht als bei der letzten Begutachtung, und zwar dauerhaft. Eine kurze Erkältung oder eine schwere Woche reicht nicht aus. Die Einschränkung muss voraussichtlich mindestens 6 Monate bestehen.
Typische Anzeichen für einen höheren Hilfebedarf sind:
- Die Person braucht beim Waschen, Anziehen oder auf der Toilette mehr Unterstützung als früher.
- Gehen und Aufstehen klappen nur noch mit Hilfe, oder es gab mehrere Stürze.
- Die Orientierung lässt nach, etwa zu Zeit, Ort oder bekannten Personen.
- Es gibt nächtliche Unruhe, Rufen oder Umherlaufen, und Angehörige müssen nachts aufstehen.
- Medikamente, Blutzuckermessung oder Verbände brauchen jetzt regelmäßig Hilfe.
- Die Person kann ihren Tag nicht mehr selbst planen oder Kontakte nicht mehr allein pflegen.
- Ein Krankenhausaufenthalt hat die Selbstständigkeit dauerhaft verschlechtert.
Eine neue Diagnose allein führt noch nicht zu einem höheren Pflegegrad. Entscheidend ist immer, wie sich die Krankheit auf die Selbstständigkeit im Alltag auswirkt. Eine Herzschwäche, die das Treppensteigen und Duschen unmöglich macht, zählt deshalb mehr als eine Diagnose ohne spürbare Folgen im Alltag.
Gute Hinweise geben auch Fachleute. Kommt ein Pflegedienst regelmäßig ins Haus, kennt er den Alltag genau. Im Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI kann die Pflegefachkraft festhalten, dass ein höherer Pflegegrad in Frage kommt.
Welche Punkte braucht welcher Pflegegrad?
Bei der Begutachtung vergibt der Medizinische Dienst Punkte von 0 bis 100. Je mehr Punkte, desto geringer die Selbstständigkeit und desto höher der Pflegegrad.
| Pflegegrad | Punkte | Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 Punkte | gering |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 Punkte | erheblich |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 Punkte | schwer |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 Punkte | schwerste |
| Pflegegrad 5 | 90 bis 100 Punkte | schwerste mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
Wichtig für die Höherstufung: Liegt die letzte Begutachtung knapp unter einer Schwelle, reichen oft wenige zusätzliche Punkte für den nächsten Pflegegrad. Den genauen Punktwert finden Sie im Gutachten des Medizinischen Dienstes. Liegt Ihnen das Gutachten nicht vor, fordern Sie es bei Ihrer Pflegekasse an.
Wie berechnet der Medizinische Dienst den Pflegegrad?
Die Begutachtung prüft 6 Lebensbereiche, die sogenannten Module. Jedes Modul fließt mit einem festen Gewicht in das Ergebnis ein.
| Modul | Was geprüft wird | Gewicht |
|---|---|---|
| Modul 1 Mobilität | Positionswechsel im Bett, Aufstehen, Gehen in der Wohnung, Treppensteigen | 10 % |
| Modul 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | Orientierung, Gedächtnis, Entscheidungen im Alltag, Verstehen von Gesprächen | zusammen mit Modul 3 15 %, gewertet wird das höhere der beiden Module |
| Modul 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | nächtliche Unruhe, Ängste, Abwehr von Pflege, aggressives Verhalten | zusammen mit Modul 2 15 %, gewertet wird das höhere der beiden Module |
| Modul 4 Selbstversorgung | Waschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilettengang | 40 % |
| Modul 5 Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen | Medikamente, Injektionen, Verbände, Arztbesuche, Therapien | 20 % |
| Modul 6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | Tagesablauf, Ruhen und Schlafen, Beschäftigung, Kontakte | 15 % |
Die Selbstversorgung zählt mit 40 % am stärksten. Wer beim Waschen, Anziehen, Essen und auf der Toilette mehr Hilfe braucht, sollte das bei der Begutachtung genau beschreiben.
Bei Demenz sind die Module 2 und 3 besonders wichtig. Weil nur das höhere der beiden Module zählt, lohnt es sich, Probleme mit Orientierung und Verhalten vollständig zu schildern, auch wenn sie nicht jeden Tag gleich stark sind.
Wie viel mehr Geld bringt ein höherer Pflegegrad?
Mit jedem Pflegegrad steigen die monatlichen Leistungen. Die folgende Tabelle zeigt die Beträge 2026 und den Unterschied zum nächstniedrigeren Pflegegrad.
| Pflegegrad | Pflegegeld | Plus gegenüber dem Grad davor | Pflegesachleistung | Plus gegenüber dem Grad davor |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € | 347 € | 796 € | 796 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 252 € | 1.497 € | 701 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 201 € | 1.859 € | 362 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 190 € | 2.299 € | 440 € |
Auch das Budget für Tages- und Nachtpflege steigt: 721 € bei Pflegegrad 2, 1.357 € bei Pflegegrad 3, 1.685 € bei Pflegegrad 4 und 2.085 € bei Pflegegrad 5. Bei vollstationärer Pflege steigt der Zuschuss der Pflegekasse ebenfalls.
Ein Beispiel: Steigt der Pflegegrad von 2 auf 3, erhalten Sie beim reinen Pflegegeld 252 € mehr im Monat. Im Jahr sind das 3.024 €. Wer einen Pflegedienst nutzt, hat 701 € mehr Budget im Monat für Einsätze zur Verfügung.
Was sich bei der Kombination von Pflegedienst und Pflegegeld ändert, erklärt der Ratgeber Kombinationsleistung.
Wie beantragen Sie die Höherstufung?
Den Antrag auf Höherstufung stellen Sie bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Die Pflegekasse sitzt bei der Krankenkasse. Der Antrag ist formlos möglich, telefonisch, schriftlich oder online.
So gehen Sie vor:
- Rufen Sie die Pflegekasse an oder schreiben Sie ihr, dass Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen. Notieren Sie das Datum.
- Bestätigen Sie den Antrag schriftlich, wenn Sie ihn telefonisch gestellt haben. So können Sie das Datum später belegen.
- Füllen Sie das Antragsformular aus, das die Pflegekasse Ihnen schickt.
- Warten Sie auf den Termin für die Begutachtung und bereiten Sie sich darauf vor.
- Prüfen Sie den Bescheid, sobald er da ist.
Das Datum ist wichtig, denn die höheren Leistungen gelten ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht. Stellen Sie den Antrag deshalb, sobald Sie eine deutliche Verschlechterung bemerken, und warten Sie nicht bis zum Monatswechsel.
Einen Antrag können die pflegebedürftige Person selbst oder eine bevollmächtigte Person stellen, etwa ein Angehöriger mit Vorsorgevollmacht oder eine rechtliche Betreuerin. Wie der erste Antrag abläuft, erklärt der Ratgeber Pflegegrad beantragen. Der Ablauf bei der Höherstufung ist sehr ähnlich.
Wie bereiten Sie die Begutachtung vor?
Die Begutachtung entscheidet über den neuen Pflegegrad. Eine gute Vorbereitung sorgt dafür, dass der tatsächliche Hilfebedarf vollständig sichtbar wird.
- Pflegetagebuch führen: Schreiben Sie 1 bis 2 Wochen lang auf, wobei die Person Hilfe braucht, wie oft und wie lange. Denken Sie auch an die Nächte.
- Unterlagen bereitlegen: Arztberichte, Entlassungsbriefe aus dem Krankenhaus, den aktuellen Medikamentenplan und eine Liste der Hilfsmittel.
- Altes Gutachten lesen: Prüfen Sie, in welchen Modulen sich seit der letzten Begutachtung etwas verändert hat.
- Vertrauensperson einladen: Bitten Sie die Person dazu, die die Pflege am besten kennt. Das kann ein Angehöriger oder eine Pflegekraft des Pflegedienstes sein.
- Ehrlich bleiben: Beschreiben Sie einen normalen Tag. Wirkt die Person beim Termin besonders selbstständig, ergänzen Sie freundlich, wie es im Alltag tatsächlich aussieht.
- Fragen notieren: Schreiben Sie vorher auf, was Sie unbedingt ansprechen möchten, etwa Stürze, nächtliche Unruhe oder Probleme mit Medikamenten.
Ein Pflegetagebuch ist das wichtigste Hilfsmittel. Es macht sichtbar, was die Gutachterin oder der Gutachter in einer Stunde nicht selbst sehen kann, etwa nächtliche Hilfen oder schwankende Tage.
Wie sieht ein Pflegetagebuch aus?
Ein Pflegetagebuch muss nicht kompliziert sein. Wichtig ist, dass es jeden Tag geführt wird und konkret beschreibt, wobei die Person Hilfe braucht. Am besten notieren Sie direkt nach der Hilfe, was passiert ist.
| Uhrzeit | Tätigkeit | Welche Hilfe | Dauer |
|---|---|---|---|
| 07:30 | Aufstehen und Gang ins Bad | Stützen beim Aufstehen, Begleiten mit Rollator | 10 Minuten |
| 07:45 | Waschen und Anziehen | Rücken und Beine waschen, Strümpfe und Schuhe anziehen | 25 Minuten |
| 08:30 | Frühstück und Tabletten | Brot schmieren, an Tabletten erinnern, Einnahme kontrollieren | 15 Minuten |
| 14:00 | Arztbesuch | Begleitung zur Praxis, Fragen der Ärztin erklären | 90 Minuten |
| 02:15 | Nächtliche Unruhe | Beruhigen, zur Toilette begleiten, wieder ins Bett bringen | 20 Minuten |
Schreiben Sie auch auf, was nicht geklappt hat, etwa einen Sturz, eine verweigerte Mahlzeit oder Verwirrtheit am Abend. Solche Einträge zeigen der Gutachterin oder dem Gutachter, wie der Alltag wirklich aussieht. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach einer Vorlage für ein Pflegetagebuch.
Wie läuft die Begutachtung ab?
Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung. Bei privat Versicherten übernimmt das Medicproof. Die Begutachtung findet in der Regel bei der pflegebedürftigen Person zu Hause statt, den Termin erhalten Sie schriftlich.
Beim Termin stellt die Gutachterin oder der Gutachter Fragen zu allen 6 Modulen. Sie oder er lässt sich zeigen, wie die Person aufsteht, geht oder sich an- und auszieht, und fragt nach Hilfe bei Medikamenten, Arztbesuchen und im Tagesablauf. Angehörige können ergänzen, was im Alltag schwierig ist.
Aus den Antworten und Beobachtungen entsteht das Gutachten mit dem Punktwert. Die Pflegekasse entscheidet auf dieser Grundlage über den Pflegegrad und schickt Ihnen einen Bescheid.
Für die Entscheidung gilt in der Regel eine Frist von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags. Hat die Pflegekasse eine Verspätung zu vertreten, kann für jede angefangene Woche eine Zahlung von 70 € fällig werden. Die Einzelheiten zu den Fristen stehen im Ratgeber Pflegegrad beantragen.
Wie oft können Sie eine Höherstufung beantragen?
Eine feste Grenze gibt es nicht. Sie können einen Antrag auf Höherstufung stellen, sobald sich der Hilfebedarf dauerhaft verändert hat. Das gilt auch, wenn die letzte Begutachtung erst einige Monate zurückliegt.
Sinnvoll ist ein neuer Antrag aber nur, wenn sich wirklich etwas verändert hat. Ein Antrag ohne neue Einschränkungen führt in der Regel zum selben Ergebnis wie die letzte Begutachtung und kostet alle Beteiligten Zeit.
Der Antrag und die Begutachtung sind für Sie kostenlos. Auch die Beratung durch die Pflegekasse und die Pflegestützpunkte kostet nichts. Kosten entstehen nur, wenn Sie freiwillig eine private Beratung oder einen Anwalt beauftragen, etwa für einen Widerspruch oder eine Klage vor dem Sozialgericht.
Tipp: Legen Sie sich einen Ordner an, in dem Bescheide, Gutachten, Arztberichte und das Pflegetagebuch gesammelt sind. Bei jedem weiteren Antrag haben Sie dann alle Unterlagen schnell zur Hand.
Kann der Pflegegrad bei der neuen Begutachtung auch sinken?
Ja, das ist möglich. Bei einer neuen Begutachtung prüft der Medizinische Dienst die Selbstständigkeit vollständig neu. Hat sich die Situation in einzelnen Bereichen verbessert, etwa nach einer erfolgreichen Reha, kann das Ergebnis auch niedriger ausfallen als bisher.
Deshalb lohnt sich ein Blick auf das alte Gutachten, bevor Sie den Antrag stellen. Fragen Sie sich ehrlich, ob der Hilfebedarf insgesamt gestiegen ist oder nur in einem Bereich. Hilfreich ist eine Einschätzung durch den Pflegedienst, durch die Pflegeberatung der Pflegekasse oder durch einen Pflegestützpunkt.
Ist der Hilfebedarf klar gestiegen, ist das Risiko gering. Ist die Lage unklar, führen Sie zuerst 2 Wochen ein Pflegetagebuch. Es zeigt meist deutlich, ob ein Antrag Aussicht auf Erfolg hat.
Was tun, wenn die Höherstufung abgelehnt wird?
Lehnt die Pflegekasse die Höherstufung ab, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist kostenlos und braucht zunächst keine Begründung. Die Begründung können Sie nachreichen.
So gehen Sie vor:
- Widerspruch fristgerecht einlegen, zum Beispiel mit dem Satz: "Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] ein. Die Begründung reiche ich nach."
- Das Gutachten des Medizinischen Dienstes anfordern, falls es nicht beiliegt.
- Die Punkte Modul für Modul prüfen und notieren, wo Hilfe fehlt oder unterschätzt wurde.
- Die Begründung mit Pflegetagebuch und aktuellen Arztberichten nachreichen.
Liegt die Ablehnung schon länger zurück und hat sich die Situation seitdem weiter verschlechtert, kann ein neuer Antrag auf Höherstufung der bessere Weg sein. Wie ein Widerspruch Schritt für Schritt funktioniert, zeigt der Ratgeber Widerspruch gegen den Pflegegrad.
Welche Rolle spielen Pflegedienst und Beratungsbesuch?
Ein ambulanter Pflegedienst sieht den Alltag oft genauer als Ärztinnen und Ärzte. Seine Pflegekräfte kommen regelmäßig, dokumentieren jeden Einsatz und bemerken, wenn mehr Hilfe nötig wird.
So kann der Pflegedienst bei der Höherstufung helfen:
- Er weist Sie darauf hin, wenn der Hilfebedarf gestiegen ist.
- Seine Pflegedokumentation zeigt, welche Hilfe tatsächlich geleistet wird.
- Eine Pflegekraft kann auf Wunsch beim Begutachtungstermin dabei sein.
- Im Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI kann die Pflegefachkraft eine Höherstufung empfehlen. Mit Ihrer Einwilligung erhält die Pflegekasse das Ergebnis des Besuchs.
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss einmal im Halbjahr einen Beratungsbesuch abrufen. Für alle anderen ist er freiwillig. Gerade vor einem Antrag auf Höherstufung ist ein Beratungsbesuch eine gute Gelegenheit, die Lage fachlich einschätzen zu lassen.
Kostenlose Beratung gibt es außerdem bei der Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse nach §7a SGB XI und bei den Pflegestützpunkten. Einen ambulanten Pflegedienst in Ihrer Nähe finden Sie im Verzeichnis von Pflege-VZ, zum Beispiel unter Pflegedienste in Hamburg.
Was ändert sich nach der Höherstufung?
Mit dem neuen Bescheid gelten die höheren Leistungen ab dem Monat der Antragstellung. Die Pflegekasse zahlt die Differenz für die zurückliegenden Monate nach.
Danach lohnt es sich, die Versorgung neu zu planen:
- Pflegedienst: Mit dem höheren Budget für Pflegesachleistungen sind mehr Einsätze möglich. Passen Sie den Pflegevertrag und den Kostenvoranschlag an.
- Kombinationsleistung: Derselbe Einsatz des Pflegedienstes macht bei einem höheren Pflegegrad einen kleineren Anteil aus. Es bleibt mehr anteiliges Pflegegeld übrig.
- Tages- und Nachtpflege: Das eigene Budget steigt. Prüfen Sie, ob einige Tage in einer Tagespflege die Angehörigen entlasten.
- Rente der Pflegeperson: Die Rentenbeiträge, die die Pflegekasse für pflegende Angehörige zahlt, steigen mit dem Pflegegrad.
- Wohnung: Prüfen Sie, ob Umbauten nötig sind. Für Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung gibt es bis zu 4.180 € je Maßnahme.
Was bei den einzelnen Pflegegraden im Detail gilt, erklären die Ratgeber Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5.
Was gilt bei einer Höherstufung im Pflegeheim?
Auch im Pflegeheim kann der Pflegegrad erhöht werden. Dort wirkt sich die Höherstufung aber anders aus als zu Hause.
Im Pflegeheim zahlen alle Bewohnerinnen und Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 denselben pflegebedingten Eigenanteil, den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil. Steigt der Pflegegrad, steigt der Zuschuss der Pflegekasse an das Heim, der eigene Anteil an den Pflegekosten bleibt aber gleich. 2026 zahlt die Pflegekasse bei vollstationärer Pflege 805 € bei Pflegegrad 2, 1.319 € bei Pflegegrad 3, 1.855 € bei Pflegegrad 4 und 2.096 € bei Pflegegrad 5.
Stellt das Heim fest, dass der Pflegebedarf gestiegen ist, kann es Bewohnerinnen und Bewohner nach §87a Abs. 2 SGB XI schriftlich auffordern, eine Höherstufung zu beantragen. Kommt die Person dieser Aufforderung nicht nach, darf das Heim vorläufig die Vergütung des nächsthöheren Pflegegrades berechnen. Bestätigt die Begutachtung den höheren Pflegegrad nicht, muss das Heim den zu viel gezahlten Betrag erstatten.
Prüfen Sie eine solche Aufforderung in Ruhe und lassen Sie sich von der Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt beraten, wenn Sie unsicher sind.
Was gilt bei Demenz?
Bei Demenz verändert sich der Hilfebedarf oft schleichend. Dass der Pflegegrad nicht mehr passt, fällt im Alltag deshalb oft erst spät auf. Deshalb lohnt es sich, bei Demenz regelmäßig zu prüfen, ob eine Höherstufung in Frage kommt.
Bei der Begutachtung zählen bei Demenz vor allem diese Punkte:
- Orientierung: Erkennt die Person Angehörige, findet sie sich in der Wohnung zurecht, weiß sie, welcher Tag ist?
- Verhalten: Gibt es nächtliche Unruhe, Ängste, Abwehr bei der Pflege oder Weglaufen?
- Alltag: Kann die Person ihren Tag noch selbst gestalten, oder braucht sie ständig Anleitung?
- Selbstversorgung: Braucht sie Erinnerung oder Anleitung beim Waschen, Anziehen und Essen, auch wenn sie es körperlich noch könnte?
Auch Anleitung, Erinnerung und Beaufsichtigung zählen bei der Begutachtung als Unterstützung. Beschreiben Sie deshalb auch, wie oft Sie erinnern, anleiten oder dabeibleiben müssen, damit etwas gelingt.
Menschen mit Demenz wirken beim Begutachtungstermin manchmal deutlich klarer als im Alltag. Ein Pflegetagebuch und die Anwesenheit einer vertrauten Person helfen, ein vollständiges Bild zu zeichnen.
Was plant der Gesetzgeber ab 2027?
Die Bundesregierung plant mit dem Pflegeneuordnungsgesetz Änderungen ab dem 1. Januar 2027. Der Gesetzentwurf wurde am 30. September 2026 im Kabinett beschlossen und ist noch nicht verabschiedet.
Nach dem Entwurf sollen die Schwellen für die unteren Pflegegrade steigen: Pflegegrad 1 soll erst ab 15 Punkten vergeben werden, Pflegegrad 2 erst ab 30 Punkten. Für Menschen, die bereits einen Pflegegrad haben, ist ein Bestandsschutz vorgesehen.
Für Sie heißt das: Ein Antrag, der heute gestellt wird, wird nach dem heute geltenden Recht begutachtet. Ob und in welcher Form die Änderungen kommen, entscheidet der Bundestag. Pflege-VZ aktualisiert diesen Ratgeber, sobald das Gesetz beschlossen ist. Mehr zu den geplanten Änderungen steht im Ratgeber Pflegegrad 1.
Welche Fehler sollten Sie bei der Höherstufung vermeiden?
Bei der Höherstufung gehen Leistungen vor allem durch zu späte Anträge und eine schwache Vorbereitung verloren.
- Zu lange warten: Die höheren Leistungen gelten erst ab dem Monat der Antragstellung. Jeder Monat Wartezeit kostet Geld.
- Kein Nachweis über das Antragsdatum: Bestätigen Sie einen telefonischen Antrag immer schriftlich.
- Ohne Pflegetagebuch zur Begutachtung: Ohne Aufzeichnungen fehlen oft nächtliche Hilfen und schwankende Tage.
- Den besten Tag zeigen: Beschreiben Sie den normalen Alltag, auch wenn die Person beim Termin gut zurechtkommt.
- Altes Gutachten nicht gelesen: Wer weiß, wo die Punkte bisher lagen, kann gezielt auf Veränderungen hinweisen.
- Frist für den Widerspruch verpasst: Nach einem Monat wird der Bescheid bestandskräftig. Dann bleibt nur ein neuer Antrag.
Wie sieht eine Höherstufung in der Praxis aus?
Zwei Beispiele zeigen, wie eine Höherstufung abläuft.
Frau D. ist 82 Jahre alt und hat seit 2 Jahren Pflegegrad 2. Nach einem Sturz geht sie nur noch mit Rollator und braucht morgens Hilfe beim Waschen und Anziehen. Ihre Tochter stellt am 6. Oktober telefonisch einen Antrag auf Höherstufung und bestätigt ihn per Mail. Sie führt 2 Wochen ein Pflegetagebuch. Die Begutachtung ergibt Pflegegrad 3. Die höheren Leistungen gelten ab Oktober. Statt 347 € erhält Frau D. nun 599 € Pflegegeld im Monat.
Herr R. ist 77 Jahre alt, hat Demenz und Pflegegrad 3. Er nutzt die Kombinationsleistung: Ein Pflegedienst kommt morgens, seine Frau übernimmt den Rest. Seit einigen Monaten ist er nachts unruhig und erkennt Nachbarn nicht mehr. Im Beratungsbesuch empfiehlt die Pflegefachkraft eine Höherstufung. Die neue Begutachtung ergibt 74 Punkte, also Pflegegrad 4. Das Budget für den Pflegedienst steigt von 1.497 € auf 1.859 €, und weil derselbe Einsatz nun einen kleineren Anteil ausmacht, bleibt mehr anteiliges Pflegegeld übrig.
Häufige Fragen
Quellen und Hinweise
Dieser Beitrag wurde von der Redaktion Pflege-VZ auf Basis der unten genannten Primärquellen erstellt und wird bei Gesetzes- oder Betragsänderungen aktualisiert. Alle Leistungsbeträge entsprechen dem Stand 2026.
- Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI), insbesondere §§14, 15, 18, 33, 36, 37, 41
- Medizinischer Dienst Bund, Das Begutachtungsinstrument
- Bundesministerium für Gesundheit, Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick
- Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes, Kabinettsbeschluss vom 30.09.2026 (noch nicht verabschiedet)
Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung. Verbindliche Auskünfte zum Einzelfall erteilt die zuständige Pflegekasse; einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI hat jede pflegebedürftige Person. Bei gesundheitlichen Fragen wenden Sie sich an Arzt, Ärztin oder eine Pflegefachkraft.
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