Ratgeber Pflege & Pflegekasse
Pflegestützpunkt Berlin: alle 36 Standorte und kostenlose Beratung

Berlin hat 36 Pflegestützpunkte, 3 in jedem der 12 Bezirke. Sie beraten Pflegebedürftige, Angehörige und Menschen, die vorsorgen wollen, kostenlos und neutral. Über die kostenfreie Servicenummer 0800 5950059 erreichen Sie die Berliner Pflegestützpunkte montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr. Einzelne Standorte sind zusätzlich auf Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder auf Wohnberatung spezialisiert. Dieser Ratgeber listet alle Adressen und Telefonnummern nach Bezirk und zeigt, wie Sie das Beste aus der Beratung herausholen.
Was ist ein Pflegestützpunkt in Berlin?
Ein Pflegestützpunkt ist eine Beratungsstelle, in der Sie alle Fragen rund um Pflege und Alter an einem Ort klären können. Sie müssen nicht zwischen Pflegekasse, Sozialamt und Anbietern hin und her telefonieren. Die Beraterinnen und Berater kennen die Leistungen, die Anträge und die Angebote in Ihrem Kiez.
In Berlin tragen das Land Berlin und die Berliner Pflege- und Krankenkassen die Pflegestützpunkte gemeinsam. Ein Teil der Standorte wird direkt von Pflegekassen betrieben, ein anderer Teil von freigemeinnützigen Trägern. Für Sie als Ratsuchende macht das keinen Unterschied: Jeder Standort berät kostenlos, neutral und unabhängig.
Rechtlich beruhen die Pflegestützpunkte auf §7c des Elften Sozialgesetzbuchs (SGB XI). Das Gesetz gibt ihnen 3 Aufgaben: umfassend und unabhängig zu Rechten, Pflichten und Sozialleistungen beraten, die passenden Hilfen vor Ort koordinieren und die Angebote im Bezirk miteinander vernetzen.
Seit 2017 ist das Berliner Netz vollständig. Damals eröffnete der 36. Pflegestützpunkt, seitdem hat jeder Bezirk 3 Standorte. Laut Senatsverwaltung haben sich im Jahr 2023 rund 114.000 Ratsuchende an die Berliner Pflegestützpunkte gewandt.
Wie erreichen Sie die Pflegestützpunkte in Berlin?
Für den ersten Kontakt gibt es eine zentrale Nummer. Sie ist kostenfrei und verbindet Sie mit der Beratung.
| Weg | So erreichen Sie die Beratung | Gut zu wissen |
|---|---|---|
| Zentrale Servicenummer | 0800 5950059, montags bis freitags 9 bis 18 Uhr | kostenfrei |
| Telefon des Standorts | direkte Nummer des Pflegestützpunkts in Ihrem Bezirk | Liste weiter unten in diesem Ratgeber |
| Persönliches Gespräch | Termin nach Vereinbarung, montags bis freitags | im Pflegestützpunkt Ihres Bezirks |
| Hausbesuch | nach Vereinbarung | wenn die pflegebedürftige Person den Weg nicht schafft |
| Videoberatung | Termin über den jeweiligen Standort buchen | praktisch für Angehörige, die nicht in Berlin wohnen |
Vereinbaren Sie für ein persönliches Gespräch vorher einen Termin. Dann hat die Beraterin Zeit für Sie und kann sich auf Ihre Fragen vorbereiten. Für eine kurze Auskunft reicht oft schon ein Anruf.
Die Videoberatung ist besonders hilfreich, wenn Angehörige in einer anderen Stadt leben und trotzdem bei der Planung dabei sein wollen. So können Sie gemeinsam mit Ihren Eltern in Berlin und der Beraterin am Bildschirm sprechen.
Wo gibt es Pflegestützpunkte in Berlin? Alle 36 Standorte nach Bezirk
Die Tabelle zeigt alle 36 Berliner Pflegestützpunkte. In der letzten Spalte steht, ob ein Standort einen besonderen Schwerpunkt hat.
| Bezirk | Adresse | Telefon | Schwerpunkt |
|---|---|---|---|
| Charlottenburg-Wilmersdorf | Bundesallee 50, 10715 Berlin | 030 8931231 | Wohnberatung |
| Charlottenburg-Wilmersdorf | Kaiserin-Augusta-Allee 85, 10589 Berlin | 030 3385364-910 | allgemeine Beratung |
| Charlottenburg-Wilmersdorf | Ernst-Reuter-Platz 2, 10587 Berlin | 0800 265080-25201 | Familien mit pflegebedürftigen Kindern |
| Friedrichshain-Kreuzberg | Strausberger Platz 13-14, 10243 Berlin | 0800 265080-22660 | Familien mit pflegebedürftigen Kindern |
| Friedrichshain-Kreuzberg | Prinzenstraße 23, 10969 Berlin | 030 25700673 | Wohnberatung |
| Friedrichshain-Kreuzberg | Wilhelmstraße 138-139, 10963 Berlin | 030 613760761 | allgemeine Beratung |
| Lichtenberg | Einbecker Straße 85, 10315 Berlin | 030 40366-1160 | Wohnberatung |
| Lichtenberg | Rummelsburger Straße 13, 10315 Berlin | 030 259357955 | Familien mit pflegebedürftigen Kindern |
| Lichtenberg | Reichenberger Straße 3, 13055 Berlin | 030 3385364-70 | allgemeine Beratung |
| Marzahn-Hellersdorf | Janusz-Korczak-Straße 17, 12627 Berlin | 0800 265080-28686 | Familien mit pflegebedürftigen Kindern |
| Marzahn-Hellersdorf | Marzahner Promenade 49, 12679 Berlin | 030 5143093 | Wohnberatung |
| Marzahn-Hellersdorf | Blumberger Damm 2 k, 12683 Berlin | 030 2700498-40 | Wohnberatung |
| Mitte | Brückenstraße 4, 10179 Berlin | 0800 265080-28100 | Familien mit pflegebedürftigen Kindern |
| Mitte | Kirchstraße 8 a, 10557 Berlin | 030 3385364-0 | allgemeine Beratung |
| Mitte | Reinickendorfer Straße 61, 13347 Berlin | 030 45941103 | Wohnberatung |
| Neukölln | Glasower Straße 5, 12051 Berlin | 0800 265080-27110 | Familien mit pflegebedürftigen Kindern |
| Neukölln | Groß-Ziethener Chaussee 16, 12355 Berlin | 030 3385364-20 | allgemeine Beratung |
| Neukölln | Rollbergstraße 30, 12053 Berlin | 030 6897700 | Wohnberatung |
| Pankow | Hauptstraße 29 a, 13158 Berlin | 0800 265080-24890 | Familien mit pflegebedürftigen Kindern |
| Pankow | Mühlenstraße 48, 13187 Berlin | 030 47531719 | Wohnberatung |
| Pankow | Am Steinberg 10, 13086 Berlin | 030 3385364-50 | allgemeine Beratung |
| Reinickendorf | Fellbacher Straße 25, 13467 Berlin | 030 3385364-40 | Familien mit pflegebedürftigen Kindern |
| Reinickendorf | Glienicker Straße 6 a, 13467 Berlin | 030 41744891 | allgemeine Beratung |
| Reinickendorf | Wilhelmsruher Damm 116, 13439 Berlin | 030 49872404 | Wohnberatung |
| Spandau | Galenstraße 14, 13597 Berlin | 030 902792026 | Wohnberatung |
| Spandau | Heerstraße 440, 13593 Berlin | 030 3385364-30 | allgemeine Beratung |
| Spandau | Nonnendammallee 104, 13629 Berlin | 030 257949281 | Familien mit pflegebedürftigen Kindern |
| Steglitz-Zehlendorf | Albrechtstraße 81 a, 12167 Berlin | 030 76902600 | Wohnberatung |
| Steglitz-Zehlendorf | Ferdinandstraße 35, 12209 Berlin | 030 3385364-80 | allgemeine Beratung |
| Steglitz-Zehlendorf | Teltower Damm 35, 14169 Berlin | 0800 265080-26550 | Familien mit pflegebedürftigen Kindern |
| Tempelhof-Schöneberg | Hauptstraße 17, 10827 Berlin | 0800 265080-26210 | Familien mit pflegebedürftigen Kindern |
| Tempelhof-Schöneberg | Ottokarstraße 1, 12105 Berlin | 030 7550703 | Wohnberatung |
| Tempelhof-Schöneberg | Mariendorfer Damm 187 a, 12107 Berlin | 030 3385364-60 | allgemeine Beratung |
| Treptow-Köpenick | Albert-Einstein-Straße 2, 12489 Berlin | 0800 265080-27450 | allgemeine Beratung |
| Treptow-Köpenick | Fürstenwalder Damm 426, 12587 Berlin | 030 3385364-920 | Familien mit pflegebedürftigen Kindern |
| Treptow-Köpenick | Spreestraße 6, 12439 Berlin | 030 47474702 | Wohnberatung |
Stand der Angaben: Kontaktliste der Pflegestützpunkte Berlin, Stand 07/2026. Adressen und Rufnummern können sich ändern. Im Zweifel hilft Ihnen die zentrale Servicenummer 0800 5950059 weiter.
Alle Standorte beraten zu allen Fragen rund um Pflege. Der Schwerpunkt bedeutet nur, dass dort zusätzlich besonders geschulte Fachleute für dieses Thema arbeiten.
Welcher Pflegestützpunkt passt zu Ihnen?
In Berlin dürfen Sie den Standort frei wählen. Am einfachsten ist meist ein Pflegestützpunkt in dem Bezirk, in dem die pflegebedürftige Person wohnt. Die Beraterinnen kennen dann die Pflegedienste, Tagespflegen und Hilfsangebote in der Umgebung besonders gut.
Bei der Wahl helfen diese Fragen:
- Wo wohnt die pflegebedürftige Person? Ein Standort im eigenen Bezirk erleichtert auch einen späteren Hausbesuch.
- Geht es um ein Kind oder einen Jugendlichen? Dann wählen Sie einen Standort mit dem Schwerpunkt Familien mit pflegebedürftigen Kindern.
- Soll die Wohnung umgebaut werden? Dann ist ein Standort mit Wohnberatung die beste Wahl.
- Arbeiten Sie in einem anderen Bezirk? Ein Termin in der Nähe Ihres Arbeitsplatzes kann leichter in den Alltag passen.
Pflegedienste im Bezirk finden Sie in unserem Verzeichnis, zum Beispiel in Mitte, Charlottenburg, Kreuzberg, Pankow, Lichtenberg, Marzahn, Neukölln, Spandau, Steglitz, Tempelhof, Köpenick und Reinickendorf. Die Übersicht für ganz Berlin steht unter Pflegedienst Berlin.
Wobei helfen die Berliner Pflegestützpunkte?
Die Pflegestützpunkte in Berlin informieren, beraten und unterstützen bei allen Fragen rund um Pflege und Alter. Laut Senatsverwaltung gehören dazu unter anderem diese Aufgaben:
- Beratung zu den Leistungen der Pflegeversicherung und zu weiteren Sozialleistungen.
- Vorbereitung auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
- Case Management: Bei komplexen Lagen begleitet eine feste Ansprechperson die Familie über einen längeren Zeitraum und stimmt die Hilfen ab.
- Unterstützung, wenn ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung ansteht.
- Beratung bei Demenz, auch für Angehörige, die mit Verwirrtheit oder Unruhe im Alltag umgehen müssen.
- Informationen zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
- Hinweise zu Hilfen im Haushalt, Entlastungsangeboten und Angeboten zur Unterstützung im Alltag.
- Fragen rund um Wohnen im Alter, Service-Wohnen und barrierefreies Wohnen.
Die Beratung richtet sich an hilfe- und pflegebedürftige ältere Menschen, an Familien mit pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen, an pflegende Angehörige und an alle anderen Kontaktpersonen, etwa Nachbarn oder rechtliche Betreuerinnen.
Wie hilft der Pflegestützpunkt Familien mit pflegebedürftigen Kindern?
In jedem der 12 Berliner Bezirke hat genau ein Pflegestützpunkt eine spezialisierte Beratung für Familien mit pflegebedürftigen Kindern. In Treptow-Köpenick ist das zum Beispiel der Standort Fürstenwalder Damm 426, in Mitte die Brückenstraße 4.
Familien mit einem kranken oder behinderten Kind stehen vor besonderen Fragen. Die Pflege dauert oft über Jahre, und neben der Pflegekasse sind häufig auch Krankenkasse, Jugendamt, Eingliederungshilfe und Schule beteiligt. Die spezialisierte Beratung hilft, diese Stellen zu ordnen.
Typische Themen in der Kinderberatung sind:
- Antrag auf einen Pflegegrad für das Kind und Vorbereitung der Begutachtung.
- Entlastung der Eltern, etwa durch Verhinderungspflege oder Angebote zur Unterstützung im Alltag.
- Hilfsmittel wie Reha-Buggy, Pflegebett oder Hilfen für die Kommunikation.
- Häusliche Kinderkrankenpflege und Intensivpflege zu Hause.
- Übergänge, etwa in die Kita, die Schule oder später ins Erwachsenenleben.
Auch Kinder bekommen einen Pflegegrad. Der Medizinische Dienst vergleicht die Selbstständigkeit mit der eines gesunden Kindes im gleichen Alter. Kinder bis 18 Monate werden nach §15 SGB XI pauschal einen Pflegegrad höher eingestuft, weil in diesem Alter jedes Kind viel Hilfe braucht.
Was bietet die Wohnberatung in den Pflegestützpunkten?
13 der 36 Berliner Pflegestützpunkte haben eine Wohnberatung. Sie hilft, die Wohnung so anzupassen, dass Pflege zu Hause möglich bleibt und Stürze seltener werden.
Die Wohnberaterin sieht sich die Wohnung bei Bedarf vor Ort an und schlägt passende Änderungen vor. Typische Maßnahmen sind:
- Ein bodengleicher Duschplatz statt einer hohen Badewanne.
- Haltegriffe im Bad und an der Toilette.
- Ein erhöhter Toilettensitz.
- Das Entfernen von Schwellen und Stolperfallen.
- Ein Treppenlift oder eine Rampe am Hauseingang.
- Breitere Türen für Rollator oder Rollstuhl.
Für solche Umbauten zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, kann der Zuschuss für eine gemeinsame Maßnahme höher ausfallen. Wichtig: Stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse vor dem Umbau. Die Wohnberatung hilft Ihnen dabei, den Antrag mit Kostenvoranschlag und Begründung vorzubereiten.
Mietwohnungen brauchen für größere Umbauten in der Regel die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters. Auch dazu berät die Wohnberatung.
Was unterscheidet Pflegestützpunkt, Pflegeberatung und Beratungsbesuch?
Rund um die Pflege gibt es mehrere Beratungsangebote mit ähnlichen Namen. Diese Übersicht hilft, die richtige Anlaufstelle für Ihre Frage zu finden.
| Ihre Frage | Passende Anlaufstelle | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Ich brauche einen Überblick über alle Hilfen in meinem Bezirk. | Pflegestützpunkt | §7c SGB XI |
| Ich möchte einen persönlichen Plan, welche Hilfen wann kommen. | Pflegeberatung mit individuellem Versorgungsplan, im Pflegestützpunkt oder bei der Pflegekasse | §7a SGB XI |
| Ich habe gerade zum ersten Mal Leistungen beantragt. | Beratungstermin der Pflegekasse innerhalb von 2 Wochen oder Beratungsgutschein | §7b SGB XI |
| Ich beziehe nur Pflegegeld und muss einen Nachweis erbringen. | Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle | §37 Abs. 3 SGB XI |
| Ich möchte lernen, wie ich richtig pflege. | Kostenloser Pflegekurs über die Pflegekasse | §45 SGB XI |
Die Pflegeberatung nach §7a SGB XI ist besonders wertvoll. Die Beraterin erfasst den Hilfebedarf, schreibt einen individuellen Versorgungsplan, sorgt dafür, dass die geplanten Hilfen beantragt und umgesetzt werden, und passt den Plan an, wenn sich etwas ändert. Auf Wunsch findet die Beratung zu Hause statt, und Ihre Angehörigen sind dabei.
Den Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI müssen Sie dagegen regelmäßig abrufen, wenn Sie Pflegegeld beziehen und kein Pflegedienst ins Haus kommt: seit dem 1. Januar 2026 bei allen Pflegegraden einmal im Halbjahr, bei Pflegegrad 4 und 5 auf Wunsch zusätzlich einmal im Vierteljahr. Fehlt der Nachweis, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber zum Pflegegeld.
Wie unterstützt der Pflegestützpunkt bei Demenz?
Eine Demenz verändert den Alltag schleichend. Am Anfang fallen oft nur Kleinigkeiten auf: vergessene Termine, doppelt gekaufte Lebensmittel oder Unsicherheit beim Bezahlen. Später brauchen Betroffene Hilfe bei der Orientierung, beim Essen oder in der Nacht. Die Berliner Pflegestützpunkte bieten zu diesem Thema eine eigene Demenzberatung an.
Im Gespräch geht es meist um diese Fragen:
- Wie bekommt die betroffene Person einen Pflegegrad, obwohl sie körperlich noch fit ist? Bei der Begutachtung zählen auch Orientierung, Gedächtnis und Verhalten.
- Welche Betreuungsangebote gibt es im Bezirk, etwa Gruppen für Menschen mit Demenz oder stundenweise Begleitung zu Hause?
- Wie lässt sich die Wohnung sicherer machen, zum Beispiel mit einer Herdabschaltung oder besserer Beleuchtung?
- Wann ist eine Tagespflege sinnvoll, damit Angehörige tagsüber entlastet sind?
- Wer darf Entscheidungen treffen, wenn die betroffene Person das selbst nicht mehr kann?
Gerade der letzte Punkt sollte früh geklärt werden. Eine Vorsorgevollmacht kann nur erteilen, wer noch geschäftsfähig ist. Der Pflegestützpunkt informiert über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung und sagt Ihnen, wo Sie Hilfe beim Ausfüllen bekommen.
Für Angehörige von Menschen mit Demenz ist die Belastung oft besonders hoch, weil sich die Persönlichkeit des geliebten Menschen verändert. Sprechen Sie im Pflegestützpunkt offen darüber. Die Beraterinnen kennen Gesprächsgruppen und Entlastungsangebote in Ihrem Bezirk.
Wie bereiten Sie das Gespräch im Pflegestützpunkt vor?
Eine gute Vorbereitung spart Zeit und macht die Beratung konkreter. Legen Sie diese Unterlagen bereit, soweit vorhanden:
- Versichertenkarte der pflegebedürftigen Person.
- Bescheid der Pflegekasse und Gutachten des Medizinischen Dienstes.
- Aktueller Medikamentenplan, Arztbriefe und Entlassungsbericht aus dem Krankenhaus.
- Vorsorgevollmacht oder Betreuerausweis, wenn Sie für einen Angehörigen sprechen.
- Notizen zum Alltag: Wobei braucht die Person Hilfe, wie oft und wie lange?
- Verträge und Rechnungen eines Pflegedienstes, falls schon einer kommt.
Überlegen Sie außerdem vorher, was Ihnen am wichtigsten ist. Geht es um Geld, um Entlastung, um die Wohnung oder um die Frage, ob die Pflege zu Hause noch reicht? Mit einer klaren Frage kommen Sie schneller zu einer klaren Antwort.
Für Angehörige hilft eine kurze Familienabsprache vor dem Termin. Wer kann welche Aufgaben übernehmen, wer wohnt in der Nähe, und wer braucht selbst eine Pause? Diese Punkte fließen direkt in den Versorgungsplan ein.
Wie läuft die Beratung ab?
Jedes Gespräch ist anders, folgt aber meist diesen Schritten:
- Erstkontakt: Sie rufen die Servicenummer oder den Standort an und schildern kurz Ihr Anliegen.
- Termin: Die Beraterin vereinbart ein Gespräch im Pflegestützpunkt, zu Hause oder per Video.
- Bestandsaufnahme: Im Gespräch geht es um Gesundheit, Alltag, Wohnung, Familie und Finanzen.
- Empfehlung: Sie erfahren, welche Leistungen Ihnen zustehen und welche Hilfen in Ihrem Bezirk passen.
- Umsetzung: Die Beraterin hilft bei Anträgen und nennt Ansprechpartner.
- Nachsorge: Bei Bedarf meldet sich der Pflegestützpunkt wieder oder begleitet Sie im Rahmen des Case Managements weiter.
Sie können jederzeit wiederkommen. Gerade bei fortschreitenden Erkrankungen wie Demenz ändern sich die Fragen mit der Zeit, und der Pflegestützpunkt bleibt Ihre Anlaufstelle.
Hilft der Pflegestützpunkt beim Pflegegrad?
Ja. Bei einer neuen Pflegesituation steht meist zuerst die Frage nach dem Pflegegrad. Der Pflegestützpunkt erklärt, wie der Antrag funktioniert, was bei der Begutachtung passiert und wie die Punkte in den 6 Lebensbereichen zusammenkommen.
Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse. Er ist formlos möglich, schon ein Anruf genügt. Wichtig ist das Datum: Die Leistungen gelten ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht. Rufen Sie deshalb zuerst die Pflegekasse an und vereinbaren Sie danach den Termin im Pflegestützpunkt.
Hat sich der Zustand verschlechtert, berät der Pflegestützpunkt auch zu einem Antrag auf Höherstufung. Und ist ein Bescheid aus Ihrer Sicht falsch, erklärt das Team, wie Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Ausführliche Anleitungen finden Sie in den Ratgebern Pflegegrad beantragen, Pflegegrad erhöhen und Widerspruch gegen den Pflegegrad. Einen Überblick über alle Stufen gibt der Ratgeber Pflegegrade.
Welche Leistungen stehen Ihnen 2026 je Pflegegrad zu?
Im Gespräch geht es fast immer ums Geld. Die Tabelle zeigt die wichtigsten Monatsbeträge der Pflegeversicherung für 2026 je Pflegegrad.
| Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistung | Tages- und Nachtpflege |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch | kein Anspruch | kein Anspruch |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € | 721 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € | 1.357 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € | 1.685 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € | 2.085 € |
Dazu kommen Leistungen, die für alle Pflegegrade gleich sind: der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, bis zu 42 € im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und bis zu 4.180 € je Maßnahme für Wohnumfeldverbesserung. Ab Pflegegrad 2 gibt es außerdem einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
Pflegegeld und Pflegesachleistung lassen sich kombinieren. Wie das funktioniert, erklärt der Ratgeber Kombinationsleistung. Was mit dem Entlastungsbetrag möglich ist, steht im Ratgeber Entlastungsbetrag.
Wie finden Sie einen ambulanten Pflegedienst in Berlin?
Der Pflegestützpunkt berät neutral und erklärt, worauf es bei der Auswahl eines Pflegedienstes ankommt. Er sagt Ihnen auch, welche Leistungen die Pflegekasse übernimmt und welche Kosten privat bleiben.
Außerdem muss Ihnen die Pflegekasse nach §7 Abs. 3 SGB XI auf Anforderung eine Leistungs- und Preisvergleichsliste der zugelassenen Pflegeeinrichtungen in Ihrer Umgebung zur Verfügung stellen. Diese Liste hilft beim Vergleich.
Ambulante Pflegedienste in Ihrem Bezirk finden Sie in unserem Verzeichnis Pflegedienst Berlin. Fragen Sie beim ersten Anruf nach freien Kapazitäten, nach den Einsatzzeiten am Morgen und Abend und danach, ob der Dienst auch die Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI übernimmt. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung bietet der Ratgeber Ambulanter Pflegedienst.
Wohin wenden sich privat Versicherte?
Privat versicherte Menschen haben ebenfalls Anspruch auf Pflegeberatung. Die privaten Pflegeversicherungen erfüllen diesen Anspruch über die COMPASS Private Pflegeberatung.
COMPASS ist kostenfrei unter 0800 101 88 00 erreichbar, montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr und samstags von 10 bis 16 Uhr. Die Beratung findet telefonisch, per Video oder bei Ihnen zu Hause statt. Fragen Sie bei der Berliner Servicenummer nach, ob der Pflegestützpunkt in Ihrem Bezirk Sie zusätzlich zu allgemeinen Fragen beraten kann.
Was gilt, wenn Sie Angehörige pflegen?
Die Pflegestützpunkte sind ausdrücklich auch für pflegende Angehörige da. Wer pflegt, hat eigene Ansprüche, die oft untergehen.
Klären Sie im Gespräch auch diese Punkte für sich:
- Rentenversicherung: Pflegen Sie eine Person ab Pflegegrad 2 mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens 2 Tagen, zahlt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge für Sie.
- Auszeit: Mit Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege übernimmt jemand anderes die Pflege, wenn Sie krank sind, Urlaub brauchen oder einfach eine Pause benötigen.
- Entlastung im Alltag: Mit dem Entlastungsbetrag können Sie anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag bezahlen, etwa eine Haushaltshilfe oder eine Betreuung.
- Pflegekurse: Die Pflegekassen bieten kostenlose Kurse an, in denen Sie Handgriffe und den Umgang mit Hilfsmitteln lernen.
- Beruf und Pflege: Fragen Sie nach Möglichkeiten, Arbeit und Pflege zu verbinden.
Mehr zu den Auszeiten lesen Sie in den Ratgebern Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
Welche Fehler sollten Sie vermeiden?
Diese Fehler kosten Zeit oder Geld:
- Den Antrag erst nach der Beratung stellen: Leistungen gelten erst ab dem Monat des Antrags. Rufen Sie zuerst die Pflegekasse an.
- Den Umbau vor dem Antrag beginnen: Den Zuschuss für Wohnumfeldverbesserung müssen Sie vorher beantragen.
- Den Beratungsbesuch vergessen: Wer nur Pflegegeld bezieht, muss die Besuche regelmäßig nachweisen.
- Ohne Unterlagen kommen: Bescheid, Gutachten und Medikamentenplan machen die Beratung konkret.
- Die eigene Belastung verschweigen: Sprechen Sie offen darüber, wie es Ihnen als Angehörige oder Angehöriger geht.
- Die Widerspruchsfrist verpassen: Gegen einen Bescheid haben Sie 1 Monat Zeit.
Wie sieht eine Beratung in der Praxis aus?
Ein Beispiel: Herr S. ist 79 Jahre alt und lebt mit seiner Frau in einer Altbauwohnung in Pankow. Nach einem leichten Schlaganfall fällt ihm das Gehen schwer, und das Bad mit hoher Wanne wird zum Problem. Seine Tochter wohnt in München.
Die Tochter ruft die Servicenummer 0800 5950059 an. Sie entscheidet sich für den Pflegestützpunkt in der Mühlenstraße 48, weil dieser Standort im Bezirk Pankow die Wohnberatung anbietet. Gleichzeitig stellt Frau S. telefonisch bei der Pflegekasse einen Antrag auf einen Pflegegrad für ihren Mann.
Die Beraterin vereinbart einen Hausbesuch. Die Tochter ist per Video dabei. Gemeinsam besprechen sie die Begutachtung, den Umbau des Bades zu einer bodengleichen Dusche und die Frage, wer Frau S. im Alltag entlastet. Die Wohnberaterin hilft beim Antrag auf den Zuschuss und beim Kostenvoranschlag.
Herr S. erhält Pflegegrad 2. Die Pflegekasse bewilligt den Zuschuss für das Bad. Ein ambulanter Pflegedienst aus Pankow hilft zweimal pro Woche beim Duschen, und mit dem Entlastungsbetrag bezahlt die Familie eine Haushaltshilfe. Frau S. weiß jetzt, an wen sie sich wenden kann, wenn sich die Lage wieder ändert.
Was sollten Sie nach der Beratung tun?
Nach dem Gespräch haben Sie meist mehrere Aufgaben auf dem Zettel. Diese Reihenfolge hat sich bewährt:
- Anträge, die noch fehlen, sofort bei der Pflegekasse stellen und eine Kopie aufheben.
- Pflegedienste aus dem Bezirk anrufen und nach freien Plätzen fragen.
- Bis zur Begutachtung ein Pflegetagebuch führen.
- Hilfsmittel über die Hausarztpraxis verordnen lassen.
- Den Kontakt der Beraterin aufbewahren und sich melden, sobald ein Bescheid kommt oder sich etwas ändert.
Der Pflegestützpunkt ist kein einmaliger Termin. Nutzen Sie ihn als feste Anlaufstelle, solange die Pflege dauert.
Häufige Fragen
Quellen und Hinweise
Dieser Beitrag wurde von der Redaktion Pflege-VZ auf Basis der unten genannten Primärquellen erstellt und wird bei Gesetzes- oder Betragsänderungen aktualisiert. Alle Leistungsbeträge entsprechen dem Stand 2026.
- Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI), insbesondere §§7, 7a, 7b, 7c, 15, 37, 40, 45
- Pflegestützpunkte Berlin, Startseite und Kontaktliste (Stand 07/2026)
- Senatsverwaltung Berlin, Steckbrief Pflegestützpunkte Berlin
- vdek Landesvertretung Berlin/Brandenburg, Pflegestützpunkte
- COMPASS Private Pflegeberatung
Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung. Verbindliche Auskünfte zum Einzelfall erteilt die zuständige Pflegekasse; einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI hat jede pflegebedürftige Person. Bei gesundheitlichen Fragen wenden Sie sich an Arzt, Ärztin oder eine Pflegefachkraft.
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