Ratgeber Pflege & Pflegekasse
Pflegestützpunkt Hamburg: Adressen, Sprechzeiten und Beratung

Die Pflegestützpunkte in Hamburg beraten kostenlos und unabhängig zu allen Fragen rund um Pflege. In jedem der 7 Bezirke gibt es einen Pflegestützpunkt, in Wandsbek an 2 Standorten, dazu kommt ein eigener Pflegestützpunkt für Kinder und Jugendliche. Ohne Termin können Sie montags von 8 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr vorbeikommen, telefonisch beraten die Teams dienstags und freitags von 8 bis 12 Uhr. Dieser Ratgeber nennt alle Adressen und Telefonnummern, zeigt, welcher Standort für Ihren Stadtteil zuständig ist, und erklärt, wie Sie das Gespräch gut vorbereiten.
Was ist ein Pflegestützpunkt in Hamburg?
Ein Pflegestützpunkt ist eine wohnortnahe Beratungsstelle für pflegebedürftige Menschen, ihre Angehörigen und alle, die sich auf eine Pflegesituation vorbereiten wollen. Die Beratung ist kostenlos, neutral und unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind.
In Hamburg tragen die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen die Pflegestützpunkte gemeinsam mit der Stadt Hamburg. Die Teams arbeiten eng mit der Seniorenberatung der Bezirksämter zusammen. Dadurch bekommen Sie an einem Ort Auskunft zu Leistungen der Pflegeversicherung, zu Hilfen der Stadt und zu Angeboten in Ihrem Stadtteil.
Rechtliche Grundlage ist §7c des Elften Sozialgesetzbuchs (SGB XI). Danach sollen Pflegestützpunkte umfassend und unabhängig zu Rechten, Pflichten und Sozialleistungen beraten, die passenden Hilfen vor Ort koordinieren und die Angebote untereinander vernetzen. Eingeführt wurden Pflegestützpunkte mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz von 2008.
Für Sie als Ratsuchende heißt das: Sie müssen nicht selbst herausfinden, welche Stelle für welche Frage zuständig ist. Die Beraterinnen und Berater im Pflegestützpunkt kennen die Leistungen der Pflegekasse, die Hilfen der Bezirke und die Angebote im Quartier. Sie helfen beim Ausfüllen von Anträgen und begleiten auf Wunsch auch über einen längeren Zeitraum.
Wo gibt es Pflegestützpunkte in Hamburg?
Hamburg hat 8 Standorte für Erwachsene und einen Pflegestützpunkt für Kinder und Jugendliche. Die Telefonnummern beginnen alle mit 040 42899, die Durchwahl zeigt den Bezirk.
| Pflegestützpunkt | Adresse | Telefon |
|---|---|---|
| Hamburg-Mitte | Besenbinderhof 41, 20097 Hamburg | 040 42899-1050 |
| Altona | Achtern Born 135, 22549 Hamburg (Sprechstunde donnerstags in der Alten Königstraße 29-39, 22767 Hamburg) | 040 42899-1010 |
| Eimsbüttel | Garstedter Weg 13, 22453 Hamburg | 040 42899-1030 |
| Hamburg-Nord | Kümmellstraße 7, 20249 Hamburg | 040 42899-1060 |
| Wandsbek-Markt | Wandsbeker Allee 62, 22041 Hamburg | 040 42899-1070 |
| Wandsbek-Rahlstedt | Rahlstedter Straße 151-157, 22143 Hamburg | 040 42899-1080 |
| Bergedorf | Weidenbaumsweg 21, Eingang D, 21029 Hamburg | 040 42899-1020 |
| Harburg | Harburger Rathausforum 1, 21073 Hamburg | 040 42899-1040 |
| Kinder und Jugendliche | Eppendorfer Landstraße 59, 20249 Hamburg | 040 42899-1090 |
Stand der Angaben: Oktober 2026, nach den Seiten der Stadt Hamburg und der Pflegekassen. Adressen und Rufnummern können sich ändern. Rufen Sie vor dem ersten Besuch kurz an, dann wissen Sie auch, ob die offene Sprechstunde wie gewohnt stattfindet.
Der Pflegestützpunkt Altona hat eine Besonderheit: Die offene Sprechstunde am Montag findet im Sozialdienstleistungszentrum Altona West am Achtern Born 135 in Osdorf statt. Am Donnerstag beraten die Kolleginnen und Kollegen im Sozialdienstleistungszentrum Altona in der Alten Königstraße 29-39.
Welcher Pflegestützpunkt ist für Ihren Stadtteil zuständig?
Zuständig ist in der Regel der Pflegestützpunkt in dem Bezirk, in dem die pflegebedürftige Person wohnt. Sie dürfen aber auch einen anderen Standort wählen, etwa wenn er näher an Ihrer Arbeit liegt oder Sie als Angehörige in einem anderen Bezirk wohnen.
| Bezirk | Beispiele für Stadtteile | Pflegestützpunkt |
|---|---|---|
| Hamburg-Mitte | Hamburg-Altstadt, Neustadt, St. Georg, St. Pauli, Hammerbrook, Hamm, Horn, Billstedt, Wilhelmsburg, Finkenwerder | Hamburg-Mitte, Besenbinderhof |
| Altona | Altona-Altstadt, Ottensen, Bahrenfeld, Lurup, Osdorf, Blankenese, Rissen | Altona, Achtern Born |
| Eimsbüttel | Eimsbüttel, Harvestehude, Rotherbaum, Lokstedt, Niendorf, Schnelsen, Eidelstedt, Stellingen | Eimsbüttel, Garstedter Weg |
| Hamburg-Nord | Eppendorf, Winterhude, Barmbek-Nord, Barmbek-Süd, Uhlenhorst, Hohenfelde, Dulsberg, Fuhlsbüttel, Langenhorn | Hamburg-Nord, Kümmellstraße |
| Wandsbek | Wandsbek, Eilbek, Marienthal, Tonndorf, Jenfeld, Bramfeld, Farmsen-Berne, Rahlstedt, Volksdorf, Poppenbüttel, Sasel | Wandsbek-Markt oder Wandsbek-Rahlstedt |
| Bergedorf | Bergedorf, Lohbrügge, Neuallermöhe, Kirchwerder | Bergedorf, Weidenbaumsweg |
| Harburg | Harburg, Heimfeld, Wilstorf, Eißendorf, Neugraben-Fischbek | Harburg, Harburger Rathausforum |
Im Bezirk Wandsbek gibt es 2 Standorte. Welcher für Ihre Adresse zuständig ist, sagen Ihnen beide Teams am Telefon. Auf hamburg.de können Sie den zuständigen Pflegestützpunkt außerdem über Ihre Wohnadresse suchen.
Pflegedienste in den einzelnen Bezirken finden Sie in unserem Verzeichnis, zum Beispiel in Hamburg-Altstadt, Altona-Altstadt, Eimsbüttel, Eppendorf, Wandsbek, Rahlstedt, Bergedorf und Harburg. Die Übersicht für die ganze Stadt steht unter Pflegedienst Hamburg.
Wann haben die Pflegestützpunkte in Hamburg geöffnet?
Die Hamburger Pflegestützpunkte arbeiten mit festen Sprechzeiten. Außerhalb dieser Zeiten vereinbaren Sie einen Termin am Telefon.
| Angebot | Wann | Gut zu wissen |
|---|---|---|
| Offene Sprechstunde ohne Termin | montags 8 bis 12 Uhr | Wartezeit möglich, bringen Sie etwas Zeit mit |
| Offene Sprechstunde ohne Termin | donnerstags 14 bis 18 Uhr | passt gut für Berufstätige am Nachmittag |
| Telefonische Beratung | dienstags und freitags 8 bis 12 Uhr | für kurze Fragen und zur Terminvereinbarung |
| Persönlicher Termin | nach Vereinbarung | auch außerhalb der Sprechzeiten möglich |
| Hausbesuch | nach Vereinbarung | wenn die pflegebedürftige Person den Weg nicht schafft |
In Ferienzeiten fällt die offene Sprechstunde an einzelnen Standorten manchmal aus. Ein kurzer Anruf vor dem Besuch erspart Ihnen einen umsonst gemachten Weg.
Wenn Sie berufstätig sind und einen Elternteil pflegen, passt die Donnerstagssprechstunde am Nachmittag oft gut. Für ein ausführliches Gespräch über die ganze Versorgung ist ein fester Termin besser, weil die Beraterin sich dann Zeit nehmen und Unterlagen vorab ansehen kann.
Wobei hilft der Pflegestützpunkt?
Der Pflegestützpunkt ist die erste Anlaufstelle, wenn eine Pflegesituation neu entsteht oder sich verändert. Die Beratung umfasst unter anderem diese Themen:
- Pflege in der eigenen Wohnung: welche Hilfen es gibt und wie sie zusammenpassen.
- Antrag auf einen Pflegegrad und Vorbereitung auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
- Leistungen der Pflegeversicherung wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
- Suche nach einem passenden Platz in einem Pflegeheim, wenn die Versorgung zu Hause nicht mehr reicht.
- Unterstützung bei Versicherungs- und Sozialleistungen und bei Fragen zur Finanzierung, zum Beispiel wenn die Rente für die Pflegekosten nicht ausreicht.
- Hilfen, wenn die eigene Haushaltsführung schwierig wird, auch bevor ein Pflegegrad festgestellt ist.
- Senioren-Betreuungsdienste und Begleitdienste im Stadtteil.
- Umbau der Wohnung, damit Pflege zu Hause möglich bleibt.
- Entlastung für pflegende Angehörige, etwa Pflegekurse und Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Bei schwierigen Lagen bietet der Pflegestützpunkt eine umfassende Pflegeberatung an. Dann begleitet eine Beraterin die Familie über mehrere Wochen oder Monate, koordiniert die einzelnen Schritte und passt den Plan an, wenn sich die Lage ändert.
Für Menschen aus der LSBTIQ*-Community stehen in den Hamburger Pflegestützpunkten besonders geschulte Beraterinnen und Berater zur Verfügung.
Was kostet die Beratung und wer darf sie nutzen?
Die Beratung im Pflegestützpunkt ist kostenlos. Sie brauchen weder eine Überweisung noch einen Pflegegrad. Die Stadt Hamburg betont, dass die Beratung unabhängig von der Kassenzugehörigkeit und vom Bezug von Sozialleistungen ist.
Den Pflegestützpunkt nutzen können:
- Menschen, die selbst Hilfe oder Pflege brauchen.
- Angehörige, Nachbarn und Freunde, die jemanden pflegen oder bald pflegen werden.
- Menschen, die vorsorgen wollen, etwa weil ein Elternteil zunehmend Hilfe im Haushalt braucht.
- Bevollmächtigte und rechtliche Betreuerinnen und Betreuer, die Entscheidungen für eine pflegebedürftige Person treffen.
Die Hamburger Pflegestützpunkte sind für gesetzlich Versicherte eingerichtet. Wer privat versichert ist, wendet sich an die COMPASS Private Pflegeberatung. Sie ist kostenfrei unter 0800 101 88 00 erreichbar, montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr und samstags von 10 bis 16 Uhr, und berät telefonisch, per Video oder bei Ihnen zu Hause.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegestützpunkt, Pflegeberatung und Beratungsbesuch?
Im Pflegealltag tauchen mehrere Beratungsangebote auf, die ähnlich klingen. Die Tabelle zeigt, wofür welches Angebot gedacht ist.
| Angebot | Wer bietet es an | Wofür es gedacht ist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Pflegestützpunkt | Pflege- und Krankenkassen gemeinsam mit der Stadt Hamburg | neutrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um Pflege und Hilfen im Stadtteil | §7c SGB XI |
| Pflegeberatung | Pflegeberaterin oder Pflegeberater der Pflegekasse oder im Pflegestützpunkt | persönliche Beratung mit individuellem Versorgungsplan | §7a SGB XI |
| Beratungstermin nach Antrag | Pflegekasse | nach einem ersten Antrag erhalten Sie innerhalb von 2 Wochen einen Termin oder einen Beratungsgutschein | §7b SGB XI |
| Beratungsbesuch | Pflegedienst oder anerkannte Beratungsstelle | Pflichtbesuch für alle, die nur Pflegegeld beziehen | §37 Abs. 3 SGB XI |
| Pflegekurs | Pflegekasse oder beauftragte Anbieter | kostenlose Schulung für Angehörige | §45 SGB XI |
Wichtig ist vor allem der Unterschied zwischen Pflegeberatung und Beratungsbesuch. Die Pflegeberatung ist freiwillig und dient der Planung. Den Beratungsbesuch müssen Sie dagegen abrufen, wenn Sie Pflegegeld ohne Pflegedienst beziehen: seit dem 1. Januar 2026 bei allen Pflegegraden einmal im Halbjahr, bei Pflegegrad 4 und 5 auf Wunsch zusätzlich einmal im Vierteljahr. Den Beratungsbesuch übernimmt meist ein ambulanter Pflegedienst. Wie das genau abläuft, lesen Sie im Ratgeber zum Pflegegeld.
Nach §7a SGB XI soll die Pflegeberatung den Hilfebedarf erfassen, einen Versorgungsplan aufstellen, auf die Umsetzung hinwirken und den Plan anpassen, wenn sich die Lage ändert. Auf Wunsch findet sie bei Ihnen zu Hause statt, und Angehörige werden einbezogen. Diesen Anspruch können Sie im Pflegestützpunkt einlösen.
Wie läuft eine Beratung im Pflegestützpunkt ab?
Ein Beratungsgespräch folgt meist einem festen Ablauf. Je besser Sie vorbereitet sind, desto mehr können Sie in einem Termin klären.
- Kontakt aufnehmen: Rufen Sie den Pflegestützpunkt Ihres Bezirks an oder kommen Sie in die offene Sprechstunde. Am Telefon klärt das Team, ob eine kurze Auskunft reicht oder ein längerer Termin sinnvoll ist.
- Lage schildern: Im Gespräch beschreiben Sie, wobei die pflegebedürftige Person im Alltag Hilfe braucht, wer bisher hilft und was nicht mehr klappt.
- Ansprüche prüfen: Die Beraterin prüft, welche Leistungen in Frage kommen und ob bereits ein Pflegegrad vorliegt oder beantragt werden sollte.
- Plan erstellen: Gemeinsam legen Sie fest, welche Hilfen als Nächstes kommen, etwa ein Antrag, ein Pflegedienst, ein Hilfsmittel oder eine Entlastung für Angehörige.
- Anträge vorbereiten: Auf Wunsch hilft das Team beim Ausfüllen und sagt Ihnen, welche Unterlagen fehlen.
- Begleiten: Bei komplexen Fällen bleibt die Beraterin Ihre Ansprechpartnerin und meldet sich, wenn Fristen anstehen oder sich etwas ändert.
Bei einem Hausbesuch kann die Beraterin zusätzlich sehen, wo in der Wohnung Stolperfallen oder Hindernisse liegen.
Welche Unterlagen sollten Sie mitbringen?
Mit den richtigen Unterlagen kann die Beratung gleich konkret werden. Sie müssen nicht alles haben, aber jedes Dokument hilft.
- Versichertenkarte der Kranken- und Pflegekasse der pflegebedürftigen Person.
- Bescheid über den Pflegegrad und das Gutachten des Medizinischen Dienstes, falls vorhanden.
- Arztberichte, Entlassungsbriefe aus dem Krankenhaus und den aktuellen Medikamentenplan.
- Verordnungen, zum Beispiel für häusliche Krankenpflege oder Hilfsmittel.
- Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Betreuerausweis, wenn Sie für eine andere Person sprechen.
- Ein Pflegetagebuch oder eigene Notizen, wobei und wie oft Hilfe nötig ist.
- Verträge mit einem Pflegedienst und letzte Rechnungen, wenn bereits ein Dienst kommt.
- Eine Liste mit Ihren Fragen.
Schreiben Sie Ihre Fragen vorher auf. Im Gespräch kommen schnell viele Themen zusammen, und mit einer Liste vergessen Sie nichts.
Hilft der Pflegestützpunkt beim Antrag auf einen Pflegegrad?
Ja. Der Antrag auf einen Pflegegrad ist einer der häufigsten Gründe für einen Besuch im Pflegestützpunkt. Das Team erklärt, wie Sie den Antrag bei der Pflegekasse stellen, wie die Begutachtung abläuft und worauf der Medizinische Dienst achtet.
Den Antrag selbst stellen Sie bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Er ist formlos möglich, ein Anruf oder ein kurzes Schreiben reicht. Die Leistungen gelten ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Stellen Sie den Antrag deshalb früh und klären Sie die Details danach in Ruhe im Pflegestützpunkt.
Der Pflegestützpunkt entscheidet nicht über den Pflegegrad. Er hilft Ihnen aber, die Begutachtung gut vorzubereiten, ein Pflegetagebuch zu führen und den Bescheid zu verstehen. Ist der Pflegegrad zu niedrig ausgefallen, erklärt das Team, wie ein Widerspruch funktioniert.
Mehr dazu lesen Sie in unseren Ratgebern Pflegegrad beantragen, Pflegegrad erhöhen und Widerspruch gegen den Pflegegrad.
Wie finden Sie mit dem Pflegestützpunkt einen Pflegedienst in Hamburg?
Der Pflegestützpunkt berät neutral. Er erklärt Ihnen, worauf es bei der Auswahl ankommt, welche Leistungen ein ambulanter Pflegedienst übernehmen kann und wie die Kosten mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Nach §7 Abs. 3 SGB XI muss Ihnen die Pflegekasse außerdem auf Anforderung eine Leistungs- und Preisvergleichsliste der zugelassenen Pflegeeinrichtungen in Ihrer Umgebung übermitteln. Mit dieser Liste und den Fragen aus der Beratung können Sie Angebote gezielt vergleichen.
Für die Suche in Ihrem Stadtteil nutzen Sie unser Verzeichnis Pflegedienst Hamburg. Dort finden Sie ambulante Pflegedienste nach Stadtteil. Fragen Sie bei der Kontaktaufnahme nach freien Kapazitäten, nach den Einsatzzeiten und danach, ob der Dienst auch Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI übernimmt. Wie Sie einen Pflegedienst Schritt für Schritt auswählen, erklärt der Ratgeber Ambulanter Pflegedienst.
Welche Leistungen sollten Sie im Gespräch ansprechen?
Mit einem Pflegegrad stehen Ihnen Leistungen der Pflegeversicherung zu, die sich kombinieren lassen. Die Tabelle zeigt die wichtigsten Beträge für 2026 als Grundlage für Ihr Gespräch im Pflegestützpunkt.
| Leistung | Betrag 2026 | Ab Pflegegrad |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 347 € bis 990 € im Monat | 2 |
| Pflegesachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst | 796 € bis 2.299 € im Monat | 2 |
| Tages- und Nachtpflege | 721 € bis 2.085 € im Monat | 2 |
| Entlastungsbetrag | 131 € im Monat | 1 |
| Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege | 3.539 € im Jahr | 2 |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € im Monat | 1 |
| Zuschuss für Wohnumfeldverbesserung | 4.180 € je Maßnahme | 1 |
Die genaue Höhe von Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Tagespflege hängt vom Pflegegrad ab. Wie Sie Geld- und Sachleistung aufteilen, erklärt der Ratgeber Kombinationsleistung. Fragen Sie im Pflegestützpunkt gezielt nach, welche Angebote in Ihrem Bezirk Sie mit dem Entlastungsbetrag bezahlen können, und lesen Sie die Details im Ratgeber Entlastungsbetrag.
Gibt es einen Pflegestützpunkt für Kinder und Jugendliche in Hamburg?
Ja. Für Familien mit Kindern oder Jugendlichen, die krank sind, eine Behinderung haben oder Pflege brauchen, gibt es einen eigenen Pflegestützpunkt. Er ist für ganz Hamburg zuständig und sitzt im Gesundheitshaus in der Eppendorfer Landstraße 59 in 20249 Hamburg, angebunden an das Beratungszentrum sehen, hören, bewegen, sprechen. Sie erreichen ihn unter 040 42899-1090.
Das Team berät telefonisch, persönlich und bei Bedarf auch bei Ihnen zu Hause. Es gibt Auskunft zu Pflegefragen, hilft bei Anträgen, stößt die nötigen Schritte an und koordiniert medizinische, pflegerische und soziale Hilfen.
Auch Kinder können einen Pflegegrad bekommen. Bei der Begutachtung vergleicht der Medizinische Dienst die Selbstständigkeit des Kindes mit der eines gesunden Kindes im gleichen Alter. Kinder unter 18 Monaten werden pauschal einen Pflegegrad höher eingestuft. Die Beraterinnen im Kinder-Pflegestützpunkt kennen diese Besonderheiten und helfen, die Begutachtung vorzubereiten.
Wann kommt die Beratung zu Ihnen nach Hause?
Kann die pflegebedürftige Person den Weg in den Pflegestützpunkt nicht schaffen, kommt die Beratung auf Wunsch nach Hause. Vereinbaren Sie dafür am Telefon einen Termin.
Ein Hausbesuch lohnt sich vor allem in diesen Fällen:
- Die pflegebedürftige Person ist bettlägerig oder kann die Wohnung kaum verlassen.
- Es soll geklärt werden, ob die Wohnung umgebaut werden muss, etwa das Bad oder der Zugang.
- Mehrere Angehörige sollen an einem Tisch zusammenkommen.
- Die pflegebedürftige Person ist unsicher und fühlt sich in der vertrauten Umgebung wohler.
Beim Hausbesuch sieht die Beraterin Stolperfallen, enge Türen oder eine zu hohe Badewanne mit eigenen Augen. Das macht die Empfehlungen konkreter. Für einen Umbau gibt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme dazu.
Was können pflegende Angehörige im Pflegestützpunkt für sich klären?
Der Pflegestützpunkt berät auch die Menschen, die pflegen. Gerade Angehörige übernehmen oft über Jahre einen großen Teil der Versorgung und kommen dabei an ihre Grenzen.
Diese Fragen können Sie für sich selbst klären:
- Wie bekomme ich eine Pause, etwa durch Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder Tagespflege?
- Welche Angebote zur Unterstützung im Alltag kann ich mit dem Entlastungsbetrag bezahlen?
- Bin ich über die Pflegekasse rentenversichert, wenn ich eine Person ab Pflegegrad 2 mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens 2 Tagen pflege?
- Wo gibt es kostenlose Pflegekurse, in denen ich Handgriffe und Hilfsmittel kennenlerne?
- Welche Angebote gibt es im Quartier, damit mein Angehöriger tagsüber Gesellschaft hat?
Wer früh über Entlastung spricht, hält die Pflege zu Hause oft länger durch. Details finden Sie in den Ratgebern Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
Was gilt nach einem Krankenhausaufenthalt?
Oft entsteht der Bedarf an Pflege plötzlich, etwa nach einem Sturz, einem Schlaganfall oder einer Operation. Dann bleibt wenig Zeit, bis die Entlassung ansteht. In dieser Lage ist der Pflegestützpunkt besonders hilfreich, weil er die einzelnen Schritte ordnet.
Im Krankenhaus kümmert sich zunächst der Sozialdienst um das Entlassmanagement. Er kann einen Antrag auf einen Pflegegrad anstoßen und die ersten Hilfen organisieren. Die Klinik darf häusliche Krankenpflege, Heilmittel und Hilfsmittel für bis zu 7 Tage nach der Entlassung verordnen. Danach übernimmt die Hausärztin oder der Hausarzt.
Nehmen Sie schon während des Klinikaufenthalts Kontakt zum Pflegestützpunkt auf. Diese Fragen sollten Sie dort klären:
- Reicht die Versorgung zu Hause, oder ist zunächst eine Kurzzeitpflege sinnvoll?
- Welcher Pflegedienst übernimmt die Versorgung ab dem ersten Tag zu Hause?
- Welche Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollator oder Toilettenstuhl müssen bis zur Entlassung bereitstehen?
- Wer kümmert sich in den ersten Tagen um Einkauf, Essen und Haushalt?
Wie die Leistungen der Krankenkasse nach einem Klinikaufenthalt funktionieren, erklärt der Ratgeber Häusliche Krankenpflege.
Welche Fehler sollten Sie vermeiden?
Bei der Beratung im Pflegestützpunkt gibt es ein paar typische Stolpersteine. Diese Hinweise helfen Ihnen, das Beste aus dem Gespräch zu holen.
- Zu lange warten: Kommen Sie nicht erst, wenn die Lage eskaliert. Schon bei ersten Einschränkungen im Haushalt lohnt sich ein Gespräch.
- Den Antrag auf später verschieben: Leistungen gibt es erst ab dem Monat des Antrags. Stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse sofort und lassen Sie sich danach beraten.
- Ohne Unterlagen kommen: Ohne Bescheid, Gutachten und Arztberichte bleibt die Beratung allgemein.
- Alles allein tragen wollen: Sprechen Sie auch über Ihre eigene Belastung als Angehörige oder Angehöriger.
- Den Entlastungsbetrag vergessen: Nicht genutzte Beträge verfallen nach Ablauf der Frist.
- Fristen übersehen: Gegen einen Bescheid der Pflegekasse haben Sie nur 1 Monat Zeit für einen Widerspruch.
Wie sieht eine Beratung im Pflegestützpunkt in der Praxis aus?
Ein Beispiel: Frau K. lebt in Barmbek-Nord. Ihr Vater, 84 Jahre alt, wohnt allein in Bramfeld. Nach einem Sturz und 2 Wochen im Krankenhaus kommt er nach Hause, kann aber nicht mehr allein duschen und vergisst häufiger seine Tabletten. Einen Pflegegrad hat er noch nicht.
Frau K. stellt am Montag telefonisch bei der Pflegekasse ihres Vaters einen Antrag auf einen Pflegegrad. Am Donnerstagnachmittag geht sie nach der Arbeit in die offene Sprechstunde des Pflegestützpunkts Wandsbek, weil ihr Vater in diesem Bezirk wohnt. Die Beraterin erklärt ihr den Ablauf der Begutachtung und gibt ihr eine Vorlage für ein Pflegetagebuch mit.
Gemeinsam überlegen sie, welche Hilfe sofort nötig ist. Für die Medikamente stellt der Hausarzt eine Verordnung für häusliche Krankenpflege aus, damit ein Pflegedienst die Tabletten richtet. Die Beraterin vereinbart zusätzlich einen Hausbesuch, um sich das Bad anzusehen. Dort fehlen ein Haltegriff und ein Duschhocker.
Nach der Begutachtung erhält der Vater Pflegegrad 2. Frau K. entscheidet sich für eine Kombination aus Pflegegeld und einem Pflegedienst, der morgens beim Duschen hilft. Den Entlastungsbetrag nutzt sie für eine Haushaltshilfe. Die Beraterin bleibt ihre Ansprechpartnerin und meldet sich, als nach einem halben Jahr eine neue Entscheidung über die Aufteilung ansteht.
Welche weiteren Beratungsstellen gibt es in Hamburg?
Neben den Pflegestützpunkten gibt es in Hamburg weitere Stellen, die bei bestimmten Fragen helfen. Der Pflegestützpunkt sagt Ihnen, wann eine dieser Stellen besser passt.
- Seniorenberatung der Bezirksämter: Sie berät ältere Menschen zu Hilfen im Alltag, Freizeit und Wohnen und arbeitet eng mit den Pflegestützpunkten zusammen.
- Pflegeberatung der eigenen Pflegekasse: Jede Pflegekasse hat eigene Pflegeberaterinnen und Pflegeberater, die auch zu Ihnen nach Hause kommen.
- COMPASS Private Pflegeberatung: für privat versicherte Menschen und ihre Angehörigen.
- Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst: für alle, die Pflegegeld ohne Pflegedienst beziehen.
Alle diese Angebote sind für Sie kostenlos. Welche Stelle zuerst passt, hängt von Ihrer Frage ab. Für den Einstieg ist der Pflegestützpunkt in Ihrem Bezirk fast immer die richtige Wahl, weil er den Überblick über alle Hilfen hat.
Was sollten Sie nach dem Gespräch tun?
Nach der Beratung haben Sie meist eine Liste mit nächsten Schritten. Gehen Sie diese der Reihe nach an:
- Notieren Sie direkt nach dem Gespräch, was besprochen wurde und wer was erledigt.
- Stellen Sie fehlende Anträge bei der Pflegekasse und heben Sie eine Kopie auf.
- Vereinbaren Sie Termine mit Pflegediensten, Ärztinnen oder Sanitätshäusern, die in der Beratung genannt wurden.
- Führen Sie bis zur Begutachtung ein Pflegetagebuch.
- Melden Sie sich wieder beim Pflegestützpunkt, wenn sich die Lage ändert, ein Bescheid kommt oder Sie bei einer Frage nicht weiterkommen.
Der Pflegestützpunkt bleibt auch nach dem ersten Gespräch für Sie da. Sie können so oft wiederkommen, wie Sie Fragen haben.
Häufige Fragen
Quellen und Hinweise
Dieser Beitrag wurde von der Redaktion Pflege-VZ auf Basis der unten genannten Primärquellen erstellt und wird bei Gesetzes- oder Betragsänderungen aktualisiert. Alle Leistungsbeträge entsprechen dem Stand 2026.
- Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI), insbesondere §§7, 7a, 7b, 7c, 37, 45
- Stadt Hamburg, Pflegestützpunkte in Hamburg
- Bezirksamt Hamburg-Nord, Pflegestützpunkt für Kinder und Jugendliche
- vdek Landesvertretung Hamburg, Pflegestützpunkte
- COMPASS Private Pflegeberatung
Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung. Verbindliche Auskünfte zum Einzelfall erteilt die zuständige Pflegekasse; einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI hat jede pflegebedürftige Person. Bei gesundheitlichen Fragen wenden Sie sich an Arzt, Ärztin oder eine Pflegefachkraft.
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